Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.1992 - C-67/91   

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https://dejure.org/1992,517
EuGH, 16.07.1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,517)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,517)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca Privada u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Grenzen; Offensichtlich unerhebliche Frage

  • EU-Kommission

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca Privada u.a.

  • Wolters Kluwer

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage; (EWG-Vertrag, Artikel 177); 2. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Anwendung durch die nationalen Behörden - Unanwendbarkeit der Verordnung Nr. ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 214; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und ... 86 des EWG-Vertrages Art. 2; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrages Art. 11; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrages Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage - [EWG-Vertrag, Artikel 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerbsrecht - Verordnung Nr. 17 - Verwertung der von der Kommission gesammelten Informationen durch die nationalen Behörden.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 251
  • DB 1992, 1929
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    Das Unternehmen muß nämlich nicht nur damit rechnen, daß festgestellt wird, die Vereinbarung oder die Verhaltensweise verstosse gegen Artikel 85 Absatz 1, daß die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 abgelehnt wird und daß es der angemeldeten Vereinbarung oder Verhaltensweise ein Ende setzen muß (siehe in diesem Sinn Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 76), sondern es muß auch gewärtigen, daß ihm für seine vor der Anmeldung vorgenommenen Handlungen eine Geldbusse auferlegt wird (siehe in diesem Sinn Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 93).
  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    Das Unternehmen muß nämlich nicht nur damit rechnen, daß festgestellt wird, die Vereinbarung oder die Verhaltensweise verstosse gegen Artikel 85 Absatz 1, daß die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 abgelehnt wird und daß es der angemeldeten Vereinbarung oder Verhaltensweise ein Ende setzen muß (siehe in diesem Sinn Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 76), sondern es muß auch gewärtigen, daß ihm für seine vor der Anmeldung vorgenommenen Handlungen eine Geldbusse auferlegt wird (siehe in diesem Sinn Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 93).
  • EuGH, 10.07.1980 - 253/78

    Procureur de la République / Giry und Guerlain

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    Hieraus folgt, daß die nationalen Behörden auch im Hinblick auf Sachverhalte tätig werden dürfen, die Gegenstand einer Entscheidung der Kommission sein können (siehe in diesem Sinn die Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm, Slg. 1969, 1, und vom 10. Juli 1980, in den verbundenen Rechtssachen 253/78 und 1/79 bis 3/79, Giry und Guerlain, Slg. 1980, 2327, Randnrn.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    17 Im übrigen räumt die Verordnung Nr. 17 der Kommission weitgehende Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse ein; in ihrer achten Begründungserwägung heisst es, die Kommission müsse im gesamten Bereich des Gemeinsamen Marktes über die Befugnis verfügen, Auskünfte zu verlangen und Nachprüfungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen gegen die Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag zu ermitteln (Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 15).
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    30 Bei der Auslegung dieser Bestimmungen sind die allgemeine Systematik der Verordnung Nr. 17, der Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei Auskunftsverlangen sowie die Erfordernisse zu berücksichtigen, die sich aus der Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und insbesondere der Grundrechte ergeben (siehe in diesem Sinn Urteil vom 21. September 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 12).
  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    35 Artikel 20 der Verordnung Nr. 17 soll dadurch, daß er die Verwertung von gemäß Artikel 11 dieser Verordnung gesammelten Informationen zu anderen Zwecken als demjenigen, zu dem sie angefordert worden sind, verbietet und daß er die Kommission wie auch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Beamten und sonstigen Bediensteten zur Beachtung des Berufsgeheimnisses verpflichtet, die Rechte der Unternehmen schützen (siehe in diesem Sinn Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87, Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnrn.
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    Nach Artikel 20 Absatz 2, durch den der das Berufsgeheimnis betreffende Artikel 214 EWG-Vertrag durchgeführt wird (siehe in diesem Sinn Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 26), sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie ihre Beamten und sonstigen Bediensteten verpflichtet, Kenntnisse nicht preiszugeben, die sie bei Anwendung der Verordnung erlangt haben und die ihrem Wesen nach unter das Berufsgeheimnis fallen.
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    Hieraus folgt, daß die nationalen Behörden auch im Hinblick auf Sachverhalte tätig werden dürfen, die Gegenstand einer Entscheidung der Kommission sein können (siehe in diesem Sinn die Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm, Slg. 1969, 1, und vom 10. Juli 1980, in den verbundenen Rechtssachen 253/78 und 1/79 bis 3/79, Giry und Guerlain, Slg. 1980, 2327, Randnrn.
  • EuGH, 28.11.1991 - C-186/90

    Durighello / INPS

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-67/91
    26 Ein Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (siehe unter anderem Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Während die Art. 101 AEUV und 102 AEUV solche Praktiken wegen der Hemmnisse erfassen, die sie für den Handel zwischen Mitgliedstaaten bewirken können, beruhen die innerstaatlichen Wettbewerbsvorschriften auf eigenen Ansätzen und beurteilen die restriktiven Praktiken allein in diesem Rahmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Asociación Española de Banca Privada u. a., C-67/91, Slg. 1992, I-4785, Randnr. 11).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Wie sich namentlich aus dem Urteil Walt Wilhelm ergibt, ist nicht auszuschließen, daß ein und derselbe Sachverhalt sowohl unter das gemeinschaftsrechtliche als auch unter das nationale Wettbewerbsrecht fällt, auch wenn diese Rechtsordnungen einschränkende Praktiken unter unterschiedlichen Gesichtspunkten sehen (vgl. auch Urteile vom 10. Juli 1980 in den verbundenen Rechtssachen 253/78 und 1/79 bis 3/79, Giry und Guerlain u. a., Slg. 1980, 2327, Randnr. 15, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnr. 11).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Dies verstoße gegen die Rechtsprechung im Urteil Dow Benelux/Kommission und in den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91 (Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785) und vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-36/92 P (SEP/Kommission, Slg. 1994, I-1911).

