Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2017 - C-680/15, C-681/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11877
EuGH, 27.04.2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,11877)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,11877)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,11877)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 - Arbeitsvertrag - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Vereinbarung von Klauseln gestatten, die auf Tarifverträge nach dem ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Dynamische Inbezugnahme wird durch Betriebsübergang nicht beseitigt

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Tarifvertrag, Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang: Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 - Arbeitsvertrag - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Vereinbarung von Klauseln gestatten, die auf Tarifverträge nach dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Dynamische Bezugnahme nach Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortgeltung einer dynamischen Verweisungsklausel nach Betriebsübergang ("Asklepios Kliniken")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahme nach Betriebsübergang

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 - Arbeitsvertrag - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Vereinbarung von Klauseln gestatten, die auf Tarifverträge nach dem ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dynamische Wirkung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftliches Centrum gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.04.2017)

    Asklepios muss eingekauften Mitarbeitern weiter Tarif zahlen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahmeklauseln verlieren Dynamik nicht bei Betriebsübergang

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.04.2017)

    Arbeitsrecht: Punktsieg für Arbeitnehmer gegen Asklepios

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Rechte von Arbeitnehmern nach einem Betriebsübergang gestärkt

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahmeklauseln

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag nach Betriebsübergang

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dynamische Bezugnahmeklauseln und der Betriebsübergang

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH auf einer Linie mit dem BAG: Betriebserwerber bleiben fremdbestimmt

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung nach Betriebsübergang

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ende arbeitsvertraglicher, dynamischer Bezugnahme durch Betriebsübergang?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 - Arbeitsvertrag - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Vereinbarung von Klauseln gestatten, die auf Tarifverträge nach dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2178
  • ZIP 2016, 336
  • ZIP 2017, 937
  • EuZW 2017, 512
  • NZA 2017, 571
  • BB 2017, 1150
  • NZG 2017, 1115
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-680/15
    Hierzu hat der Gerichtshof im Fall einer "statischen" Vertragsklausel und im Kontext der Richtlinie 77/187 ausgeführt, dass sich aus dem Wortlaut Letzterer nicht ergibt, dass der Unionsgesetzgeber den Erwerber durch andere Kollektivverträge als die zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden binden und demnach verpflichten wollte, die Arbeitsbedingungen später durch die Anwendung eines neuen, nach dem Übergang geschlossenen Kollektivvertrags zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 29).

    Diese Richtlinie bezweckte nämlich nur, die am Tag des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu wahren; bloße Erwartungen und somit hypothetische Vergünstigungen, die sich aus zukünftigen Entwicklungen der Kollektivverträge ergeben könnten, sollten durch sie nicht geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 29).

    Zwar ergibt sich aus der in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils genannten Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23 dahin auszulegen ist, dass er nicht dazu verpflichtet, eine "statische" Klausel "dynamisch" zu verstehen, jedoch hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass ein Vertrag durch das Prinzip der Privatautonomie gekennzeichnet ist, wonach die Parteien frei darin sind, gegenseitige Verpflichtungen einzugehen (Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, EU:C:2006:168, Rn. 23).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-680/15
    Hieraus ergibt sich insbesondere, dass der Erwerber in der Lage sein muss, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 25, und vom 11. September 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund, C-328/13, EU:C:2014:2197, Rn. 29).

    Insbesondere impliziert Art. 3 der Richtlinie 2001/23 in Zusammenschau mit der unternehmerischen Freiheit, dass es dem Erwerber möglich sein muss, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem er beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 33).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-680/15
    Hieraus ergibt sich insbesondere, dass der Erwerber in der Lage sein muss, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 25, und vom 11. September 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund, C-328/13, EU:C:2014:2197, Rn. 29).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-680/15
    Für die Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts ist nämlich das vorlegende Gericht allein zuständig (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 88).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Der EuGH hat diese Frage mit Urteil vom 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - verneint.

    a) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    Für den Streitfall hat der Gerichtshof zudem ausdrücklich angenommen, die vom vorlegenden Senat dargestellte einseitige Änderungsmöglichkeit entspreche den durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gesetzten Anforderungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25) .

