Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2019 - C-642/18   

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https://dejure.org/2019,41847
EuGH, 05.12.2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,41847)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,41847)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,41847)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 30 und 33 - Abfallbewirtschaftungspläne - Autonome Gemeinschaften Balearen und Kanaren (Spanien) - Pflicht zur Überarbeitung - Pflicht zur Unterrichtung der Kommission - Kein ordnungsgemäßes ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-642/18
    Ebenso setzt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Versenden eines Aufforderungsschreibens nach Art. 258 Abs. 1 AEUV voraus, dass sich die Kommission davor mit Erfolg auf einen Verstoß gegen eine dem betroffenen Mitgliedstaat obliegende Verpflichtung berufen kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7).

    Außerdem ist bei Fehlen einer den Erfordernissen von Art. 258 AEUV genügenden Aufforderung zur Äußerung eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung nicht erfüllt, was der Gerichtshof jederzeit von Amts wegen prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande, C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 21, und Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 5 und 7).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-642/18
    Ebenso setzt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Versenden eines Aufforderungsschreibens nach Art. 258 Abs. 1 AEUV voraus, dass sich die Kommission davor mit Erfolg auf einen Verstoß gegen eine dem betroffenen Mitgliedstaat obliegende Verpflichtung berufen kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7).

    Bei Vertreten der gegenteiligen Ansicht bestünde im Übrigen zwangsläufig die Gefahr, dass den Erfordernissen der Rechtssicherheit nicht genügt würde, die jedem Verfahren zugrunde liegen, das in einen Rechtsstreit münden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.09.2000 - C-341/97

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-642/18
    Außerdem ist bei Fehlen einer den Erfordernissen von Art. 258 AEUV genügenden Aufforderung zur Äußerung eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung nicht erfüllt, was der Gerichtshof jederzeit von Amts wegen prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande, C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 21, und Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 5 und 7).
  • EuGH, 05.06.2003 - C-145/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-642/18
    Insbesondere soll das Aufforderungsschreiben im Vorverfahren den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2003, Kommission/Italien, C-145/01, EU:C:2003:324, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Versenden eines Aufforderungsschreibens nach Art. 258 Abs. 1 AEUV voraussetzt, dass sich die Kommission davor mit Erfolg auf einen Verstoß gegen eine dem betroffenen Mitgliedstaat obliegende Verpflichtung berufen kann (Urteil vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien [Abfallbewirtschaftungspläne], C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung), verfügten nämlich die Mitgliedstaaten, die eine Richtlinie zu dem von ihr festgelegten Zeitpunkt nicht umgesetzt haben, dann jedenfalls über eine zusätzliche Umsetzungsfrist, deren Dauer überdies davon abhinge, wie schnell die Kommission das Vorverfahren einleitet, ohne dass jedoch die Dauer dieser Zeitspanne bei der Bemessung der Dauer der betreffenden Vertragsverletzung berücksichtigt werden könnte.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Versenden eines Aufforderungsschreibens nach Art. 258 Abs. 1 AEUV voraussetzt, dass sich die Kommission davor mit Erfolg auf einen Verstoß gegen eine dem betroffenen Mitgliedstaat obliegende Verpflichtung berufen kann (Urteil vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien [Abfallbewirtschaftungspläne], C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung), verfügten nämlich die Mitgliedstaaten, die eine Richtlinie zu dem von ihr festgelegten Zeitpunkt nicht umgesetzt haben, dann jedenfalls über eine zusätzliche Umsetzungsfrist, deren Dauer überdies davon abhinge, wie schnell die Kommission das Vorverfahren einleitet, ohne dass jedoch die Dauer dieser Zeitspanne bei der Bemessung der Dauer der betreffenden Vertragsverletzung berücksichtigt werden könnte.
  • EuGH, 25.02.2021 - C-658/19

    Spanien wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 15 Millionen Euro und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt nämlich die Versendung eines Mahnschreibens nach Art. 258 Abs. 1 AEUV voraus, dass sich die Kommission davor mit Erfolg auf einen Verstoß gegen eine dem betroffenen Mitgliedstaat obliegende Verpflichtung berufen kann (Urteil vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien [Abfallbewirtschaftungspläne], C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

    6 Vgl. Urteile vom 11. Juli 1990, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat (C-305/86 und C-160/87, EU:C:1990:295, Rn. 18), vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, EU:C:2006:282, Rn. 36), vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission (C-176/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:730, Rn. 18), und vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien (Abfallbewirtschaftungspläne) (C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 19).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-174/21

    Die erste Klage der Kommission wegen doppelter Vertragsverletzung im Bereich der

    Entsprechend der Rechtsprechung zu Vertragsverletzungsklagen nach Art. 258 AEUV setzt die Versendung eines Aufforderungsschreibens nach Art. 260 Abs. 2 AEUV voraus, dass sich die Kommission mit Erfolg auf einen Verstoß gegen die Verpflichtung, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshof ergeben, berufen kann; anderenfalls würden die Anforderungen der Rechtssicherheit missachtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien [Abfallbewirtschaftungspläne], C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17, 18 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) -

    6 Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 18), und Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien (Abfallbewirtschaftungspläne) (C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17 und 18).
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18   

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https://dejure.org/2019,27946
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,27946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,27946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - C-642/18 (https://dejure.org/2019,27946)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets)

    Vertragsverletzungsverfahren - Umwelt - Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Abfallbewirtschaftungspläne -Bewertung und Überarbeitung - Frist - Unterrichtung der Kommission - Autonome Gemeinschaften Balearen und Kanarische Inseln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
    4 Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 18), sowie Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 35).

    5 Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 35).

    7 Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 8).

  • EuGH, 21.07.2016 - C-104/15

    Kommission / Rumänien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
    4 Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 18), sowie Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 35).

    5 Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 35).

    6 In diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 36).

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
    21 In diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, EU:C:2003:371, Rn. 116 und 117).

    23 Vgl. Urteil vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, EU:C:2003:371, Rn. 118).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

    48 Zum Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift als Auslegungselement vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 57), und vom 3. Oktober 2013, Confédération paysanne (C-298/12, EU:C:2013:630, Rn. 27), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Spanien (Plans de gestion des déchets) (C-642/18, EU:C:2019:682, Nrn. 38 ff.).
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