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht nach einem zutreffenden Hinweis auf diese vom Gerichtshof im Urteil Dow Benelux/Kommission herausgearbeiteten Grundsätze, die nicht im Widerspruch zu den von DSM angeführten Urteilen Asociación Española de Banca Privada u. a. (Randnr. 43) und SEP/Kommission (Randnr. 29) stehen, in Randnummer 474 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission die in einem anderen Verfahren erlangten Unterlagen nicht von Amts wegen in das vorliegende Verfahren eingeführt, sondern diese Unterlagen im Rahmen von insbesondere PVC betreffenden Prüfungsaufträgen erneut angefordert habe.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91   

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https://dejure.org/1992,20636
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,20636)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,20636)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - C-67/91 (https://dejure.org/1992,20636)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Dirección General de Defensa de la Competencia gegen Asociación Española de Banca Privada und andere.

    Wettbewerbsrecht - Verordnung Nr. 17 - Verwertung der von der Kommission gesammelten Informationen durch die nationalen Behörden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Gestattet man es den genannten Behörden, die in Rede stehenden Informationen in dieser Weise zu verwerten, so dürfte dies die Unternehmen schwerlich stärker von einer Befassung der Kommission abschrecken als die folgende Feststellung, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87 (Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnr. 19) getroffen hat:.
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Da sich die oben dargelegte Auffassung aus der Systematik und den Zielen der Verordnung selbst ergibt, ist es nicht unbedingt notwendig, zu prüfen, ob es einen den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz gibt, der die innerstaatlichen Behörden unter derartigen Umständen daran hindern würde, in einem Formblatt A/B enthaltene Informationen zu verwerten, oder ob eine solche Verwertung unvereinbar mit den Grundrechten wäre, die sich aus den den Mitgliedstaaten gemeinsamen Verfassungstraditionen sowie aus völkerrechtlichen Verträgen ableiten lassen, an denen die Mitgliedstaaten wie im Fall der Europäischen Menschenrechtskonvention mitgearbeitet oder die sie unterzeichnet haben (siehe z. B. das Urteil vom 21. September 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859).
  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Angesichts dieser Merkmale habe ich keinerlei Zweifel daran, daß das vorlegende Gericht als Gericht im Sinne von Artikel 177 anzusehen und die Vorlage daher zulässig ist: Siehe das Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65 (Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584).
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Wie der Gerichtshof anerkannt hat, kann "[g]rundsätzlich ... ein Kartell ... Gegenstand zweier paralleler Verfahrens sein, von denen das eine nach Artikel 85 EWGV vor den Gemeinschaftsbehörden, das andere nach staatlichem Recht vor den nationalen Behörden stattfindet": Siehe das Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Wilhelm/Bundeskartellamt, Slg. 1969, 1, Randnr. 3).
  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17, wie ihn der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73 (BRT/SABAM, Slg. 1974, 51) und vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84, (Ministère public/Asjes, Slg. 1986, 1425) ausgelegt hat, bleiben die mit der Anwendung des innerstaatlichen Wettbewerbsrecht betrauten Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Gerichte, die speziell mit dieser Aufgabe betraut sind, so lange für die Anwendung der Artikel 85 Absatz 1 und 86 gemäß Artikel 88 des Vertrages zuständig, wie die Kommission kein Verfahren eingeleitet hat.
  • EuGH, 10.07.1980 - 253/78

    Procureur de la République / Giry und Guerlain

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1980 in den verbundenen Rechtssachen 253/78 und 1 bis 3/79 (Procureur de la République/Giry und Guerlain, Slg. 1980, 2327, Randnr. 16) betont, "daß eine gleichzeitige Anwendung des nationalen Wettbewerbsrechts nur statthaft ist, soweit sie die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftskartellrechts und die volle Wirksamkeit der zu seinem Vollzug ergangenen Maßnahmen auf dem gesamten Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt".
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Dieser Absatz will lediglich Artikel 214 des Vertrages, der die Gemeinschaft und deren Bedienstete verpflichtet, Auskünfte nicht preiszugeben, die unter das Berufsgeheimnis fallen, auf die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erstrecken: Siehe das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (Akzo Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.04.1986 - 209/84

    Ministère public / Asjes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91
    Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17, wie ihn der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73 (BRT/SABAM, Slg. 1974, 51) und vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84, (Ministère public/Asjes, Slg. 1986, 1425) ausgelegt hat, bleiben die mit der Anwendung des innerstaatlichen Wettbewerbsrecht betrauten Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Gerichte, die speziell mit dieser Aufgabe betraut sind, so lange für die Anwendung der Artikel 85 Absatz 1 und 86 gemäß Artikel 88 des Vertrages zuständig, wie die Kommission kein Verfahren eingeleitet hat.
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