Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 27.05.2004 - C-68/03   

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https://dejure.org/2004,4539
EuGH, 27.05.2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,4539)
EuGH, Entscheidung vom 27.05.2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,4539)
EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,4539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28b Teil E Absatz 3 - Vermittlungsdienste - Ort der Leistung

  • Europäischer Gerichtshof

    Lipjes

  • EU-Kommission PDF

    Staatssecretaris van Financiën gegen D. Lipjes.

    Steuerrecht - Rechtsangleichung - Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen von Vermittlern - Bestimmung des Ortes der steuerlichen Anknüpfung durch Artikel 28b Teil E Absatz 3 der Sechsten Richtlinie - Anwendungsbereich - Zugrunde liegender ...

  • EU-Kommission

    Staatssecretaris van Financiën gegen D. Lipjes

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28b Teil E Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28b Teil E Absatz 3 - Vermittlungsdienste - Ort der Leistung

  • datenbank.nwb.de

    Vermittlung, Vermittlungsleistung, Ort, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, EG, Dienstleistung, Juristische Person, Unternehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ort der Vermittlungsleistungen richtet sich auch dann nach dem Ort des vermittelten Umsatzes, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 14. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Staatssecretaris van Financiën gegen D. Lipjes

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 28b Teil E Abs 3 Uabs 1, EWGRL 388/77 Art 8, Richtlinie 77/388/EWG Art 28b Teil E Abs 3 Uabs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 8
    Dienstleistung; EG; Juristische Person; Mehrwertsteuer; Ort; Umsatzsteuer; Unternehmer; Vermittlung; Vermittlungsleistung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 28b Teil E Absatz 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1246
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-68/03
    Es besteht daher kein Vorrang des Artikels 9 Absatz 1, und es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob eine der beiden Bestimmungen einschlägig ist (vgl. zum gleichartigen Verhältnis zwischen Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94, Dudda, Slg. 1996, I-4595, Randnrn.
  • BFH, 12.12.2012 - XI R 30/10

    Zum Leistungsort bei der Vermittlung von Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz im

    Zu Recht verweise die Klägerin insoweit auf das EuGH-Urteil vom 27. Mai 2004 C-68/03 --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355).

    Entgegen der Auffassung des FG sei das Urteil des EuGH in der Rechtssache --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) nicht auf den Streitfall anzuwenden.

    Insoweit seien die Grundsätze des EuGH-Urteils  --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) auf den Streitfall zu übertragen.

    Es besteht insoweit kein Vorrang des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vor Art. 28b Teil E der Richtlinie 77/388/EWG und es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob eine der beiden Bestimmungen einschlägig ist (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355, Rz 16).

    bb) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, dass es nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG für die Bestimmung des Ortes einer Vermittlungstätigkeit nicht darauf ankomme, ob der zugrunde liegende Vorgang der Mehrwertsteuer unterliege oder ob es sich um einen nicht steuerbaren Umsatz handele (Hinweis auf EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355, Rz 21; Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 13. Januar 2004 --Lipjes--, Slg. 2004, I-5879, Rz 37; vgl. auch Langer in Reiß/Kraeusel/ Langer, UStG § 3a Rz 110, und Wäger in Sölch/ Ringleb, a.a.O., § 3a Rz 196).

    Denn weder Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG noch das dazu ergangene EuGH-Urteil --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) sind im Streitfall einschlägig.

    (1) Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG betrifft nur Vermittler, "die im Namen und für Rechnung Dritter handeln" (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355, Rz 3, 18).

    (2) In dem Urteil --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) hat der EuGH entschieden, Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG sei nicht so auszulegen, dass er nur Vermittlungsleistungen betreffe, deren Empfänger ein Steuerpflichtiger oder eine nicht mehrwertsteuerpflichtige juristische Person sei (Leitsatz 1).

    Diese Erwägungen --und auch die vom EuGH in Rz 21 seines Urteils in Bezug genommenen Ausführungen des Generalanwalts in Rz 36 bis 40 seiner Schlussanträge (vgl. Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355, 357)-- geben für den hier zu entscheidenden Streitfall nichts her.

