Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 15.10.2014 - C-65/13   

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https://dejure.org/2014,29628
EuGH, 15.10.2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,29628)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,29628)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,29628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - Durchführungsbeschluss 2012/733/EU - EURES-Netz - Durchführungsbefugnis der Europäischen Kommission - Umfang - Art. 291 Abs. 2 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - Durchführungsbeschluss 2012/733/EU - EURES-Netz - Durchführungsbefugnis der Europäischen Kommission - Umfang - Art. 291 Abs. 2 AEUV

  • rechtsportal.de

    Umfang und Grenzen der Durchführung eines Gesetzgebungsaktes durch die Europäische Kommission; unbegründete Nichtigkeitsklage des Europäischen Parlaments gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission zur Vernetzung von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Parlament / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (Nr. 2012/733/EU) der Kommission vom 26. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-65/13
    Anders als die Klage, die zu dem Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) geführt hat, betrifft die vorliegende Klage nicht die Rechtmäßigkeit der vom Unionsgesetzgeber getroffenen Wahl, der Kommission eine Durchführungsbefugnis im Sinne von Art. 291 Abs. 2 AEUV statt einer delegierten Befugnis nach Art. 290 Abs. 1 AEUV zu übertragen.

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Kommission, wenn ihr eine Durchführungsbefugnis auf der Grundlage von Art. 291 Abs. 2 AEUV übertragen wird, den Inhalt des betreffenden Gesetzgebungsakts zu präzisieren hat, um seine Umsetzung unter einheitlichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen (Urteil Kommission/Parlament und Rat, EU:C:2014:170, Rn. 39).

    Daher bezieht sich der Verweis auf die notwendigen Vorschriften in Art. 38 der Verordnung Nr. 492/2011 auf die Notwendigkeit, die Umsetzung dieser Verordnung unter einheitlichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen (vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat, EU:C:2014:170, Rn. 39), ohne jedoch den Umfang der Durchführungsbefugnis, über die die Kommission gemäß dem durch Kapitel II dieser Verordnung festgelegten Rahmen verfügt, zu berühren.

  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-65/13
    Des Weiteren ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen ihrer Durchführungsbefugnis, deren Grenzen insbesondere nach Maßgabe der wesentlichen allgemeinen Ziele des fraglichen Gesetzgebungsakts zu beurteilen sind, berechtigt, alle für die Durchführung dieses Gesetzgebungsakts erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen diesen Gesetzgebungsakt verstoßen (Urteile Niederlande/Kommission, C-478/93, EU:C:1995:324, Rn. 30 und 31, Portugal/Kommission, C-159/96, EU:C:1998:550, Rn. 40 und 41, Parlament/Kommission, C-403/05, EU:C:2007:624, Rn. 51, sowie Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 52).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-159/96

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-65/13
    Des Weiteren ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen ihrer Durchführungsbefugnis, deren Grenzen insbesondere nach Maßgabe der wesentlichen allgemeinen Ziele des fraglichen Gesetzgebungsakts zu beurteilen sind, berechtigt, alle für die Durchführung dieses Gesetzgebungsakts erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen diesen Gesetzgebungsakt verstoßen (Urteile Niederlande/Kommission, C-478/93, EU:C:1995:324, Rn. 30 und 31, Portugal/Kommission, C-159/96, EU:C:1998:550, Rn. 40 und 41, Parlament/Kommission, C-403/05, EU:C:2007:624, Rn. 51, sowie Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 52).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über die

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-65/13
    Des Weiteren ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen ihrer Durchführungsbefugnis, deren Grenzen insbesondere nach Maßgabe der wesentlichen allgemeinen Ziele des fraglichen Gesetzgebungsakts zu beurteilen sind, berechtigt, alle für die Durchführung dieses Gesetzgebungsakts erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen diesen Gesetzgebungsakt verstoßen (Urteile Niederlande/Kommission, C-478/93, EU:C:1995:324, Rn. 30 und 31, Portugal/Kommission, C-159/96, EU:C:1998:550, Rn. 40 und 41, Parlament/Kommission, C-403/05, EU:C:2007:624, Rn. 51, sowie Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 52).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-14/06

