Weitere Entscheidung unten: EuGH, 03.02.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.2013 - C-671/11 bis C-676/11, C-671/11, C-672/11, C-673/11, C-674/11   

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https://dejure.org/2013,12559
EuGH, 13.06.2013 - C-671/11 bis C-676/11, C-671/11, C-672/11, C-673/11, C-674/11 (https://dejure.org/2013,12559)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - C-671/11 bis C-676/11, C-671/11, C-672/11, C-673/11, C-674/11 (https://dejure.org/2013,12559)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - C-671/11 bis C-676/11, C-671/11, C-672/11, C-673/11, C-674/11 (https://dejure.org/2013,12559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Begriff 'geprüfter Zeitraum' - Möglichkeit der Ausdehnung und zeitlichen Festlegung des geprüften Zeitraums - Ziel der Wirksamkeit der Kontrollen - Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Unanimes

    Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Begriff "geprüfter Zeitraum" - Möglichkeit der Ausdehnung und zeitlichen Festlegung des geprüften Zeitraums - Ziel der Wirksamkeit der Kontrollen - Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Unanimes

    Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Begriff ‚geprüfter Zeitraum‘ - Möglichkeit der Ausdehnung und zeitlichen Festlegung des geprüften Zeitraums - Ziel der Wirksamkeit der Kontrollen - Rechtssicherheit“

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Ausdehnung des Prüfungszeitraums im Rahmen des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums im Rahmen des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'État

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • raheinemann.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die aktuellen "Abmahnkosten" in Hamburg

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État - Auslegung von Art. 2 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende Prüfung der Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, erfüllen Verjährungsfristen allgemein den Zweck, Rechtssicherheit zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht dazu führen kann, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. zuletzt Urteil vom 6. September 2012, Czop und Punakova, C-147/11 und C-148/11, Randnr. 32), was jedoch die Folge der vorstehend genannten Auslegung wäre.
  • EuGH - C-673/11 (anhängig)

    Organisation de producteurs Les Cimes

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
    Organisation de producteurs Les Cimes (C-673/11),.
  • EuGH - C-674/11 (anhängig)

    Agroprovence

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
    Société Agroprovence (C-674/11),.
  • EuGH - C-675/11 (anhängig)

    Regalp

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
    Regalp SA (C-675/11),.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Im Übrigen bezeugen verschiedene Bestimmungen der Verordnungen Nr. 343/2003 und 1560/2003 die Absicht des Unionsgesetzgebers, für die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats organisatorische Vorschriften festzulegen, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten regeln, so wie dies im Dubliner Übereinkommen geschehen war (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C-671/11 bis C-676/11, Randnr. 28, und Syndicat OP 84, C-3/12, Randnr. 29).
  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Zum anderen ist es ständige Rechtsprechung, dass Verjährungsfristen allgemein den Zweck erfüllen, Rechtssicherheit zu gewährleisten (Urteil vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C-671/11 bis C-676/11, EU:C:2013:388, Rn. 31), dass die betreffende Frist, um diesen Zweck zu erfüllen, im Voraus festgelegt sein muss und dass jede "analoge" Anwendung einer Verjährungsfrist für den Betroffenen hinreichend vorhersehbar sein muss (Urteil vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, EU:C:2011:282, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-3/12

    Syndicat OP 84 - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

    Hinsichtlich dieser Ziele ergibt sich aus den Erwägungsgründen 1, 3 und 4 der Verordnung Nr. 4045/89, dass mit dieser bezweckt wird, die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Prüfungen zu verstärken, um Unregelmäßigkeiten, die im Bereich des EAGFL auftreten können, zu verhindern und zu beheben (vgl. Urteil vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C-671/11 bis C-676/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

    Durch ihren Abs. 4 stellt diese Vorschrift u. a. eine gewisse Systematik und Regelmäßigkeit der Prüfung sicher (vgl. Urteil Unanimes u. a., Randnr. 18).

