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   EuGH, 08.06.2006 - C-71/05   

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https://dejure.org/2006,34483
EuGH, 08.06.2006 - C-71/05 (https://dejure.org/2006,34483)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2006 - C-71/05 (https://dejure.org/2006,34483)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - C-71/05 (https://dejure.org/2006,34483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 14. Februar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die erforderlichen Vorschriften zu erlassen, um der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    In diesem Zusammenhang ist in Bezug auf den angeführten Umstand, dass in der Tschechischen Republik keine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung ihren Standort habe, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand, dass es eine bestimmte Tätigkeit, auf die sich eine Richtlinie bezieht, in einem Mitgliedstaat nicht gibt, den Mitgliedstaat nicht von seiner Verpflichtung entbinden kann, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um eine angemessene Umsetzung sämtlicher Bestimmungen dieser Richtlinie zu gewährleisten (Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Griechenland, C-214/98, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 22, vom 13. Dezember 2001, Kommission/Irland, C-372/00, Slg. 2001, I-10303, Randnr. 11, vom 30. Mai 2002, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-441/00, Slg. 2002, I-4699, Randnr. 15, und vom 8. Juni 2006, Kommission/Luxemburg, C-71/05, Randnr. 12).

    Eine solche Verpflichtung obliegt den Mitgliedstaaten, um jeder Änderung der zu einem bestimmten Zeitpunkt gegebenen Situation zuvorzukommen und um zu gewährleisten, dass alle Rechtssubjekte in der Gemeinschaft einschließlich derjenigen in den Mitgliedstaaten, in denen eine bestimmte, von einer Richtlinie erfasste Tätigkeit nicht existiert, klar und genau wissen, welche Rechte und Pflichten sie unter allen Umständen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 27, Kommission/Irland, Randnr. 12, vom 30. Mai 2002, Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 16, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf

    23 - Urteile vom 8. Juni 2006, Kommission/Luxemburg (C-71/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 12) und vom 13. Dezember 2001, Kommission/Irland (C-372/00, Slg. 2001, I-10303, Randnr. 11).
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