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   EuGH, 04.10.2012 - C-629/11 P   

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https://dejure.org/2012,29198
EuGH, 04.10.2012 - C-629/11 P (https://dejure.org/2012,29198)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2012 - C-629/11 P (https://dejure.org/2012,29198)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - C-629/11 P (https://dejure.org/2012,29198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T"298/09), durch das eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 2009, mit der das Angebot der Rechtsmittelführerin im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuGH, 03.05.2018 - C-376/16

    EUIPO / European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche

    Jedoch geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass vom öffentlichen Auftraggeber nicht verlangt werden kann, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso wenig ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, einem abgelehnten Bieter auf dessen schriftlichen Antrag eine vollständige Kopie des Bewertungsberichts auszuhändigen (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die von Art. 296 Abs. 2 AEUV verlangte Begründung nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Inhalt des Rechtsakts und der Art der geltend gemachten Gründe, zu beurteilen ist (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2017 - C-376/16

    EUIPO / European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche

    17 C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617.

    18 Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-677/15

    EUIPO / European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche

    Indem das Gericht jede Bemerkung des Bewertungsausschusses isoliert und nicht im weiteren Kontext der Bewertung, zu der sie gehöre, betrachtet habe, habe es bezüglich dieser Pflicht einen strengeren Maßstab angelegt als den, der vom Gerichtshof in Rn. 21 des in Rn. 129 des angefochtenen Urteils angeführten Urteils vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617), angewandt worden sei.

    Was den ersten Teil des dritten Rechtsmittelgrundes betrifft, so ist zu prüfen, ob das Gericht mit der in den Rn. 81 bis 86, 87 bis 89 bzw. 90 bis 95 des angefochtenen Urteils jeweils ausgeführten Begründung strengere Anforderungen angewandt hat als die, die sich aus dem Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617), ergeben.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-584/20

    Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der

    Ebenso bedeutet die Pflicht zur Begründung einer Entscheidung, mit der das Angebot eines Bieters im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags abgelehnt wird, nicht, dass dieser Bieter über vollständige Informationen über die Merkmale des vom öffentlichen Auftraggeber ausgewählten Angebots verfügen müsste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 22), wobei der Zugang zu solchen Informationen u. a. zu beschränken ist, um ein Vertrauensverhältnis zwischen diesem Auftraggeber und den Wirtschaftsteilnehmern, die an einem solchen Verfahren teilnehmen, aufrechtzuerhalten (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 36).
  • EuG, 26.04.2023 - T-54/21

    Programm Galileo: Die Klage von OHB System gegen die Vergabe des Auftrags für

    Nach der Rechtsprechung kann vom öffentlichen Auftraggeber jedoch nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht den Zuschlag erhalten hat, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Evaluierung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso wenig ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, einem abgelehnten Bieter auf dessen schriftlichen Antrag eine vollständige Kopie des Evaluierungsberichts auszuhändigen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung die gemäß Art. 296 Abs. 2 AEUV erforderliche Begründung anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsakts und der Art der geltend gemachten Gründe, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.06.2023 - T-376/21

    Instituto Cervantes/ Kommission

    Dies muss den Unionsrichter in die Lage versetzen, anhand der Verdingungsunterlagen und der Begründung der Vergabeentscheidung das jeweilige Gewicht der verschiedenen technischen Zuschlagskriterien und -unterkriterien in der Bewertung, d. h. in der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie die Mindest- und Höchstpunktzahl für jedes dieser Kriterien oder Unterkriterien zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29, sowie vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250).

    Insbesondere wurde entschieden, dass die Kommission grundsätzlich verpflichtet ist, die Punktevergabe auf der Ebene der einzelnen Komponenten der Unterkriterien zu erläutern, wenn die Verdingungsunterlagen eine spezifische bezifferte Gewichtung dieser Komponenten vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 29, und vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250).

    So müssen die dem Kläger mitgeteilten Kommentare des Ausschusses zum einen die von ihm erzielte Punktzahl im Vergleich mit der des ausgewählten Bieters, jeweils aufgeschlüsselt nach Unterkriterien, sowie das Gewicht jedes Unterkriteriums in der Gesamtbewertung erkennen lassen und zum anderen für jedes Zuschlagskriterium erläutern, aufgrund welcher Unterkriterien die Kommission das Angebot des ausgewählten Bieters bzw. das des Klägers als das bessere angesehen hat (Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29, sowie vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250 und 251).

  • EuG, 26.01.2017 - T-700/14

    TV1 / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass von der Kommission nicht verlangt werden kann, dass sie einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21).

    Somit kann von der Kommission nicht verlangt werden, dass sie einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21).

  • EuG, 16.05.2019 - T-228/18

    Transtec/ Kommission

    Insoweit kann von der Kommission nicht verlangt werden, dass sie einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben der Wiedergabe der Gründe für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, dem abgelehnten Bieter auf dessen schriftlichen Antrag eine vollständige Kopie des Bewertungsberichts auszuhändigen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.07.2020 - T-661/18

    Securitec/ Kommission

    Weiter kann nach ständiger Rechtsprechung von der Kommission nicht verlangt werden, dass sie einem abgelehnten Bieter eine detaillierte vergleichende Analyse seines Angebots und des erfolgreichen Angebots übermittelt (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, dem abgelehnten Bieter auf dessen schriftlichen Antrag eine vollständige Kopie des Bewertungsberichts auszuhändigen (Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-677/15

    EUIPO / European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche

    36 Der Rechtsmittelführer führt das Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21), an.
  • EuG, 13.12.2016 - T-764/14

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 16.12.2020 - T-236/17

    Balti Gaas/ Kommission und INEA

  • EuG, 04.10.2018 - T-914/16

    Proof IT / EIGE

  • EuG, 15.09.2016 - T-481/14

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EIT

  • EuG, 25.03.2015 - T-297/09

    Evropaïki Dynamiki / EASA

  • EuG, 04.02.2016 - T-722/14

    PRIMA / Kommission

  • EuG, 02.10.2014 - T-199/12

    Euro-Link Consultants und European Profiles / Kommission

  • EuG, 01.02.2018 - T-477/15

    European Dynamics Luxembourg u.a. / ECHA

  • EuG, 14.12.2017 - T-164/15

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Parlament - Öffentliche

  • EuG, 15.09.2016 - T-698/14

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 02.12.2015 - T-553/13

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Gemeinsames Unternehmen

  • EuG, 17.09.2015 - T-691/13

    Ricoh Belgium / Rat

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