Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.2001 - C-70/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2360
EuGH, 26.06.2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,2360)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,2360)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,2360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftlicher Luftverkehr - Unterschiedliche Flughafenabgaben für Inlandflüge und innergemeinschaftliche Flüge - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Portugals wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 59 a.F.; ; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 59 a.F.; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 49 EG) und Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2408/92 des Rates über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs - Gemäß der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Unter Übertragung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Abgabenregelung der Flughafendienstleistungen, insbesondere der Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93 (Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145), auf den vorliegenden Fall vertritt die Kommission die Auffassung, eine nationale Regelung, nach der Inlandflüge und Flüge nach anderen Mitgliedstaaten in der Weise unterschiedlich behandelt würden, dass dem Inlandsverkehr ein besonderer Vorteil gewährt werde, stelle eine Beschränkung des freien Verkehrs von Luftfahrtdienstleistungen dar.

    Im genannten Urteil Kommission/Frankreich habe der Gerichtshof hervorgehoben, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes und im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele die Anwendung einer nationalen Regelung ausschließe, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwere.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Anwendung unterschiedlich hoher Hafengebühren je nachdem, ob es sich um eine inländische oder eine innergemeinschaftliche Fahrtstrecke handelt, eine Verletzung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs, d. h. eine Einschränkung des Zugangs zu einer Seeschifffahrtsverbindung, darstellt (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, insbesondere Randnrn.

    Artikel 59 EG-Vertrag steht aber der Anwendung einer nationalen Regelung, die die Möglichkeit eines Dienstleistungserbringers, vom freien Dienstleistungsverkehr tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt, sowie unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EGMR, 10.12.1982 - 7604/76

    FOTI ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    wegen Feststellung, dass die Portugiesische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. L 240, S. 8) verstoßen hat, indem sie Artikel 10 des Decreto regulamentar (Durchführungsverordnung) Nr. 38/91 vom 29. Juli 1991 ( Diário da República I, Serie B, Nr. 172 vom 29. Juli 1991) aufrechterhalten hat, wonach für Flüge von Portugal nach anderen Mitgliedstaaten höhere Abfertigungsabgaben erhoben werden als für Inlandflüge, und indem sie das Decreto-lei (gesetzesvertretende Verordnung) Nr. 102/91 vom 8. März 1991 ( Diário da República I, Serie A, Nr. 56 vom 8. März 1991), wie es mit den späteren Durchführungsverordnungen durchgeführt wird, aufrechterhalten hat, wonach für Flüge von Portugal nach anderen Mitgliedstaaten höhere Sicherheitsabgaben erhoben werden als für bestimmte Inlandflüge, erlässt DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer).

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 26. Februar 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) Klage erhoben auf Feststellung, dass die Portugiesische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag (nachÄnderung jetzt Artikel 49 EG) in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. L 240, S. 8) verstoßen hat, indem sie Artikel 10 des Decreto regulamentar (Durchführungsverordnung) Nr. 38/91 vom 29. Juli 1991 ( Diário da República I, Serie B, Nr. 172 vom 29. Juli 1991) aufrechterhalten hat, wonach für Flüge von Portugal nach anderen Mitgliedstaaten höhere Abfertigungsabgaben erhoben werden als für Inlandflüge, und indem sie das Decreto-lei (gesetzesvertretende Verordnung) Nr. 102/91 vom 8. März 1991 ( Diário da República I, Serie A, Nr. 56 vom 8. März 1991), wie es mit den späteren Durchführungserlassen durchgeführt wird, aufrechterhalten hat, wonach für Flüge von Portugal nach anderen Mitgliedstaaten höhere Sicherheitsabgaben erhoben werden als für bestimmte Inlandflüge.

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Der Gerichtshof hat außerdem eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in einem Fall bejaht, in dem die streitige Maßnahme grenzüberschreitende Leistungen gegenüber vergleichbaren innerstaatlichen Leistungen verteuerte (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Kommission ungeachtet weiterer Befugnisse, die ihr nach dem EG-Vertrag zustehen, um die Wahrung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, frei beurteilen kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen; die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, können die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnrn.
  • EuGH, 18.01.2001 - C-361/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Diese Richtlinie ist nämlich auch darauf gerichtet, auf dem Gebiet des Luftverkehrs die Bedingungen für die Anwendung dieses Grundsatzes festzulegen, damit sämtliche Fragen des Marktzugangs in ein und derselben Verordnung behandelt werden (Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-361/98, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-385, Randnr. 32).
  • EuGH, 29.03.2001 - C-163/99

