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   EuGH, 28.01.2016 - C-64/15   

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https://dejure.org/2016,583
EuGH, 28.01.2016 - C-64/15 (https://dejure.org/2016,583)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - C-64/15 (https://dejure.org/2016,583)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - C-64/15 (https://dejure.org/2016,583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    BP Europa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist - Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung - Zum ...

  • Europäischer Gerichtshof

    BP Europa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist - Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung - Zum ...

  • IWW

    Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG, Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118, Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie ... 2008/118, Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 2003/96/EG, Art. 4 der Richtlinie 2008/118, Art. 16 Abs. 2 Buchst. c und d der Richtlinie 2008/118, Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 2003/96, Art. 1, 2 der Richtlinie 2003/96, Art. 17 bis 31 der Richtlinie 2008/118, Art. 10 Abs. 6 der Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/118, Art. 2 der Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118, Art. 17 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 92/12, Art. 16 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/118, § 14 EnergieStG, Art. 288 Abs. 3 AEUV, Art. 10 der Richtlinie 2008/118

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unvollständige Anlieferung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist - Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung - Zum Zeitpunkt der Lieferung fehlende Waren - Erhebung der Verbrauchsteuer mangels Nachweises der Zerstörung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    BP Europa

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 118/2008 Art 10 Abs 4 S 1, EGRL 118/2008 Art 10 Abs 6, EGRL 118/2008 Art 20 Abs 2, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 2 Buchst a, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 4, EGRL 118/2008 Art 10 Abs 2, E... nergieStG § 11 Abs 1 Nr 2, EnergieStG § 11 Abs 4 S 2, EnergieStG § 14 Abs 1, EnergieStG § 14 Abs 3, EnergieStG § 14 Abs 4 S 1, EnergieStG § 8 Abs 1a S 1
    Verbrauchsteuerpflichtige Waren, Steueraussetzung, Teilmenge, Bestimmungsort

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist - Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung - Zum ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.09.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 -

    Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-64/15
    Da in der Richtlinie 2008/118 nicht definiert wird, was darunter zu verstehen ist, dass "der Empfänger die verbrauchsteuerpflichtigen Waren übernommen hat", ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (vgl. u. a. Urteil Spanien/Parlament und Rat, C-44/14, EU:C:2015:554, Rn. 44).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-64/15
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. u. a. Urteil Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 24).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-64/15
    In Bezug auf die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bewirkt diese Regelung daher den Aufschub der Steuerpflicht, bis eine Voraussetzung des Steueranspruchs erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Transport og Logistik, C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 78).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-395/00

    Cipriani

    Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-64/15
    Ein solches Aussetzungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verbrauchsteueranspruch für die darunter fallenden Waren noch nicht entstanden ist, obwohl der Steuertatbestand bereits erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Cipriani, C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 42).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 40/13

    Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund

    In seinem Urteil BP Europa SE vom 28. Januar 2016 C-64/15 (EU:C:2016:62) hat der EuGH auf diese Fragen wie folgt geantwortet:.
  • FG Hamburg, 05.08.2020 - 4 K 109/16

    Energiesteuer: Verlust von Energieerzeugnissen durch unabwendbares Ereignis oder

    Der Begriff der Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung ist in der RL 2008/118/EG nicht ausdrücklich definiert und muss deshalb nach seinem Wortlaut, seinem Kontext und den Zielen der RL ausgelegt werden (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP, Rn. 28).

    Der EuGH hat diese Rechtsprechung für bei der Beförderung auftretende Fehlmengen unter Anwendung des Art. 10 der neuen Fassung der neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie RL 2008/118/EG fortgeführt (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP Europa, Rn. 7).