    Da ein solches Recht dazu führen könnte, die Rückforderung nicht ordnungsgemäß erhaltener Beihilfen zu vereiteln, würde es außerdem den Schutz der finanziellen Interessen der Union gefährden (vgl. Urteil Unanimes u. a., Randnr. 29).

    Diese Wirtschaftsteilnehmer können die Ordnungsgemäßheit einer solchen Prüfung nicht aus dem bloßen Grund wirksam anfechten, dass die organisatorischen Vorschriften, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission betreffen, nicht eingehalten wurden (vgl. Urteil Unanimes u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 23.01.2019 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Zur Anwendung des Grundsatzes der Rechtssicherheit in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden ist schließlich darauf hinzuweisen, dass Verjährungsfristen allgemein den Zweck erfüllen, Rechtssicherheit zu gewährleisten (Urteil vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C-671/11 bis C-676/11, EU:C:2013:388, Rn. 31).
  • VG Osnabrück, 19.02.2014 - 5 B 12/14

    Dublin II VO; Fristenregelung; Grundrechtsverletzung; Subjektive Rechte;

    56 Im Übrigen bezeugen verschiedene Bestimmungen der Verordnungen Nr. 343/2003 und 1560/2003 die Absicht des Unionsgesetzgebers, für die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats organisatorische Vorschriften festzulegen, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten regeln, so wie dies im Dubliner Übereinkommen geschehen war (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C-671/11 bis C-676/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28, und Syndicat OP 84, C-3/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-3/12

    Syndicat OP 84 - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

    4 - Diese Fragestellung unterscheidet sich von der - obgleich ähnlichen - Problematik, um die es in den beim Gerichtshof anhängigen verbundenen Rechtssachen Viniflhor (C-671/11 bis C-676/11) geht, in denen der Conseil d'État den Gerichtshof um Klärung der Frage ersucht, wie ein Mitgliedstaat von der ihm in Art. 2 Abs. 4 der Verordnung Nr. 4045/89 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen kann, den geprüften Zeitraum - d. h. den Zeitraum, auf den sich die Prüfung erstrecken wird und den er bestimmt - "auf ... Zeiträume [auszudehnen], die dem Zeitraum von 12 Monaten vorausgehen oder sich daran anschließen", wobei diese Frage u. a. mit Blick auf den Begriff "Prüfungszeitraum", um den es in der vorliegenden Rechtssache geht, gestellt worden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo

    15 Vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a. (C-671/11 bis C-676/11, EU:C:2013:388, Rn. 31), vom 7. Juli 2016, Lebek (C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 55), und vom 30. April 2020, Nelson Antunes da Cunha (C-627/18, EU:C:2020:321, Rn. 44).
  • VG Osnabrück, 03.03.2014 - 5 B 50/14
    -4 - 54 Zum anderen wurden die für Asylanträge geltenden Regelungen in wei­ tem Umfang auf Unionsebene harmonisiert, so insbesondere jüngst durch die Richtlinien 2011/95 und 2013/32.55 Der von einem Asylbewerber gestellte Antrag wird daher weitgehend nach den gleichen Regelungen geprüft werden, welcher Mitgliedstaat auch im­ merfür seine Prüfung nach der Verordnung Nr. 343/2003 zuständig ist 56 im Übrigen bezeugen verschiedene Bestimmungen der Verordnungen Nr. 343/2003 und 1560/2003 die Absicht des Unionsgesetzgebers, für die Be­ stimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats or­ ganisatorische Vorschriften festzulegen, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten regeln, so wie dies im Dubliner Übereinkommen geschehen war (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juni 2013, Unanimes u. a., C -67'1/11 bis C- 676/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28, und Syndicat OP 84, C-3/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).
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Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2012 - C-671/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50420
EuGH, 03.02.2012 - C-671/11 (https://dejure.org/2012,50420)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2012 - C-671/11 (https://dejure.org/2012,50420)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - C-671/11 (https://dejure.org/2012,50420)
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