    Parlament / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und Elektronikgeräte -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-65/13
    Des Weiteren ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen ihrer Durchführungsbefugnis, deren Grenzen insbesondere nach Maßgabe der wesentlichen allgemeinen Ziele des fraglichen Gesetzgebungsakts zu beurteilen sind, berechtigt, alle für die Durchführung dieses Gesetzgebungsakts erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen diesen Gesetzgebungsakt verstoßen (Urteile Niederlande/Kommission, C-478/93, EU:C:1995:324, Rn. 30 und 31, Portugal/Kommission, C-159/96, EU:C:1998:550, Rn. 40 und 41, Parlament/Kommission, C-403/05, EU:C:2007:624, Rn. 51, sowie Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 52).
  • EuGH, 28.02.2023 - C-695/20

    Online-Plattformen und Erhebung der Mehrwertsteuer: Der Rat hat seine

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289), weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass eine Bestimmung zur Durchführung eines Gesetzgebungsakts nur dann rechtmäßig sei, wenn sie die mit diesem Gesetzgebungsakt verfolgten wesentlichen allgemeinen Ziele beachte, für die Durchführung des Gesetzgebungsakts erforderlich oder zweckmäßig sei und ihn nicht ergänze oder ändere, auch nicht in seinen nicht wesentlichen Teilen.

    So müssen die Bestimmungen eines von der Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakts zum einen die wesentlichen allgemeinen Ziele beachten, die mit dem Gesetzgebungsakt, den diese Bestimmungen präzisieren sollen, verfolgt werden, und zum anderen für die einheitliche Durchführung des Gesetzgebungsakts erforderlich oder zweckmäßig sein; dabei dürfen sie ihn nicht ergänzen oder ändern, auch nicht in seinen nicht wesentlichen Teilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission, C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 43 bis 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU -

    167 - Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40 und 48); vgl. auch Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 46).

    168 - Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 43 und 44).

    169 - Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-191/14

    DOW Benelux - Umweltrecht - System für den Handel mit

    50 - Vgl. Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 39), Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 43) und Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C: 2015:499, Rn. 30).

    51 - Vgl. Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 46).

    52 - Vgl. Urteile Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45) und Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C: 2015:499, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

    Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität

    27 Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 44 und 45), und vom 9. Juni 2016, Pesce u. a. (C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-389/14

    Esso Italiana u.a. - Umweltrecht - System für den Handel mit

    50 - Vgl. Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 39), Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 43) und Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C: 2015:499, Rn. 30).

    51 - Vgl. Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 46).

    52 - Vgl. Urteile Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45) und Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C: 2015:499, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur

    Insoweit weist das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289), darauf hin, dass eine Bestimmung zur Durchführung eines Gesetzgebungsakts nur dann rechtmäßig sei, wenn sie die mit diesem Gesetzgebungsakt verfolgten wesentlichen allgemeinen Ziele beachte und für die Durchführung dieses Gesetzgebungsakts erforderlich oder zweckmäßig sei und dass sie diesen Gesetzgebungsakt weder ändern noch ergänzen dürfe, auch nicht in seinen nicht wesentlichen Teilen.

    19 Urteile vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 9. Juni 2016, Pesce u. a. (C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428, Rn. 46).

    21 Vgl. Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45 und 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-78/16

    Pesce u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/29/EG - Schutz von

    39 Vgl. Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45).

    40 Vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.03.2023 - C-522/21

    Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Da mit der Verordnung Nr. 1768/95 die in Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2100/94 genannten Kriterien präzisiert werden sollen und die Kommission in Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse berechtigt ist, alle für die Durchführung der Verordnung Nr. 2100/94 erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie insbesondere nicht gegen diese Verordnung verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission, C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist zu prüfen, ob die Kommission dadurch, dass sie in der streitigen Bestimmung einen Mindestpauschalbetrag für den Ersatz des dem Sortenschutzinhaber entstandenen Schadens vorgesehen hat, gegen Art. 94 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2100/94 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof verstoßen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-540/14

    Raffinerie Heide / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

    28 - Vgl. Urteil Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.03.2023 - T-825/19

    Tazzetti/ Kommission

    Wird der Kommission eine Durchführungsbefugnis auf der Grundlage von Art. 291 Abs. 2 AEUV übertragen, hat sie den Inhalt des betreffenden Gesetzgebungsakts zu präzisieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission, C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 43).

