Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.2019 - C-60/18   

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https://dejure.org/2019,6850
EuGH, 28.03.2019 - C-60/18 (https://dejure.org/2019,6850)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - C-60/18 (https://dejure.org/2019,6850)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - C-60/18 (https://dejure.org/2019,6850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tallinna Vesi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Richtlinie 2008/98/EG - Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen - Spezifische Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von aufbereitetem Klärschlamm - Fehlen von auf Unionsebene oder nationaler Ebene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Richtlinie 2008/98/EG - Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen - Spezifische Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von aufbereitetem Klärschlamm - Fehlen von auf Unionsebene oder nationaler Ebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 786
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.03.2013 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Umwelt - Abfälle - Gefährliche Abfälle - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-60/18
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass sich nicht bereits anhand der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 vorgesehenen Bedingungen, die spezifische Kriterien erfüllen müssen, anhand deren sich ermitteln lässt, welche Abfälle nach einem Verwertungs- oder Recyclingverfahren nicht mehr als Abfälle im Sinne von Art. 3 Nr. 1 dieser Richtlinie anzusehen sind, unmittelbar feststellen lässt, dass bestimmte Abfälle oder Kategorien von Abfällen nicht mehr als solche anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri, C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-212/18

    Prato Nevoso Termo Energy

    Drittens ermächtigt die letztgenannte Vorschrift, wie aus dem Urteil Tallinna Vesi(11) hervorgeht, die Mitgliedstaaten, wenn auf Unionsebene keine Kriterien festgelegt worden sind, dazu, mittels eines innerstaatlichen Rechtsakts mit allgemeiner Geltung selbst die Kriterien auszuarbeiten, wonach zu einer bestimmten Kategorie gehörende Abfälle die Abfalleigenschaft verlieren(12).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Tallinna Vesi(14) unlängst hervorgehoben hat, sind die Mitgliedstaaten, wenn solche Kriterien nicht vorliegen, verpflichtet, das Ende der Abfalleigenschaft eines Abfalls festzustellen, "der ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat, das es ermöglicht, ihn nutzbar zu machen, ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden und die Umwelt zu schädigen".

    Der Gerichtshof hat jedoch später - im Urteil Tallinna Vesi(28) - entschieden, dass auch Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und Einzelfallentscheidungen der Mitgliedstaaten die Einhaltung der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 genannten Voraussetzungen sicherstellen müssen.

    Was schließlich die Sachprüfung der Frage betrifft, ob die in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Gerichtshof im Urteil Tallinna Vesi(33) entschieden, dass ein Mitgliedstaat für eine bestimmte Art von Abfällen - zumindest unter bestimmten Umständen(34) - beschließen kann, weder Kriterien noch die Möglichkeit einer Einzelentscheidung vorzusehen, mit der das Ende der Abfalleigenschaft festgestellt wird.

    11 Urteil vom 28. März 2019 (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 24 und 25).

    14 Urteil vom 28. März 2019 (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 27).

    28 Urteil vom 28. März 2019 (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 23).

    32 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 25).

    33 Urteil vom 28. März 2019 (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 26 und 28).

    34 Im Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 30), hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 einen Abfallbesitzer nicht berechtigt, "unter Umständen wie denen [der Rechtssache, die zu diesem Urteil geführt hat]", von der zuständigen nationalen Behörde oder dem zuständigen nationalen Gericht die Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft zu verlangen.

    35 Diese Schlussfolgerung ergibt sich in meinen Augen aus Rn. 27 des Urteils vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264).

    36 Vgl. Urteile vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri (C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 55), und vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 29).

    41 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 27).

    43 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 27).

    45 In gleicher Weise hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2018:969) die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Verwertungsverfahren und der Festlegung des nach Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 geltenden Schutzniveaus über einen weiten Ermessensspielraum verfügten (Nr. 43).

  • EuGH, 24.10.2019 - C-212/18

    Prato Nevoso Termo Energy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/98 legt die Bedingungen fest, die spezifische Kriterien erfüllen müssen, anhand deren sich ermitteln lässt, welche Abfälle nach einem Verwertungs- oder Recyclingverfahren nicht mehr als Abfälle im Sinne von Art. 3 Nr. 1 dieser Richtlinie anzusehen sind (Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 19).

    Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2008/98 ist die Kommission mit dem Erlass von Anwendungsbestimmungen zu dessen Abs. 1 zum Zweck der Annahme spezieller Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft betraut (Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 20).

    Unter solchen Umständen können die Mitgliedstaaten, wie sich aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 ergibt, im Einzelfall entscheiden, ob bestimmte Abfälle nicht mehr als Abfälle anzusehen sind, wobei sie der Kommission die auf diesem Gebiet erlassenen Normen und technischen Vorschriften mitzuteilen haben, sofern die Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. 1998, L 204, S. 37) in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. 1998, L 217, S. 18) geänderten Fassung dies erfordert (Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 21).

    Da die auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 erlassenen Maßnahmen ebenso wie die auf der Grundlage von dessen Abs. 2 erlassenen Unionsregelungen zum Ende der Abfalleigenschaft und damit zum Ende des Schutzes führen, den das Abfallrecht in Bezug auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit gewährleistet, müssen sie die Einhaltung der in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a bis d dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen sicherstellen, insbesondere jede mögliche schädliche Auswirkung des betreffenden Stoffs oder Gegenstands auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit berücksichtigen (Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 23).

