Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 13.09.2018 - C-618/16   

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https://dejure.org/2018,28112
EuGH, 13.09.2018 - C-618/16 (https://dejure.org/2018,28112)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - C-618/16 (https://dejure.org/2018,28112)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - C-618/16 (https://dejure.org/2018,28112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prefeta

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - Beitrittsakte von 2003 - Anhang XII Kapitel 2 - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG abzuweichen - Polnischer ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - Beitrittsakte von 2003 - Anhang XII Kapitel 2 - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG abzuweichen - Polnischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - Beitrittsakte von 2003 - Anhang XII Kapitel 2 - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG abzuweichen - Polnischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Prefeta

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - Beitrittsakte von 2003 - Anhang XII Kapitel 2 - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG abzuweichen - Polnischer ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
    Unter diesen Voraussetzungen konnte sich Herr Prefeta angesichts dessen, dass er Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 nicht in Anspruch nehmen konnte, um nach der Aufgabe seiner Erwerbstätigkeit die Erwerbstätigeneigenschaft zu behalten, auch nicht auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 berufen, da diese Bestimmung Staatsangehörige eines Mitgliedstaats betrifft, die die Erwerbstätigeneigenschaft besitzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 16, und vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 48 und 49).
  • EuGH, 10.02.2011 - C-307/09

    Vicoplus

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass mit den Übergangsbestimmungen in Anhang XII Kapitel 2 der Beitrittsakte von 2003 verhindert werden soll, dass nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten in den alten Mitgliedstaaten infolge einer sofortigen beträchtlichen Zuwanderung von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten sind, Störungen auf dem Arbeitsmarkt auftreten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a., C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
    Unter diesen Voraussetzungen konnte sich Herr Prefeta angesichts dessen, dass er Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 nicht in Anspruch nehmen konnte, um nach der Aufgabe seiner Erwerbstätigkeit die Erwerbstätigeneigenschaft zu behalten, auch nicht auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 berufen, da diese Bestimmung Staatsangehörige eines Mitgliedstaats betrifft, die die Erwerbstätigeneigenschaft besitzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 16, und vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 48 und 49).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
    Hierzu ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Generalanwalts in Nr. 62 seiner Schlussanträge festzustellen, dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix, C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 38 bis 41).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 34/20 R

    Anspruch eines rumänischen Staatsangehörigen auf Grundsicherung für

    Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 13.9.2018 in der Rechtssache Prefeta (C-618/16 - EU:C:2018:719) bezogen auf die auf hier bedeutsame materielle Freizügigkeitsberechtigung als vormaliger Arbeitnehmer nach Art. 7 Abs. 3 RL 2004/38/EG (= § 2 Abs. 3 FreizügG/EU) und die insoweit inhaltsgleichen Übergangsbedingungen der Beitrittsakte von 2003 nach Maßgabe des Vertrages vom 16.4.2003 (BGBl II 2003, 1408) entschieden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 AS 844/20

    Leistungsausschluss - Unionsbürger - unverheiratete Kindesmutter -

    Zudem müssen sich alle nicht mehr erwerbstätigen Unionsbürger dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellen (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13. September 2018, C-618/16, Rn. 38).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (Urteil vom 13. September 2018 Prefeta, C-618/16, EU:C:2018:719, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19

    Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

    Der Europäische Gerichtshof hat insoweit entschieden, "dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht" (vgl. EuGH, Urteile vom 11. April 2019 - C-483/17 -, juris Rn. 40, vom 13. September 2018 - C-618/16 -, juris Rn. 37, und vom 19. Juni 2014 - C-507/12 -, juris Rn. 38 ff.; vgl. hierzu auch Dienelt in: Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 2 Rn. 127, 153).

    Die Regelungen über die Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft betreffen somit Situationen, in denen innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit der Wiedereingliederung des Unionsbürgers in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats gerechnet werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-618/16 -, juris Rn. 38 f.; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 2 Rn. 128 f.).

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Außerhalb der Saint Prix-Entscheidung führt der EuGH zu den Fortwirkungstatbeständen aus , dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 RL 2004/38 EG und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.04.2019 - C-483/17 - juris Rn. 40 unter Hinweis auf sein Urteil vom 13.09.2018 - C-618/16, EU:C:2018:719 - Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Zudem erfüllt die Vorschrift auch in diesem Fall ihren Zweck, nämlich den Arbeitnehmerstatus vorübergehend aufrecht zu erhalten, solange der Betroffene zu einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats innerhalb eines angemessen Zeitraums fähig ist und hierfür grundsätzlich zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C 618/16 - Prefeta, juris, Rn. 37; vgl. in diesem Sinne auch VGH München, Urteil vom 18. Juli 2017 - 10 B 17.339, BeckRS 2017, 122965; Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 2 FreizügG/EU - Stand: 1. Oktober 2021 - Rn. 46a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Die Fiktion der Erwerbstätigeneigenschaft entfällt, wenn der Unionsbürger nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (EuGH Urteil vom 11.04.2019, C-483/17, Rn. 27, 40, 44, 52, 54, 48, juris - Rs. Tarola; ferner Urteil vom 13.09.2018, C-618/16, Rn. 37, juris - Rs. Prefeta; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 2 FreizügG/EU Rn. 110, 127).
  • VG München, 21.06.2023 - M 4 K 21.2606