    Für die Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts sei das nationale Gericht allein zuständig (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 27 f.) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Art. 16 GRC ist nicht verletzt, soweit es dem Erwerber möglich ist, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem er beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen, sowie die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. EuGH 27. April 2017 - C-680/15 ua. - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22 f.) .
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    (1) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Insbesondere müsse es dem Erwerber möglich sein, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem er beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 23; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 33) .

    Solche sieht das nationale Recht in Form von Änderungsvertrag und Änderungskündigung vor (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25; vgl. nachgehend BAG 30. August 2017 - 4 AZR 61/14 - und 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 -) .

    Ob diese Anpassungsmöglichkeiten im Einzelfall "wirksam" sind, ist keine Frage des Unionsrechts (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 27) .

    (b) Die Entscheidung des EuGH vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) gebietet kein abweichendes Verständnis der in § 613a Abs. 1 BGB vorgesehenen Regelungen in ihrer Gesamtheit.

    (bb) Diese Auslegung von § 613a Abs. 1 BGB durch das Bundesarbeitsgericht ist durch die Entscheidung des EuGH vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) bestätigt worden.

    Solche Möglichkeiten sehe die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung vor (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 24) .

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    Der EuGH hat diese Frage mit Urteil vom 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - verneint.

    a) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    Für den Streitfall hat der Gerichtshof zudem ausdrücklich angenommen, die vom vorlegenden Senat dargestellte einseitige Änderungsmöglichkeit entspreche den durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gesetzten Anforderungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25) .

    Für die Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts sei das nationale Gericht allein zuständig (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 27 f.) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    a) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    Für den Streitfall hat der Gerichtshof zudem ausdrücklich angenommen, die vom vorlegenden Senat dargestellte einseitige Änderungsmöglichkeit entspreche den durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gesetzten Anforderungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 25) .

    Für die Würdigung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts sei das nationale Gericht allein zuständig (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 27 f.) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22 f.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in Verbindung mit Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.
  • VG Köln, 20.11.2018 - 1 L 253/18

    "StreamOn"-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

    Insoweit ist zwar zu berücksichtigen, dass die auf der Grundlage von § 126 Abs. 1 TKG i.V.m. Art. 3 TSM-VO getroffenen Anordnungen die in Artikel 16 der EU-Grundrechtecharta (GRC) gewährleistete unternehmerische Freiheit - die auch die Vertragsfreiheit umfasst -, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 23 und vom 27. April 2017 - C-680/15 - Rn. 19, beide juris, der Antragstellerin beeinträchtigen.
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Dies entspricht der neuesten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der damit die Bedingungen für die Fortgeltung einer einzelvertraglichen dynamischen Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang abschließend geklärt hat (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22 f.) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Außerdem verlangt der Gerichtshof mit Bezug auf Art. 3 RL 2001/23/EG in anderem Zusammenhang ausdrücklich Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 29) , die das nationale Recht in Form von Änderungsvertrag und Änderungskündigung vorsieht (vgl. BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 45 ff., BAGE 160, 87) .
  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

    Die Auslegung einer Bezugnahmeklausel als dynamisch im Sinne einer Tarifwechselklausel ist auch grundsätzlich mit Art. 3 der RL 2001/23/EG vereinbar, wenn der Betriebserwerber an eine dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag der übernommenen Arbeitnehmer auf den bei dem Veräußerer anzuwendenden Tarifvertrag ebenfalls dynamisch gebunden ist, wenn für ihn eine einvernehmliche oder einseitige Anpassungsmöglichkeit besteht (vgl. nur EuGH 27.4.2017 - C-680/15 - "Asklepios", NZA 2017, 571; BAG v. 30.08.2017 - 4 AZR 443/15, NZA 2018, 363; Ascheid/Preis/Schmidt/Steffan, 6. Aufl. 2021, BGB § 613a Rn. 144b).
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 499/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 7 Sa 285/20

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 374/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 542/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 543/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 501/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 587/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 502/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 558/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 539/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 589/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 585/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 561/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 304/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 538/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 536/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 376/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 160/15

    Betriebsübergang - Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen - Einzelhandel

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2017 - 5 Sa 108/16

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 303/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15, C-681/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,455
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,455)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,455)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - C-680/15, C-681/15 (https://dejure.org/2017,455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asklepios Kliniken

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 1 und 3 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - Klausel eines Arbeitsvertrags, die auf die in einem Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen und auf deren nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 1 und 3 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen - Klausel eines Arbeitsvertrags, die auf die in einem Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen und auf deren nach ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Überraschende Schlussanträge in Sachen Asklepios Kliniken

  • juve.de (Kurzinformation)

    Tarifstreit: Asklepios Klinik erhält Recht

  • juve.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tui und Asklepios

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Müssen Tariflohnerhöhungen auch nach einem Betriebsübergang gezahlt werden?

