Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2015 - C-681/13   

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https://dejure.org/2015,17910
EuGH, 16.07.2015 - C-681/13 (https://dejure.org/2015,17910)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-681/13 (https://dejure.org/2015,17910)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-681/13 (https://dejure.org/2015,17910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Diageo Brands

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des Vollstreckungsstaats - Dem Markenrecht der Union ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Diageo Brands

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des Vollstreckungsstaats - Dem Markenrecht der Union ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anerkennung der Entscheidung eines EU-ausländischen Gerichts trotz Verstoßes gegen EU-Recht ("Diageo Brands")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Diageo Brands

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 34 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1848
  • GRUR Int. 2015, 862
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Sie entsprechen somit den Garantien, die in der Richtlinie 2004/48 zugunsten des Antragsgegners als Gegenstück zum Erlass einer einstweiligen Maßnahme, die seine Interessen beeinträchtigt hat, vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 74 und 75).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-559/20

    Koch Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen Eigentums -

    Allerdings zielen die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48 nicht darauf ab, alle Aspekte im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums zu regeln, sondern nur diejenigen, die zum einen eng mit der Durchsetzung dieser Rechte verbunden sind und zum anderen Verletzungen dieser Rechte betreffen, indem sie das Vorhandensein wirksamer Rechtsbehelfe vorschreiben, die dazu bestimmt sind, jede Verletzung eines bestehenden Rechts des geistigen Eigentums zu verhüten, abzustellen oder zu beheben (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bestimmung zielt darauf ab, das Schutzniveau für geistiges Eigentum zu erhöhen, indem sie verhindern soll, dass ein Geschädigter von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung seiner Rechte abgehalten wird (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Angesichts dieser Ziele sowie der weiten und allgemeinen Formulierung von Art. 14 der Richtlinie 2004/48, der auf die "obsiegende Partei" und die "unterlegene Partei" Bezug nimmt, ohne dies zu präzisieren oder die Verfahrensarten, für die diese Regel gelten soll, zu beschränken, gilt diese Bestimmung für die Prozesskosten jedes Verfahrens, das in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 78).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen Eigentums -

    Allerdings zielen die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48 nicht darauf ab, alle Aspekte im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums zu regeln, sondern nur diejenigen, die zum einen eng mit der Durchsetzung dieser Rechte verbunden sind und zum anderen Verletzungen dieser Rechte betreffen, indem sie das Vorhandensein wirksamer Rechtsbehelfe vorschreiben, die dazu bestimmt sind, jede Verletzung eines bestehenden Rechts des geistigen Eigentums zu verhüten, abzustellen oder zu beheben (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bestimmung zielt somit darauf ab, das Schutzniveau für geistiges Eigentum zu erhöhen, indem sie verhindern soll, dass ein Geschädigter von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung seiner Rechte abgehalten wird (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15

    P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit

    Vgl. in diesem Sinne Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 48).

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 40).

    21 - Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), das Art. 34 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) betrifft, eine Bestimmung, die Art. 23 Buchst. a der Verordnung Nr. 2201/2003 sehr ähnlich ist.

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 53 bis 55).

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 43), das Art. 36 der Verordnung Nr. 44/2001 betrifft, dessen Wortlaut Art. 26 der Verordnung Nr. 2201/2003 sehr ähnlich ist.

    29 - Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 49 und 63).

  • EuGH, 25.05.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Was insbesondere die Frage betrifft, unter welchen Umständen der Umstand, dass eine Entscheidung eines mitgliedstaatlichen Gerichts unter Verletzung von Verfahrensgarantien ergangen ist, nach Art. 34 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 einen Grund darstellen kann, ihr die Anerkennung zu versagen, hat der Gerichtshof entschieden, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Ordre-public-Klausel nur insoweit eingreift, als ein solcher Eingriff bedeuten würde, dass die Anerkennung der betreffenden Entscheidung im Vollstreckungsmitgliedstaat die offensichtliche Verletzung einer in der Unionsrechtsordnung und somit in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats wesentlichen Rechtsnorm zur Folge haben würde (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 50).

    Dieses Vertrauen, das die Mitgliedstaaten ihren Rechtsordnungen und ihren Gerichten wechselseitig entgegenbringen, erlaubt es, davon auszugehen, dass im Fall einer falschen Anwendung des nationalen Rechts oder des Unionsrechts das in jedem Mitgliedstaat eingerichtete Rechtsbehelfssystem, ergänzt durch das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren, den Rechtsbürgern eine ausreichende Garantie bietet (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 63).