    Wie der Gerichtshof in den Rn. 24 bis 27 des Urteils vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264), entschieden hat, darf ein Mitgliedstaat, wenn auf Unionsebene für eine bestimmte Art von Abfällen keine harmonisierten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft bestehen, den Standpunkt einnehmen, dass, auch wenn die Erfüllung der Voraussetzungen für das Ende der Abfalleigenschaft nicht von vornherein ausgeschlossen ist, die Einhaltung dieser Voraussetzungen nur durch Festlegung von Kriterien in einem innerstaatlichen Rechtsakt mit allgemeiner Geltung gewährleistet werden kann.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass sich nicht bereits anhand der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 vorgesehenen Bedingungen, die spezifische Kriterien erfüllen müssen, anhand deren sich ermitteln lässt, welche Abfälle nach einem Verwertungs- oder Recyclingverfahren nicht mehr als Abfälle im Sinne von Art. 3 Nr. 1 dieser Richtlinie anzusehen sind, unmittelbar feststellen lässt, dass bestimmte Abfälle oder Kategorien von Abfällen nicht mehr als solche anzusehen sind (Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit berechtigt Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 einen Abfallbesitzer grundsätzlich nicht, von der zuständigen Behörde oder einem Gericht des Mitgliedstaats die Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft zu verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 30).

    Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Rechtslage der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2008/98 nicht zuwiderläuft, wie etwa der Förderung der Anwendung der nach Art. 4 dieser Richtlinie vorgesehenen Abfallhierarchie oder, wie aus den Erwägungsgründen 8 und 29 dieser Richtlinie ersichtlich, der Verwertung von Abfällen und der Verwendung verwerteter Materialien zur Erhaltung der natürlichen Rohstoffquellen und zur Schaffung einer Recycling-Wirtschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 27).

  • EuGH, 14.10.2020 - C-629/19

    Sappi Austria Produktion und Wasserverband " Region Gratkorn-Gratwein " - Vorlage

    Im Konkreten birgt die Verwertung von Klärschlamm gewisse Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere solche, die mit einem etwaigen Gehalt an gefährlichen Stoffen verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi, C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit

    39 Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, Rn. 20 und 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-238/21

    Nach Auffassung von Generalanwältin Medina ist es möglich, dass nicht

    3 Urteil vom 28. März 2019, Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2019:264, im Folgenden: Urteil Tallinna Vesi).
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18   

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https://dejure.org/2018,39429
Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18 (https://dejure.org/2018,39429)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - C-60/18 (https://dejure.org/2018,39429)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - C-60/18 (https://dejure.org/2018,39429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tallinna Vesi

    Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft - Verwertung - Spezifische Kriterien für die Beendigung der Abfalleigenschaft von Klärschlamm - Fehlen von Kriterien auf europäischer oder innerstaatlicher Ebene

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft - Verwertung - Spezifische Kriterien für die Beendigung der Abfalleigenschaft von Klärschlamm - Fehlen von Kriterien auf europäischer oder innerstaatlicher Ebene

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 07.03.2013 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Umwelt - Abfälle - Gefährliche Abfälle - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18
    8 Urteil vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri (C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 55).

    9 Urteil vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri (C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Urteil vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri (C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 57).

    16 Vgl. Urteil vom 7. März 2013, Lapin ELY-keskus, liikenne ja infrastruktuuri (C-358/11, EU:C:2013:142, Rn. 60).

  • EuGH, 16.12.2004 - C-277/02

    EU-Wood-Trading - Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18
    17 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004, EU-Wood-Trading (C-277/02, EU:C:2004:810, Rn. 45 und 46).

    19 Vgl. Urteile vom 9. November 1999, Kommission/Italien (San Rocco, C-365/97, EU:C:1999:544, Rn. 66 und 67), vom 18. November 2004, Kommission/Griechenland (Péra Galini, C-420/02, EU:C:2004:727, Rn. 21), vom 16. Dezember 2004, EU-Wood-Trading (C-277/02, EU:C:2004:810, Rn. 45), und vom 11. Dezember 2008, MI.VER und Antonelli (C-387/07, EU:C:2008:712, Rn. 25).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18
    Für die Überprüfung von Entscheidungen der Unionsstellen siehe z. B. Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München (C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 13), vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a. (C-236/01, EU:C:2003:431, Rn. 135), vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission (C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 54), sowie vom 9. Juni 2016, Pesce u. a. (C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428, Rn. 49).

    22 Für die Prüfung mitgliedstaatlicher Maßnahmen Urteil vom 9. März 2010, ERG u. a. (C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 61), für Unionsmaßnahmen z. B. Urteile vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission (C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 56), und vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-212/18

    Prato Nevoso Termo Energy

    45 In gleicher Weise hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2018:969) die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Verwertungsverfahren und der Festlegung des nach Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 geltenden Schutzniveaus über einen weiten Ermessensspielraum verfügten (Nr. 43).
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