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der dynamischen Bezugnahmeklauseln nach Betriebsübergang?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    Aufgrund der Urteile vom 9. März 2006, Werhof (C-499/04, EU:C:2006:168, im Folgenden: Urteil Werhof), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, im Folgenden: Urteil Alemo-Herron u. a.), stellt sich im vorliegenden Fall allgemein das Problem, ob ein erwerbender Arbeitgeber nach einem Betriebsübergang gezwungen sein kann, die Arbeitsbedingungen anzuwenden, die sich aus nach diesem Übergang geschlossenen Kollektivverträgen ergeben.

    Vorab erscheint es mir erforderlich, auf die beiden Präzedenzfälle einzugehen, die die Urteile Werhof und Alemo-Herron u. a. darstellen.

    Urteil Werhof.

    Zu diesem Ergebnis gelangte der Gerichtshof wie folgt: Er erinnerte zunächst daran, dass aus seinem Urteil Werhof hervorgeht, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 dahin auszulegen ist, dass er nicht dem entgegensteht, dass der Erwerber, der nicht Partei eines den Veräußerer bindenden Kollektivvertrags ist, auf den der Arbeitsvertrag verweist, durch Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geltenden nachfolgen, nicht gebunden ist.

    Ich bin der Ansicht, dass der Gerichtshof für die Beantwortung der Fragen des Bundesarbeitsgerichts seine Argumentation auf der Grundlage seines im Urteil Werhof herausgearbeiteten Standpunkts aufbauen sollte.

    Ich möchte hinzufügen, dass die Erwägungen, welche der Gerichtshof in seinem Urteil Werhof zum Verständnis von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 dieser Bestimmung angestellt hat, allgemein formuliert sind und sich offensichtlich nicht auf den Fall beschränken, dass der Veräußerer Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist, der den in Rede stehenden Kollektivvertrag ausgehandelt und geschlossen hat.

    Schließlich hat die norwegische Regierung auf den unterschiedlichen Kontext der Rechtssache, in der das Urteil Werhof ergangen ist, und der vorliegenden Rechtssache hingewiesen.

    In der Rechtssache, in der das Urteil Werhof ergangen ist, ging es um eine statisch verfasste Verweisungsklausel und um die Forderung der Arbeitnehmer, diese Klausel als eine dynamische Klausel zu verstehen.

    Trotz des unterschiedlichen Kontexts der beiden Rechtssachen sind daher die Gründe, die der Gerichtshof in seinem Urteil Werhof zur Erklärung angeführt hat, weshalb eine statische Klausel angesichts von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187, ausgelegt im Licht von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie, nicht als Klausel mit dynamischem Charakter ausgelegt werden kann, die gleichen wie diejenigen, die meines Erachtens den Gerichtshof zu der Entscheidung bestimmen sollten, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie im Fall eines Betriebsübergangs der Anerkennung des dynamischen Charakters einer Klausel, die auf einen Kollektivvertrag verweist, entgegensteht.

    24 Vgl. insbesondere Urteil Werhof (Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    34 C-499/04, EU:C:2005:686, Nr. 52.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    Aufgrund der Urteile vom 9. März 2006, Werhof (C-499/04, EU:C:2006:168, im Folgenden: Urteil Werhof), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, im Folgenden: Urteil Alemo-Herron u. a.), stellt sich im vorliegenden Fall allgemein das Problem, ob ein erwerbender Arbeitgeber nach einem Betriebsübergang gezwungen sein kann, die Arbeitsbedingungen anzuwenden, die sich aus nach diesem Übergang geschlossenen Kollektivverträgen ergeben.

