Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 12.04.2005 - C-61/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10106
EuGH, 12.04.2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
EuGH, Entscheidung vom 12.04.2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
EuGH, Entscheidung vom 12. April 2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Gesundheitsschutz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die rechtmäßige Stilllegung eines durch das Militär genutzten Reaktors; Verpflichtung zur Angabe eines allgemeinen Plans für die Ableitung radioaktiver Stoffe bei der Stilllegung eines Reaktors; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Ableitung ...

  • Judicialis

    EA Art. 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EA Art. 37
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 14. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 37 EA - Nichtübermittlung eines Planes zur Ableitung radioaktiver Stoffe im Rahmen der Stillegung eines Kernreaktors

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 932 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.04.2005 - C-61/03
    Soweit dieser Vertrag der Kommission kein spezifisches Instrument für die Verfolgung dieses Zieles liefert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuGH, 12.04.2005 - C-61/03
    39 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87 (Saarland u. a., Slg. 1988, 5013) entschieden hat, ist Artikel 37 EA dahin auszulegen, dass die allgemeinen Angaben über einen Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe der Kommission zu übermitteln sind, bevor diese Ableitungen von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats genehmigt worden sind.
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Der Gerichtshof hat insoweit auf die sehr große Bedeutung der Orientierungen hingewiesen, die die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat nach Anhörung der Sachverständigengruppe zu geben vermag, und darauf, dass dieser Mitgliedstaat in der Lage sein muss, diese Orientierungen eingehend und unter Bedingungen zu prüfen, die es ermöglichen, die Anregungen der Kommission vor Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen (Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnrn. 12 bis 16, und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, Slg. 2005, I-2477, Randnr. 39).

    Das ist insbesondere Gegenstand der Art. 35 EA bis 38 EA, mit denen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, u. a. der Kommission erhebliche Befugnisse verliehen werden (Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 35).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-65/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    16 Die Frage, ob die militärische Nutzung der Kernenergie in den Geltungsbereich des EAG-Vertrags fallen kann, hat der Gerichtshof bereits im Urteil vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-61/03 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-2477) entschieden.

    Als Beispiel hat er die Bestimmungen des Titels II Kapitel 3 des Vertrages betreffend den Gesundheitsschutz, insbesondere die Artikel 34 EA, 35 EA und 37 EA, und die Bestimmungen des Titels II Kapitel 1 betreffend die Förderung der Forschung genannt und betont, dass aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen in keiner Weise hervorgeht, ob es sich bei den auf diese Weise geregelten Tätigkeiten ausschließlich um zivile Tätigkeiten handelt (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 35).

    18 Der Gerichtshof hat sodann darauf hingewiesen, dass die Anwendung solcher Bestimmungen auf militärische Einrichtungen, Forschungsprogramme und andere Tätigkeiten geeignet sein kann, wesentliche Interessen der Landesverteidigung der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 36).

    19 Aus diesen Erwägungen hat er den Schluss gezogen, dass, da der EAG-Vertrag keinerlei Ausnahme enthält, mit der die Einzelheiten einer Befugnis der Mitgliedstaaten festgelegt würden, sich auf diese wesentlichen Interessen zu berufen und sie zu schützen, die Tätigkeiten des militärischen Bereichs nicht in den Anwendungsbereich dieses Vertrages fallen (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 36).

    26 Wie der Generalanwalt in Nummer 31 seiner Schlussanträge zu Recht ausgeführt hat, hat der Gerichtshof diese Auffassung im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich zurückgewiesen.

    Soweit der EAG-Vertrag der Gemeinschaft kein spezifisches Instrument für die Verfolgung dieses Zieles liefert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 44).

  • EuG, 12.07.2018 - T-356/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss, mit dem die

    Sofern der Euratom-Vertrag keine speziellen Regelungen enthält, sind die Vorschriften des AEU-Vertrags über eine Politik der Union auf solche Maßnahmen anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat, C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17, vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44, und vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 69 bis 82; vgl. entsprechend auch Gutachten 1/94 [Abkommen, die dem WTO-Abkommen als Anhänge beigefügt sind] vom 15. November 1994, EU:C:1994:384, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-594/18

    Generalanwalt Hogan: Der Gerichtshof sollte Österreichs Rechtsmittel im

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen (C-411/17, EU:C:2018:972, Nr. 42), die vom Gericht in Rn. 73 des angefochtenen Urteils angeführten Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17), und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44), sowie Gutachten 1/94 (Dem WTO-Abkommen beigefügte Abkommen) vom 15. November 1994 (EU:C:1994:384, Rn. 24).

