Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2019 - C-600/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31008
EuGH, 26.09.2019 - C-600/18 (https://dejure.org/2019,31008)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - C-600/18 (https://dejure.org/2019,31008)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - C-600/18 (https://dejure.org/2019,31008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    UTEP 2006.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Art. 91 und 92 AEUV - Verordnung (EU) Nr. 165/2014 - Art. 32 Abs. 3, Art. 33 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 - Verstoß gegen die Regeln über die Benutzung von Fahrtenschreibern - Pflicht der Mitgliedstaaten, wirksame, abschreckende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Art. 91 und 92 AEUV - Verordnung (EU) Nr. 165/2014 - Art. 32 Abs. 3, Art. 33 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 - Verstoß gegen die Regeln über die Benutzung von Fahrtenschreibern - Pflicht der Mitgliedstaaten, wirksame, abschreckende ...

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.2018 - C-90/17

    Turbogás - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-600/18
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 27. Juni 2018, Turbogás, C-90/17, EU:C:2018:498" Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.2016 - C-492/14

    Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regionale Regelungen, die

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-600/18
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-600/18
    Im vorliegenden Fall betrifft die Vorlagefrage die Auslegung von Art. 92 AEUV, der jedoch im Bereich des Verkehrs nur Anwendung findet, wenn es auf Unionsebene keine auf der Grundlage von Art. 91 Abs. 1 AEUV erlassene Regelung gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 158, 161 und 163).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-407/18

    Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-600/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es aber ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts, das nationale Recht auszulegen, und der Gerichtshof hat von der Auslegung des nationalen Rechts auszugehen, die das vorlegende Gericht unterbreitet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2019, Kuhar, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-555/18

    K.H.K. (Saisie conservatoire des comptes bancaires) - Vorlage zur

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33, sowie vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.12.2019 - C-666/18

    IT Development - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile vom 28. Juni 2018, Crespo Rey, C-2/17, EU:C:2018:511, Rn. 40, und vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 17 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht