Weitere Entscheidung unten: EuGH, 23.02.1995

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   EuGH, 23.02.1995 - C-54/94, C-74/94   

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https://dejure.org/1995,3731
EuGH, 23.02.1995 - C-54/94, C-74/94 (https://dejure.org/1995,3731)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1995 - C-54/94, C-74/94 (https://dejure.org/1995,3731)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - C-54/94, C-74/94 (https://dejure.org/1995,3731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Cacchiarelli und Stanghellini

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36; Richtlinie 90/642 des Rates
    Landwirtschaft; Rechtsangleichung; Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf oder in Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs; Richtlinie 90/642; Unanwendbarkeit auf Rückstände von Chlorpropham und Propham

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Cacchiarelli und Stanghellini

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers zur Festlegung zulässiger Höchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Kartoffeln

  • Judicialis

    Richtlinie 90/642/EWG; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf oder in Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs - Richtlinie 90/642 - Unanwendbarkeit auf Rückstände von Chlorpropham und Propham

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    22 Es steht fest, dass der im Rahmen eines Strafverfahrens wie des Ausgangsverfahrens tätige Ermittlungsrichter eine gerichtliche Funktion ausübt, so dass er als "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Artikel 35 EU anzusehen ist (in diesem Sinne - zu Artikel 234 EG - auch Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-54/94 und C-74/94, Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, und vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609), und dass der auf den Artikeln 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Artikel 35 Absatz 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-398/03

    Gavrielides

    11 - Urteil vom 23. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-54/94 und C-74/94 (Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-303/94

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Richtlinie über das

    (11) - Verbundene Rechtssachen C-54/94 und C-74/94 (Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, Randnr. 14).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-74/94

    Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers zur Festlegung zulässiger Höchstgehalte

    Volltext siehe unter: EuGH - 23.02.1995 - AZ: C 54/94.
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   EuGH, 23.02.1995 - C-74/94   

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https://dejure.org/1995,22588
EuGH, 23.02.1995 - C-74/94 (https://dejure.org/1995,22588)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1995 - C-74/94 (https://dejure.org/1995,22588)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - C-74/94 (https://dejure.org/1995,22588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers zur Festlegung zulässiger Höchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Kartoffeln

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.02.1995 - C-54/94

    Strafverfahren gegen Cacchiarelli und Stanghellini

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-74/94
    Volltext siehe unter: EuGH - 23.02.1995 - AZ: C 54/94.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-54/94

    Strafverfahren gegen Ulderico Cacchiarelli und Gino Stanghellini. - Richtlinien

    Die leicht abweichende Formulierung der ersten Vorlagefrage im Verfahren C-74/94 ist durch Klammern kenntlich gemacht.
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