    Prozesskostenhilfe, FreizügG/EU

    Eine Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit i.S.v. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 7 Abs. 3 RL 2004/38/EG, dass die Norm Situationen erfasst, in denen innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit der Wiedereingliederung des Unionsbürgers in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats gerechnet werden kann (EuGH, U.v. 13.9.2018 - C-618/16, Prefeta - juris Rn. 37 f.), als vorübergehend anzusehen, wenn nach ärztlicher Prognose mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in angemessener Zeit gerechnet werden kann (vgl. auch Nr. 2.3.1.1 AVV zum FreizügG/EU v. 3.2.2016; Bergmann/Dienelt, a.a.O. Rn. 105).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der RL 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (vgl. EuGH, U.v. 11.4.2019 - C-483/17 - juris Rn. 40, U.v. 13.9.2018 - C-618/16 - juris Rn. 37, U.v. 19.6.2014 - C-507/12 - juris Rn. 38 ff.; HessVGH, B.v. 16.4.2021 - 9 A 2282/19 - juris Rn. 37).

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
    Der EuGH hat insoweit entschieden, "dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht" (vgl. EuGH, Urteile vom 11.04.2019 - C-483/17 - juris Rn. 40; vom 13.09.2018 - C-618/16 - juris, Rn. 37 und vom 19.06.2014 - C-507/12 - juris Rn. 38 ff.).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
    Der EuGH hat insoweit entschieden, "dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht" (vgl. EuGH, Urteile vom 11.04.2019 - C-483/17 - juris Rn. 40; vom 13.09.2018 - C-618/16 - juris, Rn. 37 und vom 19.06.2014 - C-507/12 - juris Rn. 38 ff.).
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616

    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei der Pflege eines lebensbedrohlich

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17

    Tarola

  • VG Aachen, 19.10.2020 - 8 L 1413/19

    Feststellung; Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts; Arbeitnehmer; Erhalt der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16 (https://dejure.org/2018,3700)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - C-618/16 (https://dejure.org/2018,3700)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Prefeta

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - Anhang XII Kapitel 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts von 2003 - Möglichkeit des Vereinigten Königreichs von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.02.2011 - C-307/09

    Vicoplus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Dies setzt daher ein Verfahren voraus, das die Zulassung oder den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt, wie die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64), ergangen ist oder ein Registrierungssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende(38).

    10 In Rn. 24 des Urteils vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64), hat der Gerichtshof entschieden, dass "sich die Frage der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit den Art. 56 AEUV und 57 AEUV nicht mehr stellt, wenn diese Regelung durch eine der in Art. 24 der Beitrittsakte von 2003 bezeichneten Übergangsmaßnahmen, im vorliegenden Fall die des Kapitels 2 Nr. 2 des Anhangs XII dieser Akte, gerechtfertigt ist".

    34 Urteil vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    36 Urteil vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64, Rn. 41).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Im Urteil Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 32), hat der Gerichtshof entschieden, dass Unionsbürger, die die Erwerbstätigeneigenschaft auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 behalten haben, Anspruch auf Leistungen zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt haben.

    32 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16

    Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    28 Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 31 und 38), sowie meine Schlussanträge vom 26. Juli 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16, EU:C:2017:607, Nr. 72).

    29 Vgl. meine Schlussanträge vom 26. Juli 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16, EU:C:2017:607, Nr. 77).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007).

    28 Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 31 und 38), sowie meine Schlussanträge vom 26. Juli 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16, EU:C:2017:607, Nr. 72).

  • EuGH, 03.12.1998 - C-233/97

    KappAhl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    12 Vgl. entsprechend Urteile vom 23. März 1983, Peskeloglou (77/82, EU:C:1983:92, Rn. 12), und vom 3. Dezember 1998, KappAhl (C-233/97, EU:C:1998:585, Rn. 18).

    In Rn. 18 des Urteils vom 3. Dezember 1998, KappAhl (C-233/97, EU:C:1998:585), hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass "die durch die Beitrittsakte zugelassenen Abweichungen von den Vorschriften des Vertrages im Hinblick auf eine leichtere Verwirklichung der Ziele des Vertrages und eine vollständige Anwendung seiner Vorschriften auszulegen [sind]".

  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Urteil vom 26. Mai 1993, Tsiotras (C-171/91, EU:C:1993:215, Rn. 10).

    Urteil vom 26. Mai 1993, Tsiotras (C-171/91, EU:C:1993:215, Rn. 8).

  • EuGH, 18.06.2015 - C-586/13

    Martin Meat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2015, Martin Meat (C-586/13, EU:C:2015:405, Rn. 23 bis 26).
  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Vgl. Urteil vom 19. März 1964, Unger (75/63, EU:C:1964:19).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    Im Urteil vom 21. Februar 2013, N. (C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 47), hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass "[d]ie Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 45 AEUV ... die dem Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer selbst innewohnende Einschränkung [ausdrückt], dass die Vorteile, die das Unionsrecht mit dieser Freiheit gewährt, nur von Personen in Anspruch genommen werden können, die eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis wirklich ausüben oder ernsthaft ausüben wollen "(27).
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-618/16
    17 Vgl. entsprechend Urteil vom 30. Mai 1989, Kommission/Griechenland (305/87, EU:C:1989:218, Rn. 15 und 16).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

  • EuGH, 23.03.1983 - 77/82

    Peskeloglou / Bundesanstalt Für Arbeit

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

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