Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1999 - C-60/98   

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https://dejure.org/1999,994
EuGH, 29.06.1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,994)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,994)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,994)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/98/EWG - Harmonisierung der Schutzdauer

  • Europäischer Gerichtshof

    Butterfly Music

  • EU-Kommission PDF

    Butterfly Music

    1 Handlungen der Organe - Handlung, die eine frühere Bestimmung ändert - Anwendung der Änderungsvorschrift auf künftige Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Bestimmung entstanden ist - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Keine Auswirkung

  • EU-Kommission

    Butterfly Music

  • JurPC

    Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/98/EWG - Harmonisierung der Schutzdauer

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 10 der Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte; Harmonisierung der Schutzdauer; Rechtsstreit zwischen Butterfly Music Srl und Carosello Edizioni ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Butterfly ./. FIMI

    Art. 10 Abs. 3 der Richtlinie 93/98/EWG vom 19.10.1993

  • Judicialis

    Richtlinie 93/98/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/98/EWG
    1 Handlungen der Organe - Handlung, die eine frühere Bestimmung ändert - Anwendung der Änderungsvorschrift auf künftige Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Bestimmung entstanden ist - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Keine Auswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario Mailand - Auslegung des Artikels 10 der Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (ABl. L 290, S. 9) - Notwendige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 868
  • ZUM 1999, 839
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Dazu genügt der Hinweis, daß es nach ständiger Rechtsprechung (siehe vor allem Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnrn.

    Nur wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, kann er ein Vorlageersuchen zurückweisen (vgl. insbesondere Urteil Bosman, Randnr. 61).

  • EuGH, 14.01.1987 - 278/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß der Grundsatz des Vertrauensschutzes zwar zu den Grundprinzipien der Gemeinschaft gehört, nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht soweit ausgedehnt werden darf, daß er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (siehe vor allem die Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88, Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß der Grundsatz des Vertrauensschutzes zwar zu den Grundprinzipien der Gemeinschaft gehört, nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht soweit ausgedehnt werden darf, daß er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (siehe vor allem die Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88, Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35).
  • EuGH, 22.02.1990 - 221/88

    ECSC / Busseni

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß der Grundsatz des Vertrauensschutzes zwar zu den Grundprinzipien der Gemeinschaft gehört, nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht soweit ausgedehnt werden darf, daß er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (siehe vor allem die Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88, Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35).
  • EuGH, 14.04.1970 - 68/69

    Bundesknappschaft / Brock

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Wie der Generalanwalt in Nummer 25 seiner Schlußanträge ausgeführt hat, entspricht diese Lösung außerdem dem Grundsatz, daß die Gesetze zur Änderung einer gesetzlichen Bestimmung, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts Anwendung finden, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist (siehe vor allem die Urteile vom 14. April 1970 in der Rechtssache 68/69, Brock, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
  • EuGH, 10.07.1986 - 270/84

    Licata / ESC

    Auszug aus EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
    Wie der Generalanwalt in Nummer 25 seiner Schlußanträge ausgeführt hat, entspricht diese Lösung außerdem dem Grundsatz, daß die Gesetze zur Änderung einer gesetzlichen Bestimmung, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts Anwendung finden, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist (siehe vor allem die Urteile vom 14. April 1970 in der Rechtssache 68/69, Brock, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-168/09

    Flos - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG -

    18 bis 20 des Urteils vom 29. Juni 1999, Butterfly Music (C-60/98, Slg. 1999, I-3939), ausgeführt hat, ergibt sich aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 93/98 eindeutig, dass die Anwendung der in der Richtlinie festgelegten Schutzfristen in den Mitgliedstaaten, deren Recht eine kürzere Schutzdauer vorsah, dazu führen kann, dass Werke oder Gegenstände, die gemeinfrei geworden sind, wieder geschützt sind.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz, wonach Gesetzesänderungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht eingetretener Sachverhalte anwendbar sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, und Butterfly Music, Randnr. 24), die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften abgeschlossenen Handlungen weiterhin unter das alte Recht fallen.

    Die Anwendung dieses urheberrechtlichen Schutzes auf die künftigen Folgen von nicht endgültig abgeschlossenen Sachverhalten bedeutet dagegen, dass dieser sich auf die Rechte eines Dritten auswirkt, die Verwertung eines von neuem durch den Schutz eines Rechts des geistigen Eigentums erfassten Gegenstands fortzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Butterfly Music, Randnr. 24).

    Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission, 278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988, Spanien/Rat, 203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990, Busseni, C-221/88, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35, und Butterfly Music, Randnr. 25).

    Hinsichtlich erstens der gesetzlichen Regelung, die für eine bestimmte Kategorie Dritter eine Übergangszeit vorsieht, um deren berechtigte Interessen zu schützen, ergibt sich aus den Grundsätzen der Wahrung erworbener Rechte und des Vertrauensschutzes, dass Art. 17 der Richtlinie 98/71 einer solchen Vorschrift nicht entgegensteht, soweit sie nicht zur Folge hat, dass die Anwendung der neuen Regelung des urheberrechtlichen Schutzes von Mustern über einen erheblichen Zeitraum aufgeschoben wird, so dass ihre Anwendung zum in der Richtlinie vorgesehenen Zeitpunkt ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Butterfly Music, Randnrn.

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Nach ständiger Rechtsprechung darf nämlich der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht so weit erstreckt werden, dass die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter der Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist (siehe u. a. Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, und vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98, Butterfly Music, Slg. 1999, I-3939, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-169/15

    Montis Design - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Schutzdauer - Erlöschen

    17 - Urteil vom 29. Juni 1999 (C-60/98, EU:C:1999:333).

    29 - C-60/98, EU:C:1999:333.

    Vgl. Rn. 18 und 19 des Urteils vom 29. Juni 1999, Butterfly Music (C-60/98, EU:C:1999:333).

    33 - Urteil vom 29. Juni 1999, Butterfly Music (C-60/98, EU:C:1999:333, Rn. 20).

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Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,18767)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.03.1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,18767)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. März 1999 - C-60/98 (https://dejure.org/1999,18767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Butterfly Music

  • EU-Kommission PDF

    Butterfly Music Srl gegen Carosello Edizioni Musicali e Discografiche Srl (CEMED).

    Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/98/EWG - Harmonisierung der Schutzdauer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-105/94

    Celestini / Saar-Sektkellerei Faber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1999 - C-60/98
    (6) - Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94 (Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 21).

    (7) - Vgl. Urteile Celestini (a. a. O., Randnr. 21) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    (9) - Urteil Celestini (a. a. O., Randnr. 22).

  • EuGH, 17.06.1987 - 424/85

    Frico / Voedselvoorzienings In- en Verkoopbureau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1999 - C-60/98
    Vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81 (Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27) und vom 17. Juni 1987 in den verbundenen Rechtssachen 424/85 und 425/85 (Frico u. a., Slg. 1987, 2755, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.07.1986 - 270/84

    Licata / ESC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1999 - C-60/98
    Vgl. auch Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84 (Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1), vom 14. April 1970 in der Rechtssache 68/69 (Brock, Slg. 1970, 171) und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84 (Licata/WSA, Slg. 1986, 2305).
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