    Daher ist das für einen besonderen Ausnahmefall ergangene EuGH-Urteil in der Rechtssache --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) nicht einschlägig (vgl. auch Petzold, UR 2004, 461, 466).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Klägerin, nach dem EuGH-Urteil --Lipjes-- (Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355) umfasse der Begriff "Umsatz" in § 4 Nr. 5 Buchst. c UStG und in § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

  • BFH, 08.09.2011 - V R 42/10

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen -

    bb) Vermittlungsleistungen i.S. des Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG werden an dem Ort ausgeführt, an dem die zugrunde liegenden Umsätze ausgeführt werden (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Mai 2004 C-68/03, Lipjes, Slg. 2004, I-5879, BFH/NV Beilage 2004, 364).
  • BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15

    Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen

    Es besteht insoweit kein Vorrang des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vor Art. 28b Teil E der Richtlinie 77/388/EWG und es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob eine der beiden Bestimmungen einschlägig ist (EuGH-Urteil Lipjes vom 27. Mai 2004 C-68/03, EU:C:2004:325, UR 2004, 355, Rz 16).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2010 - 5 K 95/06

    Steuerbarkeit von Provisionserlösen im Inland i.R.e. Mitgliederwerbung zugunsten

    Zu Recht verweist die Klägerin auf die EuGH-Rechtssprechung, insbesondere das Urteil vom 27.05.2004 (C-68/03, UR 2004, 355 - Lipjes - ).

    Diese Auffassung entspricht der Rechtssprechung des EuGH, der in der Rechtssache Lipjes (EuGH-Urteil vom 27.05.2004 - C-68/03 - Lipjes , UR 2004, 355 Tz. 21) wie folgt formuliert:.

    30 Entscheidend ist die daraus folgende Feststellung des EuGH, dass die Vermittlungstätigkeit einen eigenen Gehalt hat und gesondert und unabhängig von der Tätigkeit besteuert wird, der es dient (vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Colomer , EuGH vom 13.01.2004 - C-68/03, Lipjes , Textziffer 37, UR 2004, 357, Fußnote 1; Leonard /Bunjes/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 9. Auflage, § 3 a Rz. 24 m.w.N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

    Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 10. November 2005 in dieser Rechtssache, Nrn. 23 und 24, sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo in der Rechtssache Lipjes (Urteil vom 27. Mai 2004, C-68/03, Slg. 2004, I-5879, Nr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    20), vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-429/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-637, Randnr. 41) und vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-68/03 (Lipjes, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16, betreffend das Verhältnis von Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 28b Teil E der Sechsten Richtlinie).
  • FG Hamburg, 21.08.2007 - 6 K 253/05

    Umsatzsteuer: Ort der sonstigen Leistungen von Personalberatern

    Denn gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG, der nach richtlinienkonformem Verständnis (vgl. EuGH-Urteil vom 27.05.2004 C-68/03) auch die Vermittlung nicht steuerbarer Umsätze erfasse, würden Vermittlungsleistungen an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz - hier: die Anstellung eines Kandidaten - ausgeführt werde.
  • FG Düsseldorf, 12.09.2014 - 1 K 4272/11

    Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an

    Auf die Frage, ob § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 2005 auch dann erfüllt ist, wenn der vermittelte Umsatz nicht steuerbar ist, weil er einen Leistungsaustausch zwischen Privatpersonen betrifft (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 27.05.2004 C-68/03 -Lipjes-, in Slg. 2004, I-5879, UR 2004, 355), kommt es bei der Vermittlung eines Arbeitsvertrages daher nicht an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen

    27 - Vgl. in diesem Sinne, in einem anderen Zusammenhang, Nrn. 36 und 37 der Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Lipjes (Urteil vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-68/03, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) zum eigenen Gehalt der Maklertätigkeit, auf die in Randnr. 21 des Urteils verwiesen wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2004 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck

    11 - Ähnliche Formulierungen habe ich jeweils in den Nrn. 33 und 38 der Schlussanträge vom 13. Januar und 25. März 2004 in den Rechtssachen verwendet, die zu den Urteilen vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-68/03 (Lipjes) und vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-382/02 (Cimber Air) geführt haben, die beide noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht sind.
  • FG Hamburg, 21.08.2007 - 6 K 253/06

    Anfallen einer Umsatzsteuer auf sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Suche

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2004 - C-68/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,21941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.01.2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,21941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - C-68/03 (https://dejure.org/2004,21941)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - innergemeinschaftlicher

    6 - Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache C-68/03 (Staatssecretaris van Financiën/D. Lipjes, Slg. 2004, I-5879, Nr. 35).

    7 - Urteil vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-68/03 (Lipjes, Slg. 2004, I-5879, Randnr. 25).

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