Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 21.05.2015 - C-65/14   

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https://dejure.org/2015,11166
EuGH, 21.05.2015 - C-65/14 (https://dejure.org/2015,11166)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - C-65/14 (https://dejure.org/2015,11166)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - C-65/14 (https://dejure.org/2015,11166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rosselle

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 11 Nrn. 2 und 4 - Beamtin, die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 11 Nrn. 2 und 4 - Beamtin, ...

  • rechtsportal.de

    Mutterschaftsleistungen an eine aus persönlichen Gründen zur Beschäftigung im Angestelltenverhältnis freigestellte Beamtin; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal du travail de Nivelles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine neue Wartezeit für Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach Statuswechsel

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rosselle

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 11 Nrn. 2 und 4 - Beamtin, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3291
  • NZA 2015, 795
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.03.2014 - C-167/12

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Der Gesetzgeber der Europäischen Union ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 48, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 32).

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EWG-Vertrag (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 27, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 58, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    In diesem Kontext und wie sich auch aus dem 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 ergibt, hat der Unionsgesetzgeber in Art. 11 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 92/85 vorgesehen, dass die Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder der Anspruch auf eine angemessene Sozialleistung für Arbeitnehmerinnen, für die die Richtlinie gilt, in dem in Art. 8 der Richtlinie genannten Fall des Mutterschaftsurlaubs gewährleistet sein müssen, um der Gefahr zu begegnen, dass die Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub keine praktische Wirksamkeit haben, wenn nicht gleichzeitig die mit dem Arbeitsvertrag verbundenen Rechte gewährleistet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 30).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Der Gesetzgeber der Europäischen Union ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 48, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 32).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und Utopia, C-40/14, EU:C:2014:2389, Rn. 27).
  • EuGH, 20.11.2014 - C-40/14

    Utopia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und Utopia, C-40/14, EU:C:2014:2389, Rn. 27).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Der Gesetzgeber der Europäischen Union ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 48, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 32).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EWG-Vertrag (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 27, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 58, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29).
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und Utopia, C-40/14, EU:C:2014:2389, Rn. 27).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

    Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-65/14
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EWG-Vertrag (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 27, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 58, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-216/14

    Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    29      Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil Rosselle, C"65/14, EU:C:2015:339, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Der Unionsgesetzgeber ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, und vom 21. Mai 2015, Rosselle, C-65/14, EU:C:2015:339, Rn. 30).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Die Auslegung der Richtlinie unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit ihr verfolgt werden (vgl. zu diesem Maßstab EuGH, Urteile vom 15. Oktober 2015 - C-216/14, NJW 2016, 303, 304 Rn. 29 und vom 21. Mai 2015 - C-65/14, NJW 2015, 3291, 3293 Rn. 43 mwN; vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung auch BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595, 2597 Rn. 24 ff.), ergibt zweifelsfrei, dass ein Anspruch auf Übersetzung nur solange gewährleistet werden soll, wie dies zur Wahrnehmung von Verfahrensrechten erforderlich ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a.

    27 Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, Rosselle (C-65/14, EU:C:2015:339, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2015 - C-127/14

    Surmacs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - Anhang I Nr. 7 -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil Rosselle, C-65/14, EU:C:2015:339, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

    23- Urteil vom 21. Mai 2015, Rosselle (C-65/14, EU:C:2015:339, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14   

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https://dejure.org/2014,40433
Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14 (https://dejure.org/2014,40433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-65/14 (https://dejure.org/2014,40433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-65/14 (https://dejure.org/2014,40433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rosselle

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Mutterschaftsleistung während des Mutterschaftsurlaubs - Wartezeit von 120 Arbeitstagen, die in einem ...

  • rechtsportal.de

    Mutterschaftsleistungen an eine aus persönlichen Gründen zur Beschäftigung im Angestelltenverhältnis freigestellte Beamtin; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal du travail de Nivelles

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
    Sogar schon vor dem Zeitpunkt, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Mutterschaftsrichtlinie umzusetzen hatten, hatte der Gerichtshof entschieden, dass angesichts des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen "die [Mutterschaftsleistungen] nicht so niedrig sein [dürfen], dass dadurch der Zweck des Mutterschaftsurlaubs, der Schutz der Arbeitnehmerinnen vor und nach der Niederkunft, gefährdet [wäre]" (Urteil Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 20).

    31 - Vgl. Urteile Gillespie u. a. (EU:C:1996:46, Rn. 17), Abdoulaye u. a. (C-218/98, EU:C:1999:424, Rn. 20), Alabaster (C-147/02, EU:C:2004:192, Rn. 46) und Parviainen (C-471/08, EU:C:2010:391, Rn. 40).

    33 - Urteil Gillespie u. a. (EU:C:1996:46, Rn. 20).

    35 - EU:C:1996:46, Rn. 22. Vgl. auch Urteil Alabaster (EU:C:2004:192, Rn. 47 und 48).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
    22 - Vgl. insbesondere Urteile Hofmann (184/83, EU:C:1984:273, Rn. 25), Boyle u. a. (C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 41) und C. D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 34).

    Vgl. auch Urteil Boyle u. a. (EU:C:1998:506, Rn. 30).

    24 - Urteile Boyle u. a. (EU:C:1998:506, Rn. 36) und Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).

    32 - Urteile Boyle u. a. (EU:C:1998:506, Rn. 40) und Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 29).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
    19 - Urteil Kiiski (C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 24 und 25).

    20 - Urteil Kiiski (EU:C:2007:536, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Kiiski (EU:C:2007:536, Rn. 27 bis 33) entschieden, dass eine Frau ihre Eigenschaft als Arbeitnehmerin nicht dadurch verliere, dass sie Erziehungsurlaub in Anspruch nehme.

    Zu den Voraussetzungen für eine Änderung der Dauer des Erziehungsurlaubs bei einer erneuten Schwangerschaft vgl. Urteil Kiiski (EU:C:2007:536, Rn. 55).

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