    Die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr für bei der Beförderung auftretende Fehlmengen (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, C-314/06, SPMR, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP Europa; BFH, Beschluss vom 7. November 1995, VII B 67/95, BFH/NV 1996, 391) ist auch auf solche Fehlmengen anzuwenden, die im Zuge der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung auftreten (vgl. Alexander in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG/StromStG, § 8 EnergieStG, Rn. 18, Stand Juli 2017; Soyk in Friedrich/Soyk, § 8 EnergieStG, Rn. 41 ff., Stand Oktober 2016, § 14 EnergieStG, Rn. 33, Stand Juni 2018).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 30.6.2016 - C-64/15 -, juris, und Urt. v. 14.6.2017 - C-685/15 -, juris) bei der Prüfung der unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeit einer restriktiven nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele nicht nur auf die Zielsetzung dieser Regelung zum Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern auch auf die nach ihrem Erlass zu bewertenden Auswirkungen abzustellen ist.
  • EuGH, 08.02.2018 - C-590/16

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    In Bezug auf die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bewirkt diese Regelung daher den Aufschub der Steuerpflicht, bis eine Voraussetzung des Steueranspruchs erfüllt ist (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 22).

    Bei solchen, einem Verfahren der Steueraussetzung unterliegenden Waren gilt nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/118 die Entnahme, einschließlich der unrechtmäßigen Entnahme, aus diesem Verfahren als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 23).

  • FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20

    Branntweinsteuer, Alkoholsteuer: Vernichtung von vergälltem und unvergälltem

    aa) Der Begriff der Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung ist in der RL 2008/118/EG nicht ausdrücklich definiert und muss deshalb nach seinem Wortlaut, seinem Kontext und den Zielen der RL ausgelegt werden (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP, Rn. 28).

    Auch der EuGH und der BFH haben die Überführung verbrauchsteuerbarer Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr für bei der Beförderung auftretende Fehlmengen ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, C-314/06, SPMR, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP Europe; BFH, Beschluss vom 7. November 1995, VII B 67/95, BFH/NV 1996, 391; Alexander in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG § 8 Rn. 18, Stand August 2020).

  • EuGH, 24.02.2021 - C-95/19

    Rechtsangleichung

    In Bezug auf die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bewirkt diese Regelung daher den Aufschub der Steuerpflicht, bis eine Voraussetzung des Steueranspruchs wie die in Rn. 47 des vorliegenden Urteils beschriebene erfüllt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Bremen, 20.10.2016 - 4 K 34/14

    Energiesteuerpflichtige Lieferung von Dieselkraftstoff mit einem

    Der deutsche Gesetzgeber hat die europarechtliche Norm des Art. 10 Abs. 6 Richtlinie 2008/180/EG zutreffend in nationales Recht umgesetzt (vgl. Urteil des EuGH vom 28. Januar 2016 C-64/15 BP Europa Celex-Nr. 62015CJ0064).

    Soweit geltend gemacht wird, dass Energieerzeugnisse tatsächlich infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört worden oder unwiederbringlich verloren gegangen sind, liegt die Darlegungs- und Beweislast (§ 37a EnergieStV) bei dem Beförderer (vgl. Urteil des EuGH vom 28. Januar 2016 C-64/15 Celex-Nr. 62015CJ0064; Urteil des FG Hamburg vom 5. September 2008 4 K 384/07, a.a.O.; Soyk in Friedrich/Meißner Energiesteuer § 14 EnergieStG Rz. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2017 - C-579/15

    Poplawski

    43 Vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europe (C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

    Da § 32 TabStG zwanglos ohne das vom Beklagten postulierte ungeschriebene negative Tatbestandsmerkmal "Keine Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten" angewandt werden kann, ist im Wege der unionsrechtskonformen Auslegung (hierzu EuGH, Urt. v. 28.01.2016, ECLI:EU:C:2016:62, C-64/16, Rn. 41 - BP Europe SE) von § 32 TabStG dieses negative Tatbestandsmerkmal nicht anzuwenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-489/20

    Kauno teritorine muitine

    33 Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa (C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2018 - C-390/16

    Lada - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

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