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Da die Kommission außerdem das Verfahren des Artikels 90 EG-Vertrag bereits in einer Rechtssache angewandt habe, in der es um Landegebühren gegangen sei (vgl. Urteil vom 29. März 2001 in der Rechtssache C-163/99, Portugal/Kommission, Slg. 2001, I-2613), hätte sie im Bestreben um Kohärenz ihres gerichtlichen Vorgehens und zur Privilegierung ihrer normativen Tätigkeit im Fall anderer Flughafenabgaben auf das gleiche Verfahren zurückgreifen müssen.
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    11 und 12, und vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
    Unter Übertragung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Abgabenregelung der Flughafendienstleistungen, insbesondere der Urteile vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93 (Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145), auf den vorliegenden Fall vertritt die Kommission die Auffassung, eine nationale Regelung, nach der Inlandflüge und Flüge nach anderen Mitgliedstaaten in der Weise unterschiedlich behandelt würden, dass dem Inlandsverkehr ein besonderer Vorteil gewährt werde, stelle eine Beschränkung des freien Verkehrs von Luftfahrtdienstleistungen dar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-246/01

    Kommission / Niederlande

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhalten, die den Urteilen Kommission/Portugal und Stylianakis zugrunde lagen.

    6: - Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, I-4847).

    14: - Urteil in der Rechtssache C-361/98 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 32); Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, Randnrn.

    15: - Urteil vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache C-205/99 (Analir u. a., Slg. 2001, I-1271, Randnr. 21 mit weiteren Nachweisen); Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 27); Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 12); Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 22).

    16: - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 28); Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 28); Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 12); Urteil Stylianakis (zitiert in Fußnote 14, Randnrn. 25 bis 28).

    22: - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

    6 - Für eine Darstellung zum freien Dienstleistungsverkehr vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, Randnrn.

    Vgl. auch zur Rechtsprechung zu Bewachungs- und privaten Sicherheitsdienstleistungen: Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 35), vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 60) und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-189/03 (Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-9289, Randnr. 17).

    22 - Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645, Randnrn.

    30 - Vgl. u.a. Urteile Kommission/Deutschland (Randnr. 52), vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95 (Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 27), vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 30), vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 33), vom 3. Oktober 2006 in der Rechtssache C-452/04 (Fidium Finanz, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 46).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-435/00

    DER SEEVERKEHR ZWISCHEN RHODOS UND DER TÜRKEI DARF KEINEN STRENGEREN BEDINGUNGEN

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Anwendung von differenzierten Hafenabgaben je nachdem, ob es sich um eine innerstaatliche oder eine innergemeinschaftliche Strecke handelt, einen nach der Verordnung Nr. 4055/86 verbotenen Verstoß gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (siehe Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 21, und - für Flughafenabgaben - vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845).

    Die Verordnung Nr. 4055/86, durch die alle Vorschriften des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr auf den Seeverkehr zwischen Mitgliedstaaten anwendbar geworden sind (siehe Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 13), steht der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die bewirkt, dass die Dienstleistung zwischen Mitgliedstaaten im Verhältnis zu der Dienstleistung allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert wird, es sei denn, dass diese Regelung durch zwingende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, und unter der Voraussetzung, dass die mit ihr getroffenen Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig sind (siehe Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 28).

    Nur das Vorliegen objektiver Unterschiede zwischen den Dienstleistungen, die von den Verkehrsunternehmen gegenüber den Passagieren erbracht werden, kann einen solchen Unterschied rechtfertigen (siehe in diesem Sinne die Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES

    47 - Vgl. z. B. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, Randnrn.
  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion -

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

    Somit kann die Kommission zwar frei beurteilen, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält (Urteil Kommission/Portugal, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 17), doch kann sie die Vertragsverletzung nicht verbindlich feststellen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

    Ohnehin gilt aber der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs auch auf dem Gebiet des Luftverkehrs (Urteile vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnrn.

    34 - Ähnlich Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fn. 21, Randnrn. 26 und 27).

  • VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04

    Rechtswidrigkeit einer Luftsicherheitsgebühr wegen fehlerhafter Kostenprognose

    Die Erhebung von Gebühren für die Sicherheitskontrolle von Flugpassagieren unterfällt zwar dieser Verordnung (EuGH, Urt. v. 26.06.2001 - R. C-70/99 -, Slg I, 4845 = DVBl 2001, 1375 - Kommission ./. Portugal).

    Art. 3 Abs. 1 VO 2048/1992/EWG ist auch im Lichte des Art. 49 EG auszulegen, da mit dem Erlass dieser Verordnung die Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Luftverkehrs umfassend eingeführt worden ist (Schlussanträge GA Alber vom 06.03.2001 - Rs. C-70/99 -, Slg.2001 1, 4845 - Kommission ./. Portugal).