    Die Kommission präzisiert einen Gesetzgebungsakt, wenn die Bestimmungen des Durchführungsrechtsakts, den sie erlässt, zum einen die mit dem Gesetzgebungsakt verfolgten wesentlichen allgemeinen Ziele beachten und zum anderen für die Durchführung des Gesetzgebungsakts erforderlich oder zweckmäßig sind und ihn nicht ergänzen oder ändern, auch nicht in seinen nicht wesentlichen Teilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Parlament/Kommission, C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45 und 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-565/14

    Romonta / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-551/14

    Arctic Paper Mochenwangen / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-564/14

    Raffinerie Heide / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Ergänzung"

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16366
Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,16366)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,16366)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - C-65/13 (https://dejure.org/2014,16366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - Durchführungsbeschluss der Kommission - Überschreitung der Befugnisse der Kommission - Auslegung der Art. 290 und 291 AEUV - Durchführungsakte - EURES-Netz - Präzisierung des normativen Inhalts eines Gesetzgebungsakts

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de

    Durchführungsbefugnisse der Kommission bei der Umsetzung der Verordnung zur Zusammenführung von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen sowie zur Neugestaltung des europäischen Arbeitsvermittlungsdienstes; Schlussanträge des Generalanwalts zur Nichtigkeitsklage des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 30. April 2014 wurden die Parteien aufgefordert, zu den Auswirkungen des Urteils in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) auf den vorliegenden Fall Stellung zu nehmen.

    Zu den Auswirkungen der in der Rechtssache Kommission gegen Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall.

    Deshalb hat die Kommission an diesem Punkt die Grenze der "Präzisierung des normativen Inhalts" des Gesetzgebungsakts gemäß den Rn. 39 und 52 des Urteils Kommission/Parlament (EU:C:2014:170) überschritten.

    Daher kann die der Kommission in Art. 38 der Verordnung Nr. 492/2011 eingeräumte Befugnis nicht so weit gehen, dass sie die Schaffung neuer Einrichtungen zusätzlich zu denen, die bereits durch den Gesetzgeber erwähnt oder eingerichtet wurden, gestattet, denn damit würde sie über das hinausgehen, was im Rahmen der Ausübung einer Durchführungsbefugnis zulässig ist, insbesondere über die Aufgabe, gemäß Rn. 52 des Urteils Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170) "den normativen Inhalt" eines Gesetzgebungsakts "zu präzisieren".

    2 - Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170).

    8 - Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 36).

    17 - Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Auslegung der Art. 290 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 30. April 2014 wurden die Parteien aufgefordert, zu den Auswirkungen des Urteils in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) auf den vorliegenden Fall Stellung zu nehmen.

    Zu den Auswirkungen der in der Rechtssache Kommission gegen Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall.

    2 - Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170).

    5 - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).

  • EuGH, 11.12.1997 - C-55/96

    Job Centre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    In seiner Erwiderung trägt das Europäische Parlament zu diesem Punkt vor, den zu dem Vorschlag für die PCIS-Verordnung gehörenden Unterlagen sei zu entnehmen, dass die Kommission die möglichen Alternativen im Licht des Urteils Job Centre (EU:C:1997:603) geprüft habe.

    20 - Urteil Job Centre (C-55/96, EU:C:1997:603).

  • EuGH, 06.04.2000 - C-443/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    25 - C-443/97, EU:C:2000:190, Rn. 27 bis 36.
  • EuGH, 24.05.2005 - C-244/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DAS STUFENWEISE VERBOT VON TIERVERSUCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    Vgl. statt aller das Urteil vom 24. Mai 2005, Frankreich/Europäisches Parlament und Rat (C-244/03, EU:C:2005:299, Rn. 12 bis 21).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    19 - Ebenso z. B. das Urteil vom 5. September 2012, Parlament/Rat (C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-404/12

    Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13
    10 - Dieser Umstand wurde von Generalanwalt Jääskinen in Nr. 49 seiner Schlussanträge vom 8. Mai 2014 in den Rechtssachen Rat und Kommission/Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe (C-404/12 P und C-405/12 P, EU:C:2014:309) hervorgehoben.
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