Weitere Entscheidung unten: EuGH, 24.10.1996

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   EuGH, 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95   

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https://dejure.org/1996,484
EuGH, 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Deutschland u.a. / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 92 und 190
    1. Handlungen der Organe; Begründungspflicht; Umfang; Entscheidung, durch die eine Bürgschaft, die von öffentlichen Stellen zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen gewährt worden ist, als Beihilfe qualifiziert ...

  • EU-Kommission

    Deutschland u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe ; Staatliche Beihilfe in Form der Bürgschaft von einer öffentlichen Stelle zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen; Begründungserfordernis für Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls; ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92; ; EG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; Richtlinie Nr. 90/684

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung, durch die eine Bürgschaft, die von öffentlichen Stellen zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen gewährt worden ist, als Beihilfe qualifiziert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 2035
  • NVwZ 1997, 475
  • EuZW 1997, 213
  • WM 1996, 2141
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    31 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß das Begründungserfordernis, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, zu beurteilen ist (siehe u. a. Urteil vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    Ist der Gesamtwert der neuen BV-Aktien dagegen geringer als der Anteil von 74, 9 % an der KÄ, so ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und Faktoren zu prüfen, wie sich ein privater Investor verhalten hätte, der eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, sogenanntes "Alfa Romeo-Urteil", Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    52 Zwar schließt der Umstand, daß ein Unternehmen einen verhältnismässig geringen Umsatz in der Gemeinschaft hat, nach ständiger Rechtsprechung nicht von vornherein aus, daß eine staatliche Maßnahme zu seinen Gunsten eine Beihilfe darstellt (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, sogenanntes "Tubemeuse-Urteil", Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43), und in bestimmten Fällen kann sich bereits aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergeben, daß sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht; jedoch hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest anzugeben (Urteil Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, a. a. O., Randnr. 24).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, und vom 24. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, und vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 98).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Was die Begründung des in Rede stehenden Punktes betrifft, ist auf die oben in den Randnummern 278 bis 281 zitierte Rechtsprechung sowie darauf hinzuweisen, dass die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt wurde, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest zu erwähnen hat (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, und des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 64).
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   EuGH, 24.10.1996 - C-63/95   

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https://dejure.org/1996,1527
EuGH, 24.10.1996 - C-63/95 (https://dejure.org/1996,1527)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-63/95 (https://dejure.org/1996,1527)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-63/95 (https://dejure.org/1996,1527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe ; Staatliche Beihilfe in Form der Bürgschaft von einer öffentlichen Stelle zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen; Begründungserfordernis für Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls; ...

  • Judicialis

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 2035
  • NVwZ 1997, 475
  • WM 1996, 2141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-63/95
    Volltext siehe unter unter: EuGH - 24.10.1996 - AZ: C 329/93.
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