    Nicht nur der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen, sondern auch Kommission und der Gerichtshof gehen offenkundig von der Rechtfertigung von Luftsicherheitsgebühren aus, da die Kommission in zwei Fällen die diskriminierende Anwendung dieser Gebühren und nicht die Gebühren als solche zum Gegenstand eines Vertragsverletzung gemacht hat und der EuGH diese diskriminierende Anwendung und nicht die Gebühren als solche zum Anlass seiner Kritik genommen hat (EuGH, Urt. v. 04.07.2001 - Rs. C-447/99 -, Slg. 2001 1, 5203 - Kommission ./. Italien; Urt. v. 26.06.2001 - Rs. C-70/99 -, Slg.2001 1, 4845 - Kommission ./. Portugal).

  • EuG, 18.12.2009 - T-208/04

    Hardy / Rat und Kommission

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

    Somit kann die Kommission zwar frei beurteilen, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält (Urteil Kommission/Portugal, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 17), doch kann sie die Vertragsverletzung nicht verbindlich feststellen.

  • EuG, 18.12.2009 - T-365/04

    Cantoni / Rat und Kommission

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

    Somit kann die Kommission zwar frei beurteilen, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält (Urteil Kommission/Portugal, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 17), doch kann sie die Vertragsverletzung nicht verbindlich feststellen.

  • EuG, 18.12.2009 - T-484/04

    Pilat / Rat und Kommission

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

    Somit kann die Kommission zwar frei beurteilen, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält (Urteil Kommission/Portugal, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 17), doch kann sie die Vertragsverletzung nicht verbindlich feststellen.

  • EuG, 18.12.2009 - T-121/04

    Boquien u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 06.02.2003 - C-92/01

    Stylianakis

  • EuG, 18.12.2009 - T-171/04

    Surget / Rat und Kommission

  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3160

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-549/18

    Kommission/ Rumänien (Lutte contre le blanchiment de capitaux) -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux)

  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 8 ZB 10.2984

    Vereinbarkeit der Luftsicherheitsgebühr mit Europarecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-181/00

    Flightline

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-167/22

    Kommission/ Dänemark (Durée maximale de stationnement)

  • VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.1064

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1583

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • VG Augsburg, 30.11.2011 - Au 3 K 11.1421

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Kalkulation

  • VG Augsburg, 14.10.2011 - Au 3 K 11.985

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Kalkulation

  • VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 3 K 10.1844

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Kalkulation

  • VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 08.1467

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 08.1541

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 3 K 09.1685

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18464
Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,18464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.03.2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,18464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. März 2001 - C-70/99 (https://dejure.org/2001,18464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftlicher Luftverkehr - Unterschiedliche Flughafenabgaben für Inlandflüge und innergemeinschaftliche Flüge - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    Insbesondere in seinem Urteil in der Rechtssache C-381/93 habe derGerichtshof deutlich gemacht, dass unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes und im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele die Dienstleistungsfreiheit der Anwendung einer nationalen Regelung entgegenstehe, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert(3).

    L 240, S. 8.3: - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 17).

    L 378, S. 1.15: - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnrn.

    Vgl. auch Urteil in der Rechtssache C-381/93 (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 17), Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25) und Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtsache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 33).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    18: - Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda ["Mediawet"], Slg. 1991, I-4007, Randnrn.

    20: - Urteil in der Rechtssache C-288/89 (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 14).

    26: - Urteil in der Rechtssache C-288/89 (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 11).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    19: - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 28).

    22: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 205/84 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 28).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    Vgl. auch Urteil in der Rechtssache C-381/93 (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 17), Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25) und Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtsache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 33).

    21: - Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37) und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C- 3/95 (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 28).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-361/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    12: - Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-361/98 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 32).

    13: - Schlussanträge vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-361/98 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-0000, Nrn. 47 und 48).

  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    10: - Zitiert in Fußnote 1.11: - Urteil vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94 (Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997).
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    6: - Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27) und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87 (Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11).
  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    9: - Urteil vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 63).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    6: - Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27) und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87 (Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
    Vgl. auch Urteil in der Rechtssache C-381/93 (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 17), Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25) und Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtsache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-246/01

    Kommission / Niederlande

    6: - Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, I-4847).

    13: - Vgl. die ausführliche Begründung in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-70/99 (zitiert in Fußnote 6, Nrn. 32 bis 41).

    14: - Urteil in der Rechtssache C-361/98 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 32); Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2002 - C-92/01

    Stylianakis

    Vgl. auch meine ausführliche Begründung für diese Rechtsauffassung in den Schlussanträgen vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, I-4847, Nrn. 27 bis 41).

    8: - Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02

    Rieser Internationale Transporte

    68 - Vgl. auch meine Schlussanträge vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-4845, I-4847, Nr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-447/99

    Kommission / Italien

    Schlußanträge des Generalanwalts Alber vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-70/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-0000, Nrn. 31 ff.).
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