    Obwohl der Gerichtshof aufgrund des Kontexts, in dem er befragt wurde, nicht so weit ging, dass er für Recht erkannt hätte, dass Art. 3 der Richtlinie 77/187 es untersagt, dass nach dem Betriebsübergang geschlossene Kollektivverträge dem Erwerber entgegengehalten werden können, enthalten seine Erwägungen im Keim bereits diese Lösung, für die er sich im Übrigen mehrere Jahre später im Urteil Alemo-Herron u. a. entschieden hat.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Alemo-Herron u. a. ausgeführt hat, kann sich die Auslegung, wonach Vertragsklauseln, die auf einen Kollektivvertrag verweisen, dynamischen Charakter besitzen, als günstiger für die Arbeitnehmer erweisen, wenn davon ausgegangen wird, dass die künftigen Entwicklungen des Kollektivvertrags Verbesserungen für die Rechte der Arbeitnehmer enthalten.

    Ferner muss, wie aus dem Urteil Alemo-Herron u. a. hervorgeht, die Umsetzung von Art. 8 der Richtlinie 2001/23 durch die Mitgliedstaaten die durch die Charta geschützten Grundrechte beachten.

    Dazu möchte ich noch feststellen, dass die von mir bevorzugte Lösung, durch die eine unbegrenzte und ungewisse Belastung des Erwerbers mit Verpflichtungen aus künftigen Kollektivverträgen, die er nicht beeinflussen kann, vermieden wird, geeignet ist, dem vom Gerichtshof in seinem Urteil Alemo-Herron u. a. zum Ausdruck gebrachten Bestreben gerecht zu werden, die unternehmerische Freiheit des Erwerbers zu gewährleisten.

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    22 Vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. März 2014, Amatori u. a. (C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. Urteil vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 33).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    22 Vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. März 2014, Amatori u. a. (C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 Vgl. Urteil vom 6. März 2014, Amatori u. a. (C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2005 - C-499/04

    Werhof - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    34 C-499/04, EU:C:2005:686, Nr. 52.
  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    21 Vgl. insbesondere Urteil vom 7. Februar 1985, Abels (135/83, EU:C:1985:55, Rn. 36).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    23 Vgl. insbesondere Urteil vom 14. September 2000, Collino und Chiappero (C-343/98, EU:C:2000:441, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
    In diesem Zusammenhang ist der Beitrag zu erwähnen, den das Urteil vom 11. September 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund (C-328/13, EU:C:2014:2197, im Folgenden: Urteil Österreichischer Gewerkschaftsbund), leistet.
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

    4.Der Hinweis der Beklagten auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot vom 19.01.2017 zu den verbundenen Rechtssachen C-680/15 und C-681/15 "Asklepios" gebietet keine andere Einschätzung der Rechtsstreitigkeit.

    Im Übrigen ist der Erwerber ohnehin in der Lage, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. dazu EuGH v. 27.04.2017 - C-680/15 und C-681/15 -, Rn. 22, juris).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

    Der jedenfalls in der mündlichen Verhandlung erfolgte Hinweis der Beklagten auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot vom 19.01.2017 zu den verbundenen Rechtssachen C-680/15 und C-681/15 "Asklepios" gebietet keine andere Einschätzung der Rechtsstreitigkeit.

    Im Übrigen ist der Erwerber ohnehin in der Lage nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. dazu EuGH v. 27.04.2017 - C-680/15 und C-6J81/15 - , Rn. 22, juris).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

    4.Das in einigen vergleichbaren Parallelfällen vorgebrachte Argument aus den Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot vom 19.01.2017 zu den verbundenen Rechtssachen C-680/15 und C-681/15 "Asklepios" gebietet keine andere Einschätzung der Rechtsstreitigkeit.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    Zudem sei darauf hinzuweisen, dass sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am 19.01.2017 in seinem Schlussantrag in den Verfahren C-680/15 und C-681/15 auf die Seite der beklagten Asklepios-Klinik gestellt habe.
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Der Hinweis der Beklagten auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot vom 19.01.2017 zu den verbundenen Rechtssachen C-680/15 und C-681/15 "Asklepios" gebietet keine andere Einschätzung der Rechtsstreitigkeit.
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