    Die Rechtsbürger haben - sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Einlegen der Rechtsbehelfe im Ursprungsmitgliedstaat zu sehr erschweren oder unmöglich machen - in diesem Mitgliedstaat von allen gegebenen Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, um im Vorhinein zu verhindern, dass es zu einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung kommt (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 64).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    46 C-681/13, EU:C:2015:471 (Rn. 40 bis 42 und 44).

    59 Vgl. Rn. 35 bis 39 dieses Urteils und das in den Rn. 37 und 39 des Urteils P zitierte Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471), was es ermöglicht, auf dem Gebiet des Unterhalts, das durch die Verordnung Nr. 44/2001 geregelt ist, zur gleichen Lösung zu gelangen.

    65 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 40).

    73 Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 55).

  • EuGH, 07.04.2022 - C-568/20

    H Limited - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Es ist demnach zwar nicht Sache des Gerichtshofs, den Inhalt der öffentlichen Ordnung eines Mitgliedstaats festzulegen, doch hat er über die Grenzen zu wachen, innerhalb deren sich das Gericht eines Mitgliedstaats auf diesen Begriff stützen darf, um einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung die Anerkennung zu versagen (vgl. entsprechend Urteile vom 28. März 2000, Krombach, C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 22 und 23, sowie vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso wenig darf das Gericht des ersuchten Staates nachprüfen, ob das Gericht des Ursprungsstaats den Fall rechtlich und tatsächlich fehlerfrei gewürdigt hat (vgl. entsprechend Urteile vom 28. März 2000, Krombach, C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 36, und vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Damit das Verbot, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in der Sache selbst nachzuprüfen, gewahrt bleibt, kommt eine Anwendung der Ordre-public-Klausel nach Art. 45 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 somit nur dann in Betracht, wenn die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Entscheidung eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des ersuchten Staates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts bewirken würde (vgl. entsprechend Urteile vom 28. März 2000, Krombach, C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 37, und vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-568/20

    H Limited - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Es steht fest, dass Rn. 64 des Urteils vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471), wonach die Rechtsbürger - unter der Voraussetzung, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die das Einlegen der Rechtsbehelfe im Ursprungsmitgliedstaat zu sehr erschweren oder unmöglich machen - in diesem Mitgliedstaat von allen gegebenen Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen haben, um im Vorhinein zu verhindern, dass es zu einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) kommt, zahlreiche Ausführungen zur Bestimmung seiner genauen Tragweite zur Folge hatte.

    21 Vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 40 und 41).

    25 Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 48 und 50).

    33 Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    27 - Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471).

    28 - Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 50).

    29 - Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 64).

  • EuGH, 11.01.2024 - C-473/22

    Mylan

    Wie aus dem 22. Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, sind diese Entschädigungsmaßnahmen Sicherheiten, die der Gesetzgeber als Gegenstück zu den von ihm vorgesehenen schnellen und wirksamen einstweiligen Maßnahmen für erforderlich hielt (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 74).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-481/14

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • BGH, 20.01.2022 - IX ZB 60/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung des Lugano-Übereinkommens:

  • EuGH, 26.04.2018 - C-34/17

    Donnellan

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-90/22

    Gjensidige

  • EuGH, 07.09.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

  • EuGH, 08.06.2023 - C-567/21

    BNP Paribas

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-559/20

    Koch Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

  • EuGH, 16.01.2019 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG

  • BGH, 30.04.2020 - IX ZB 12/19

    Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur

  • OLG Hamm, 29.01.2019 - 25 W 225/15
  • EuGH, 18.01.2017 - C-427/15

    NEW WAVE CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-688/17

    Bayer Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Patente -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17

    CRPNPAC

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-579/17

    GRADBENISTVO KORANA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-481/14

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

  • OLG Frankfurt, 05.03.2018 - 26 W 45/15

    Versagung der Vollstreckbarerklärung nach Art. 45 Abs. 1 EuGVVO für ausländisches

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-280/15

    Nikolajeva

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   Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13 (https://dejure.org/2015,3020)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Diageo Brands

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des Vollstreckungsstaats - Öffentliche Ordnung der Union - Dem Markenrecht der Union ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    51 Rn. 30, 32 und 39. Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:137, Nr. 52).

    69 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:137, Nr. 39).

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