Rechtsprechung
EuGH, 10.04.2014 - C-609/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
"Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Art. 10 Abs. 2 - Zeitliche Geltung - Art. 28 Abs. 5 und 6 ...
- webshoprecht.de
Hinweispflicht gem. der EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Lebensmitteln
- Europäischer Gerichtshof
Ehrmann
Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Art. 10 Abs. 2 - Zeitliche Geltung - Art. 28 Abs. 5 und 6 ...
- EU-Kommission
Ehrmann AG gegen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Etikettierung und Aufmachung von ...
- Wolters Kluwer
Zeitliche Geltung der in Art. 10 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1924/2006/EG vorgesehenen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel; Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Art. 10 Abs. 2 - Zeitliche Geltung - Art. 28 Abs. 5 und 6 ...
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ehrmann/Wettbewerbszentrale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Quark-Urteil gegen Ehrmann - Ärger an der "Monsterbacke"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
EuGH bestätigt Irreführung von Ehrmann-Werbung für Früchtequark
- taz.de (Pressemeldung, 10.04.2014)
Ehrmann: Von wegen Milch
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Die Hinweispflichten des Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung galten nach dem EuGH bereits im Jahr 2010
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Monsterbacke"-Slogan benötigt weitere Hinweise
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Die Monsterbacke geht in die nächste Runde - kein Ende in Sicht!
- staufer.de (Kurzinformation)
Monsterbacke unterliegt vor dem EuGH
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gesundheitsbezogene Werbeslogans nur mit Zusatzinfos erlaubt
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ehrmann
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 28 Abs. 5 und Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 587
- GRUR Int. 2014, 595
- EuZW 2014, 479
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11
Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für …
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 10. April 2014 - C-609/12, GRUR 2014, 587 = WRP 2014, 819 - Ehrmann):.bb) Die Regelung des Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 steht demgegenüber selbständig neben der des Art. 10 Abs. 1 dieser Verordnung (vgl. EuGH, GRUR 2014, 587 Rn. 28 bis 30 - Ehrmann).
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die in Art. 10 Abs. 2 dieser Verordnung unter den Buchst. a bis d angesprochenen Informationen bei nichtspezifischen Verweisen im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht ebenso sinnvoll sind und gegeben werden können wie bei den anderen gesundheitsbezogenen Angaben, die dem Art. 10 Abs. 1 der Verordnung unterfallen und deshalb nicht ohne Zulassung und Aufnahme in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung verwendet werden dürfen (vgl. auch EuGH, GRUR 2014, 587 Rn. 38 f., 42 und 44 - Ehrmann).
Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass ein Lebensmittelunternehmer, der gesundheitsbezogene Angaben über ein Lebensmittel macht, dessen Wirkungen auf die Gesundheit in eigener Verantwortung kennen und somit über die von Art. 10 Abs. 2 der Verordnung geforderten Informationen verfügen muss (EuGH, GRUR 2014, 587 Rn. 43 - Ehrmann).
- OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlautere Werbung für "bekömmliches" Bier
Der Senat verkennt nicht, dass der BGH in dem durch Revisionsrücknahme ohne seine Entscheidung und auch ohne die des EuGH gebliebenen Fall (GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör ) gerade hinsichtlich eines alkoholischen Getränks der Kategorie des Art. 4 Abs. 3 S. 1 HCVO die Angabe "bekömmlich" als neutrale Aussage bewertet hat (…vgl. auch Hüttebräuker a.a.O. 581), dabei auch den Verbotsbereich des Art. 4 Abs. 3 S. 1 im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 10 EMRK dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…BGH a.a.O. [Tz. 10] - Gurktaler Kräuterlikör ;… vgl. auch hierzu auch Dück a.a.O. [Tz. 18]) einschränkte, derweil "wohltuend" als gesundheitsbezogene Angabe einordnete (…BGH a.a.O. [Tz. 11] - Gurktaler Kräuterlikör ), während der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vor dem EuGH zu C-609/12 - Monsterbacke dies für "wohltuend", da keinen Bezug auf die Gesundheit enthaltend, gerade verneinte (dort [Tz. 53];… vgl. auch OLG Hamm a.a.O. [juris Tz. 11]). - EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Zu diesem Zweck sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteile vom 10. April 2014, Ehrmann, C-609/12, EU:C:2014:252, Rn. 40, …und vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 49).
- OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 19/14
Alkoholfreies Bier durfte nicht mit "vitalisierend" beworben werden
Auch der Gerichtshof der Europäischen Union zieht in seinem Urteil vom 10.04.2014 - C-609/12 - (BeckRS 2014, 80708) eine Anwendbarkeit des Art. 10 Abs. 3 HCVO jedenfalls in Betracht, obwohl die Liste nach Art. 13 Abs. 3 HCVO noch nicht vollständig vorliegt. - BGH, 19.09.2019 - I ZR 91/18
Erstellung der Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung als Voraussetzung für …
Der Gerichtshof der Europäischen Union macht die Anwendung des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht von einer vollständigen Erstellung der Listen gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung abhängig (EuGH, Urteil vom 10. April 2014 - C-609/12, GRUR 2014, 587 Rn. 36 = WRP 2014, 819 - Ehrmann;… vgl. auch OLG Hamm, WRP 2015, 228 Rn. 38 [juris Rn. 75 f.];… KG, WRP 2016, 265 Rn. 35 [juris Rn. 45]). - OLG Hamm, 07.10.2014 - 4 U 138/13
Oberlandesgericht Hamm untersagt gesundheitsbezogene Werbung für …
(...) Auch der Gerichtshof der Europäischen Union zieht in seinem Urteil vom 10.04.2014 - C-609/12 - (BeckRS 2014, 80708) eine Anwendbarkeit des Art. 10 Abs. 3 HCVO jedenfalls in Betracht, obwohl die Liste nach Art. 13 Abs. 3 HCVO noch nicht vollständig vorliegt. - EuGH, 17.12.2015 - C-157/14
Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des …
In ihren Erwägungsgründen 1 und 9 heißt es hierzu, dass u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern sind (Urteil Ehrmann, C-609/12, EU:C:2014:252, Rn. 40). - EuG, 16.09.2015 - T-619/14
Bionorica / Kommission - Untätigkeitsklage - Verbraucherschutz - …
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. April 2014, Ehrmann (C-609/12, Slg, EU:C:2014:252), insoweit festgestellt, dass Art. 28 der Verordnung Nr. 1924/2006 Maßnahmen vorsieht, die nach ihrem 35. Erwägungsgrund bezwecken, dass sich die Lebensmittelunternehmer an die Bestimmungen der Verordnung anpassen können.Für gesundheitsbezogene Angaben sind die Übergangsmaßnahmen in Art. 28 Abs. 5 und 6 vorgesehen (Urteil Ehrmann, EU:C:2014:252, Rn. 31).
Aus dem Wortlaut des Art. 28 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1924/2006 lässt sich somit ableiten, dass ein Lebensmittelunternehmer im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung und der Annahme der in ihrem Art. 13 genannten Liste in eigener Verantwortung und unter den festgelegten Bedingungen gesundheitsbezogene Angaben verwenden darf (Urteil Ehrmann, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2014:252, Rn. 32 und 33).
Diese Vorschrift bezieht sich auf gesundheitsbezogene Angaben, die im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1924/2006, d. h. vor dem 19. Januar 2007, verwendet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Ehrmann, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2014:252, Rn. 34 und 35), und erlaubt die Verwendung dieser Angaben gegebenenfalls bis zu sechs Monate nach dem Erlass eines Beschlusses, der gemäß dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Verfahren ergeht.
