Rechtsprechung
EuGH, 16.07.1992 - C-63/91, C-64/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
1. Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Sachlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7; Leistung, die Personen gezahlt wird, deren Mittel nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse zu decken; Ausschluß; Empfänger, bei dem ... - EU-Kommission
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 79/7/EWG vom 19.12.1978 Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Leistung, die Personen gezahlt wird, deren Mittel nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse zu decken - Ausschluß - Empfänger, bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Bezug auf Ergänzungszulage und Einkommensbeihilfe; Alleinerziehender Elternteil
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Beschäftigung und Berufsausbildung - Bedürftigkeitszulage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
- EuGH, 16.07.1992 - C-63/91, C-64/91
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.06.1986 - 150/85
Drake / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12). - EuGH, 04.02.1992 - C-243/90
The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Smithson
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12). - EuGH, 03.12.1987 - 192/85
Newstead / Department of Transport
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
25 Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß die Richtlinie 76/207 nicht für das Gebiet der sozialen Sicherheit gelten soll (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 192/85, Newstead, Slg. 1987, 4753, Randnr. 24). - EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
26 Der Gerichtshof hat jedoch unter Hinweis auf die grundlegende Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung klargestellt, daß diese Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …
26 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in den verbundenen Rechtssachen Jackson und Crescie (C-63/91 und C-64/91, EU:C:1992:212" Nrn. 15 ff.). - EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
Darüber hinaus kann in Anbetracht der vom vorlegenden Gericht dargelegten Zielsetzung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Anpassungsregelung, die darin besteht, die Kaufkraft der Pension im Hinblick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise zu erhalten, nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um ein System handelt, das unter bestimmten Voraussetzungen Personen, deren Mittel einen gesetzlich festgelegten Betrag unterschreiten, eine besondere Leistung gewährt, die es ihnen ermöglichen soll, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und das deshalb, wie der Gerichtshof entschieden hat, nicht unter Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 79/7 fällt (Urteil vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell, C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 17).Diese Anpassungsregelung unterscheidet sich daher auch von anderen Systemen, mit denen der Gerichtshof befasst war; bei ihnen wurden Anpassungen wegen des Eintritts eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 aufgeführten Risiken vorgenommen, was für sich genommen nach Ansicht des Gerichtshofs nicht ausreichte, um die Grundleistung, auf die sich diese Anpassungen bezogen und die kein solches Risiko betraf, in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 einzubeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jackson und Cresswell, Randnr. 19).
Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um ein System, bei dem das Gesetz den der Berechnung der Leistung zugrunde liegenden Betrag der theoretischen Bedürfnisse der Betroffenen unabhängig von Überlegungen festsetzt, die sich auf das Vorliegen eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 aufgeführten Risiken beziehen, und das deshalb, wie der Gerichtshof entschieden hat, keinesfalls unter diese Richtlinie fällt (Urteil Jackson und Cresswell, Randnr. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
19 - Vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, Drake (150/85, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992, Smithson (C-243/90, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), und vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell (C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15).25 - Urteil Jackson und Cresswell (oben in Fn. 19 angeführt).
- EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
Meyers / Adjudication Officer
Jedoch reicht der Umstand, daß die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Gewährung von Leistungen dazu führen können, daß die Möglichkeit des Zugangs zur Beschäftigung für einen alleinstehenden Elternteil beeinträchtigt wird, für sich allein nicht aus, um die Anwendbarkeit der Richtlinie zu begründen (vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnrn.17 Wie aus dem genannten Urteil Jackson und Creßwell hervorgeht, kann die formale Zugehörigkeit eines Leistungssystems zu einem nationalen System der sozialen Sicherheit, die die nationalen Rechtsbehelfe auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit im Ausgangsverfahren anwendbar macht, dieses Leistungssystem nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließen.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
37: - Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cresswell, Slg. 1992, I-4737). - EuGH, 22.04.1997 - C-66/95
The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Sutton
26 Dem lässt sich nicht das Argument entgegenhalten, das die Kommission den Urteilen vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737) und vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers, Slg. 1995, I-2131) entnimmt, nach denen Leistungen der sozialen Sicherheit, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung stuenden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 76/207 fallen könnten.Zwar geht aus dem Urteil Jackson und Creßwell und dem Urteil Meyers tatsächlich hervor, daß bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit unter die Richtlinie 76/207 fallen; das bedeutet jedoch nicht, daß Artikel 6 dieser Richtlinie, wie er im Urteil Marshall II ausgelegt worden ist, zur Zahlung von Zinsen auf rückständige Leistungen verpflichtet, wenn ihre verspätete Zahlung auf einer durch die fragliche Richtlinie verbotenen geschlechtsbezogenen Diskriminierung beruht.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-139/95
Livia Balestra gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). - …
Der Umstand, daß sich der Leistungsempfänger tatsächlich in einer der in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 genannten Situationen befindet, reicht jedoch nicht aus, um diese Leistung als solche in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen (vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnrn.(18) - Vgl. Urteile vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 14), vom 16. Juli 1992 in den Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15), vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94 (Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnr. 9) und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-228/94 (Atkins, Slg. 1996, I-3633, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-228/94
Stanley Charles Atkins gegen Wrekin District Council und Department of Transport. …
Im Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cress well) ( 21 ) ist bekräftigt worden, daß die Richtlinie nicht für allgemeine Regelungen gilt, die unter gewissen Bedingungen von jedem ohne Rücksicht darauf beansprucht werden können, ob er von einem der in der Richtlinie aufgeführten Risiken betroffen ist.( 11 ) Vgl. Urteil Drake (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 21) sowie Urteile vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15) und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94 (Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-137/94
The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte Cyril Richardson. - …
Weiter fällt nach dem Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cresswell) eine Leistung, die Teil eines allgemeinen einkommens- und bedarfsabhängigen Beihilfesystems ist, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie ( 8 ).( 2 ) Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12) und vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jakson mtļ Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-382/98
Taylor
(2) - Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), vom 16. Juli 1992 in den Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15) und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94 (Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnr. 8).(4) - Vgl. Urteil Jackson und Creßwell.
- EuGH, 19.10.1995 - C-137/94
The Queen / Secretary of State for Health, ex parte Richardson
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-116/94
Jennifer Meyers gegen Adjudication Officer. - Gleichbehandlung von Männern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94
Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- EuGH, 16.12.1999 - C-382/98
Taylor
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-173/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- EuGH, 11.07.1996 - C-228/94
Atkins / Wrekin District Council
- EuGH, 16.07.1992 - C-64/91
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im …
Rechtsprechung
EuGH, 16.07.1992 - C-64/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen ...
- Judicialis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-64/91
Volltext siehe unter: EuGH - 16.07.1992 - AZ: C 63/91.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
Der SBA wurde Anfang April 1988 durch den Social Security Act 1986 (im folgenden: SSA) ersetzt, der im Mittelpunkt der Rechtssache C-64/91 (Creßwell) steht.Zur Zeit der Vorkommnisse, die der Rechtssache C-64/91 zugrunde liegen, war Frau Creßwell 30 Jahre alt.
In der Rechtssache C-64/91 (Creßwell) wurden die gleichen, jedoch auf die in Fällen wie dem von Frau Creßwell gewährte Einkommensbeihilfe bezogenen Fragen gestellt:.