Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.2021 - C-65/20   

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https://dejure.org/2021,15967
EuGH, 10.06.2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,15967)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,15967)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,15967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    KRONE - Verlag

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - Art. 2 - Begriff "fehlerhaftes Produkt" - Exemplar einer gedruckten Zeitung mit einem unrichtigen Gesundheitstipp - Ausnahme vom Anwendungsbereich

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine Produkthaftung für fehlerhaften Gesundheitstipp in gedruckter Zeitung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - Art. 2 - Begriff "fehlerhaftes Produkt" - Exemplar einer gedruckten Zeitung mit einem unrichtigen Gesundheitstipp - Ausnahme vom Anwendungsbereich

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: VI/KRONE - Verlag Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Ein Artikel in einer gedruckten Zeitung, der einen unrichtigen Gesundheitstipp zur Verwendung einer Pflanze erteilt, durch dessen Befolgung eine Leserin an der Gesundheit geschädigt wurde, ist kein fehlerhaftes Produkt im Sinne des Unionsrechts

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei einem Gesundheitstipp

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine verschuldensunabhängige Produkthaftung für falschen Gesundheitstipp in Zeitungsartikel - Artikel ist kein Produkt im Sinne des Unionsrechts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schädlicher Gesundheitstipp: Zeitung haftet nicht für falsche Tipps vom "Kräuterpfarrer"

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kronen-Zeitung haftet nicht für falsche Tipps vom "Kräuterpfarrer"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitung haftet nicht für falschen Gesundheitstip

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Produkthaftung - Zeitung haftet nicht für falsche Gesundheitstipps

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2015
  • GRUR 2021, 1205
  • EuZW 2021, 763
  • afp 2021, 318
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-495/10

    Die Haftung einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung als Dienstleister fällt

    Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-65/20
    Die vom Unionsgesetzgeber vorgenommenen Abgrenzungen des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie sind das Ergebnis einer komplexen Abwägung u. a. verschiedener Interessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Dutrueux, C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Haftung von Dienstleistern und die Haftung von Herstellern von Endprodukten stellen also zwei unterschiedliche Haftungsregelungen dar, da die Tätigkeit von Dienstleistern nicht derjenigen von Herstellern, Importeuren und Lieferanten gleichgesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Dutrueux, C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 32 und 33).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-503/13

    Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte

    Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-65/20
    Nach dem sechsten Erwägungsgrund der genannten Richtlinie ist diese Beurteilung anhand der berechtigten Erwartungen der Allgemeinheit vorzunehmen (Urteil vom 5. März 2015, Boston Scientific Medizintechnik, C-503/13 und C-504/13, EU:C:2015:148, Rn. 37).

    Die Sicherheit, die zu erwarten man nach dieser Bestimmung berechtigt ist, ist damit vor allem unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und der objektiven Merkmale und Eigenschaften des in Rede stehenden Produkts sowie der Besonderheiten der Benutzergruppe, für die es bestimmt ist, zu beurteilen (Urteil vom 5. März 2015, Boston Scientific Medizintechnik, C-503/13 und C-504/13, EU:C:2015:148, Rn. 38).

  • EuGH, 25.04.2002 - C-183/00

    González Sánchez

    Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-65/20
    Ferner ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen klarzustellen, dass die in der Richtlinie 85/374 vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte zwar nicht auf eine Rechtssache wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, dass aber andere Regelungen der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung anwendbar sein können, die wie die Haftung für verdeckte Mängel oder für Verschulden auf anderen Grundlagen beruhen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez, C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 31).
  • EuGH, 09.10.2019 - C-548/18

    BGL BNP Paribas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-65/20
    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 9. Oktober 2019, BGL BNP Paribas, C-548/18, EU:C:2019:848, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2021 - 17 U 42/20

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Ausschluss und Befristung

    (33) Wie bereits im Zusammenhang mit der Begründung zur ersten Vorlagefrage aufgezeigt, ist bei der Auslegung des Begriffs der Finanzdienstleistung die konkret sachbezogene Regelungsdichte des Unionsrecht zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-65/20 -, VI/Krone - Verlag GmbH & Co. KG, ECLI:EU:C:2021:471, Rn. 25, juris m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    31 Vgl. Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association (C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48), und vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag (C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 704/23

    Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Bei der Auslegung einer Vorschrift ist nämlich nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-581/20

    TOTO

    Was die in der zweiten Frage formulierte Bitte um Auslegung von Art. 35 angeht, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Regelungszusammenhang zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, KRONE-Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.07.2022 - C-7/21

    LKW WALTER - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 17 U 80/21

    Vermittelte Kilometerleasingverträge unterliegen keinem Widerrufsrecht

    Die Richtlinie ist nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach der konkret sachbezogenen Regelungsdichte des Unionsrechts auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-65/20 -, VI/Krone - Verlag GmbH & Co. KG, ECLI:EU:C:2021:471, Rn. 25, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 22. September 2021 - 17 U 42/20 -, Rn. 37 , juris).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 3 C 14.20

    Antrag eines Landwirtes auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen und auf Gewährung

    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift nach den anerkannten Methoden unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts (zu den Auslegungsmethoden vgl. EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - C-65/20 [ECLI:EU:C:2021:471], VI/KRONE - Verlag Gesellschaft mbH & Co. KG - NJW 2021, 2015, Rn. 25 und vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799], Consorzio Italian Management u.a. - NJW 2021, 3303 Rn. 41 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2021 - 3 C 13.20

    Ackerland; Auslegung; Basisprämienregelung 2015; Brüsseler Zolltarifschema;

    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift nach den anerkannten Methoden unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts (zu den Auslegungsmethoden vgl. EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - C-65/20 [ECLI:EU:C:2021:471], VI/KRONE - Verlag Gesellschaft mbH & Co. KG - NJW 2021, 2015, Rn. 25 und vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799], Consorzio Italian Management u.a. - NJW 2021, 3303 Rn. 41 ff., jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-355/21

    Perfumesco.pl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20   

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https://dejure.org/2021,8298
Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,8298)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,8298)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-65/20 (https://dejure.org/2021,8298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    KRONE - Verlag

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 85/374/EWG - Produkthaftung -Begriff "fehlerhaftes Produkt" - Körperliches Exemplar einer Tageszeitung, die eine unrichtige Gesundheitsempfehlung enthält

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 85/374/EWG - Produkthaftung -Begriff "fehlerhaftes Produkt" - Körperliches Exemplar einer Tageszeitung, die eine unrichtige Gesundheitsempfehlung enthält

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Produkthaftung für Zeitung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Boulevard-Zeitung: Keine Produkthaftung für Tipps vom "Kräuterpfarrer"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-495/10

    Die Haftung einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung als Dienstleister fällt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    18 Urteil vom 21. Dezember 2011, Dutrueux (C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 Urteil vom 21. Dezember 2011 (C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 22).

    22 Vgl. Urteile vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, EU:C:2009:351, Rn. 24 und 25), und vom 21. Dezember 2011, Dutrueux (C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 21).

    23 Urteil vom 21. Dezember 2011 (C-495/10, EU:C:2011:869).

    26 Urteil vom 21. Dezember 2011 (C-495/10, EU:C:2011:869).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-203/99

    Veedfald

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    Dies wird dadurch bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Mai 2001, Veedfald (C-203/99, EU:C:2001:258), die Richtlinie 85/374 auf ein eindeutig nicht industriell hergestelltes Produkt angewendet hat; in dieser Rechtssache ging es darum, dass eine Niere vor der Transplantation mit einer Perfusionsflüssigkeit durchgespült worden war und sich diese in der Apotheke des Krankenhauses hergestellte Flüssigkeit als fehlerhaft erwies, wodurch die Niere nicht mehr für die Transplantation verwendbar war.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    22 Vgl. Urteile vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, EU:C:2009:351, Rn. 24 und 25), und vom 21. Dezember 2011, Dutrueux (C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 21).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-152/13

    Holger Forstmann Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    8 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 10. September 2014, Holger Forstmann Transporte (C-152/13, EU:C:2014:2184, Rn. 26), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-33/08

    Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    7 Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Agrana Zucker (C-33/08, EU:C:2009:99, Nr. 37).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-65/20
    8 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 10. September 2014, Holger Forstmann Transporte (C-152/13, EU:C:2014:2184, Rn. 26), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47).
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