- EuGH, 10.09.2020 - C-363/19
Konsumentombudsmannen
Im Rahmen der in Art. 28 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1924/2006 vorgesehenen Übergangsmaßnahme muss ein Lebensmittelunternehmer, der sich dafür entscheidet, eine gesundheitsbezogene Angabe zu verwenden, in eigener Verantwortung die Wirkungen des Stoffes, auf den sich die Angabe bezieht, auf die Gesundheit kennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2014, Ehrmann, C-609/12, EU:C:2014:252, Rn. 43). - EuG, 16.09.2015 - T-620/14
Diapharm / Kommission - Untätigkeitsklage - Verbraucherschutz - …
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. April 2014, Ehrmann (C-609/12, Slg, EU:C:2014:252), insoweit festgestellt, dass Art. 28 der Verordnung Nr. 1924/2006 Maßnahmen vorsieht, die nach ihrem 35. Erwägungsgrund bezwecken, dass sich die Lebensmittelunternehmer an die Bestimmungen der Verordnung anpassen können.Für gesundheitsbezogene Angaben sind die Übergangsmaßnahmen in Art. 28 Abs. 5 und 6 vorgesehen (Urteil Ehrmann, EU:C:2014:252, Rn. 31).
Aus dem Wortlaut des Art. 28 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1924/2006 lässt sich somit ableiten, dass ein Lebensmittelunternehmer im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung und der Annahme der in ihrem Art. 13 genannten Liste in eigener Verantwortung und unter den festgelegten Bedingungen gesundheitsbezogene Angaben verwenden darf (Urteil Ehrmann, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2014:252, Rn. 32 und 33).
Diese Vorschrift bezieht sich auf gesundheitsbezogene Angaben, die im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1924/2006, d. h. vor dem 19. Januar 2007, verwendet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Ehrmann, oben in Rn. 35 angeführt, EU:C:2014:252, Rn. 34 und 35), und erlaubt die Verwendung dieser Angaben gegebenenfalls bis zu sechs Monate nach dem Erlass eines Beschlusses, der gemäß dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Verfahren ergeht.
- KG, 27.11.2015 - 5 U 96/14
Rotbusch Tee, Vitamine GESUND - Werbeangabe "Vitamine GESUND" für einen …
- EuG, 16.09.2015 - T-578/14
VSM Geneesmiddelen / Kommission
- OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 13/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung fettverbrennender Wirkungen eines …
- OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 10/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung gesundheitsfördernder Eigenschaften von …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14
Neptune Distribution
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-19/15
Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-609/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Ehrmann
Verbraucherschutz - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Spezielle Bedingungen - Zeitlicher Anwendungsbereich
- EU-Kommission
Ehrmann
Verbraucherschutz - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Spezielle Bedingungen - Zeitlicher Anwendungsbereich“
- Wolters Kluwer
Zeitlicher Geltungsbereich für nährwert- und gesundheitsbezogene Informationspflichten zu Lebensmitteln
- rechtsportal.de
Zeitlicher Geltungsbereich für nährwert- und gesundheitsbezogene Informationspflichten zu Lebensmitteln; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückschlag für Ehrmann - Gericht will die "Monsterbacke"-Werbung stoppen
- spiegel.de (Pressebericht, 14.11.2013)
Prozess um "Monsterbacke"-Quark: Gutachter kritisiert Ehrmann-Werbespruch
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbeaussage für Früchtequark ist gesundheitsbezogene Angabe; Hinweispflichten gelten ab dem 1. Juli 2007
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 31.05.2010 - 34 O 19/10
- OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-609/12
- EuGH, 10.04.2014 - C-609/12
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 19/14
Alkoholfreies Bier durfte nicht mit "vitalisierend" beworben werden
Ferner hat der Generalanwalt G im Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtssache C-609/12) über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2013, 189 - H2 ) zur Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des Art. 10 Abs. 2 HCVO im Rahmen seiner Schlussanträge vom 14.11.2013 (BeckRS 2013, 82168, dort Rn. 65) die Ansicht vertreten, dass die dort gegenständliche Werbung für den Früchtequark "H2" von "H" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" gegen Art. 10 Abs. 3 HCVO verstößt, wenn es sich dabei um eine unspezifische Angabe im Sinne dieser Norm handelt. - Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-177/15
Nelsons - Öffentliche Gesundheit - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel …
33- Vgl. hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Ehrmann (C-609/12, EU:C:2013:746, Nr. 97). - Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-327/16
Jacob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Fusionen, Spaltungen, …
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Ehrmann (C-609/12, EU:C:2013:746, Nr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).