    54 Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich deutlich von dem der mit dem Urteil vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210), entschiedenen Rechtssache, in der sich die Kommission auf eine Bestimmung des Euratom-Vertrags im Bereich der Kernenergie für militärische Zwecke stützen wollte, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags liegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17

    Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über

    14 Siehe in diesem Sinne Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17), und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44), sowie Gutachten 1/94 (Übereinkünfte im Anhang des WTO-Abkommens) vom 15. November 1994 (EU:C:1994:384, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2016 - C-304/15

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2001/80/EG

    8 - Vgl. hierzu Urteile vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 29), vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 132 ff.), vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a/Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 59), und vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20997
Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03 (https://dejure.org/2004,20997)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - C-61/03 (https://dejure.org/2004,20997)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - C-61/03 (https://dejure.org/2004,20997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien un

    Gesundheitsschutz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    So prüfte der Gerichtshof im Gutachten 1/94, ob die Europäische Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss der Multilateralen Handelsübereinkünfte besaß, soweit diese für EAG-Erzeugnisse gelten.

    65 - Slg. 1994, I-5267, Randnr. 24.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    Meiner Meinung bedeutet dies, dass der EWG-Vertrag für Kohle und Stahl gelten kann, soweit diese Materien nicht im EGKS-Vertrag oder in auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften geregelt sind; soweit der letztgenannte Vertrag das Terrain besetzt hat, können die Vorschriften des EWG-Vertrages keine Wirkung entfalten." Vgl. auch Urteile des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache T-308/00 (Salzgitter AG/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 62) und des Gerichtshofes vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P (Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 100).
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    Die Maßnahmen, die nach der Tschernobyl-Katastrophe aufgrund des EG-Vertrags erlassen wurden, belegen ebenfalls die Anwendbarkeit dieses Vertrages in Ermangelung einer besonderen Bestimmung im EAG-Vertrag; vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88 (Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527, Randnr. 17) und Parlament/Rat, zitiert oben in Nr. 46.
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    26 - Urteil vom 22. September 1988, Slg. 1988, 5013.
  • EuGH, 15.12.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    66 - Vgl. etwa das Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 328/85 (Deutsche Babcock Handel, Slg. 1987, 5119), in dem der Gerichtshof in Randnr. 10 feststellte: "Bereits nach [seinem] Wortlaut ist [Artikel 305 Absatz 1 EG] dahin auszulegen, dass insoweit, als Fragen nicht Gegenstand von Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder der auf seiner Grundlage erlassenen Regelungen sind, der EWG-Vertrag und die zu seiner Durchführung ergangenen Vorschriften auf Erzeugnisse anwendbar sein können, die unter den EGKS-Vertrag fallen." In seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache führte Generalanwalt Slynn aus: "Der EWG-Vertrag und erst recht auf seiner Grundlage erlassene sekundäre Rechtsvorschriften dürfen ... die Bestimmungen des EGKS-Vertrags nicht "ändern" oder die Vorschriften des EAG-Vertrags "beeinträchtigen".
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    33 - Vgl. in dieser Hinsicht Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415, Randnr. 20): "[J]ede Vorschrift des Gemeinschaftsrechts [ist] in ihrem Zusammenhang zu sehen und im Lichte des gesamten Gemeinschaftsrechts, seiner Ziele und seines Entwicklungsstands zur Zeit der Anwendung der betreffenden Vorschrift auszulegen.".
  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    Meiner Meinung bedeutet dies, dass der EWG-Vertrag für Kohle und Stahl gelten kann, soweit diese Materien nicht im EGKS-Vertrag oder in auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften geregelt sind; soweit der letztgenannte Vertrag das Terrain besetzt hat, können die Vorschriften des EWG-Vertrages keine Wirkung entfalten." Vgl. auch Urteile des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache T-308/00 (Salzgitter AG/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 62) und des Gerichtshofes vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P (Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 100).
  • EuG, 22.12.1995 - T-219/95

    Atomtests eines Mitgliedstaats; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    Die Französische Republik führt außerdem eine Reihe von Fällen seit der Gründung der EAG an, bei denen sie sich gegen die Anwendung des EAG-Vertrags auf Verteidigungsaktivitäten ausgesprochen habe, darunter ihr Vorbringen vor dem Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-219/95 R (Danielsson/Kommission) (31) .
  • EuGH, 04.10.1991 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    20 - Urteil vom 4. Oktober 1991, Slg. 1991, I-4529.
  • EuGH, 30.04.2004 - C-172/02

    Bourgard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-61/03
    Ein Beispiel hierfür ist die Entschließung 92/C 172/02 des Rates vom 18. Juni 1992 über die technologischen Probleme der Sicherheit bei der Kernenergie, in der der Rat "auf die besondere Bedeutung [hinweist], die er der nuklearen Sicherheit in Europa beimisst, und ... daher die Mitgliedstaaten und die Kommission [auffordert], bei der Zusammenarbeit der Gemeinschaft im Nuklearbereich ... hauptsächlich und vorrangig darauf hinzuwirken ..." (36) .
  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht