Rechtsprechung
   EuGH, 16.02.2012 - C-72/10, C-77/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,209
EuGH, 16.02.2012 - C-72/10, C-77/10 (https://dejure.org/2012,209)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - C-72/10, C-77/10 (https://dejure.org/2012,209)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - C-72/10, C-77/10 (https://dejure.org/2012,209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Costa

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    Costa

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der ...

  • vdai.de PDF

    Verstoß gegen Art. 43 und 49 EGV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und Effektivität durch den Schutz erworbener Geschäftspositionen bestehender Betreiber von Glücksspielen (etwa durch Mindestabstandsgebote) bei zuvor unionsrechtswidrig erfolgter Vergabe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens über Glücksspielkonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die einen Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen vorschreibt, wenn damit die Geschäftspositionen der bestehenden Betreiber geschützt werden sollen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen nicht mit europäischem Unionsrecht vereinbar - EuGH prüft Maßnahmen Italiens zur Behebung rechtswidrig erklärter Ausschlüsse einzelner Glücksspielanbieter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 9. Februar 2010 - Ugo Cifone

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 9. Februar 2010 - Strafverfahren gegen Marcello Costa

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Corte suprema di cassazione - Freizügigkeit - Dienstleistungsfreiheit - Tätigkeit der Wettannahme - Nationale Regelung, die für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Zulassung und eine ordnungspolizeiliche Erlaubnis verlangt - Schutz der Inhaber ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 275
  • MMR 2012, 632 (Ls.)
  • DÖV 2012, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Die Ersuchen stehen in einem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen, der demjenigen ähnlich ist, in dem die Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289), vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891), sowie vom 13. September 2007, Kommission/Italien (C-260/04, Slg. 2007, I-7083), ergangen sind.

    Die Rechtswidrigkeit dieses Ausschlusses im Hinblick auf die Art. 43 EG und 49 EG wurde u. a. im Urteil Placanica u. a. festgestellt.

    Hierzu geht aus einer ständigen Rechtsprechung hervor, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (Urteil Placanica u. a., Randnr. 69).

    Zum anderen hebt das vorlegende Gericht hervor, dass zwar durch die im Jahr 2002 erfolgten Änderungen der Rechtsvorschriften der im Urteil Placanica u. a. beanstandete Grund für den Ausschluss von der Ausschreibung von 1999 beseitigt worden sei, doch seien mit dem Erlass des Dekrets Bersani eine Reihe neuer Beschränkungen eingeführt worden, insbesondere durch die in Art. 23 des Mustervertrags vorgesehenen Tatbestände des Entzugs der Konzession und des Verfalls von Garantien.

    Diese Ziele, die zum einen auf die Verringerung der Gelegenheiten zum Spiel gerichtet sind und zum anderen auf die Bekämpfung der Kriminalität, indem die auf diesem Gebiet tätigen Wirtschaftsteilnehmer einer Kontrolle unterworfen und die Tätigkeiten des Glücksspiels somit in kontrollierte Bahnen gelenkt werden, gehören zwar zu den Zielen, die von der Rechtsprechung als zur Rechtfertigung von Beschränkungen von Grundfreiheiten auf dem Gebiet des Glücksspiels geeignet angesehen werden (Urteil Placanica u. a., Randnrn.

    Sodann ergibt sich, was das zweite der angeführten Ziele angeht, aus einer ständigen Rechtsprechung, dass von den Mitgliedstaaten auferlegte Beschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen und dass eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn die eingesetzten Mittel kohärent und systematisch sind (Urteil Placanica u. a., Randnrn.

    Die Rechtsprechung hat insoweit eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses anerkannt, wie die Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (Urteil Placanica u. a., Randnrn.

    In diesem Kontext ist daran zu erinnern, dass die Italienische Republik, wie aus dem Urteil Placanica u. a. hervorgeht, keine strafrechtlichen Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen verhängen kann, die an einen Wirtschaftsteilnehmer gebunden sind, der von den maßgeblichen Ausschreibungen unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war (Urteil Placanica u. a., Randnr. 70).

    Folglich ist im Fall eines Wirtschaftsteilnehmers wie Stanley davon auszugehen, dass sein Ausschluss von der früheren im Urteil Placanica u. a. beanstandeten Ausschreibung durch die neue im Dekret Bersani vorgesehene Ausschreibung nicht wirksam behoben wurde, da gegen ihn oder seine Vertreter oder Mitglieder seiner Geschäftsleitung im Zeitpunkt dieser neuen Ausschreibung Strafverfahren - die, wie sich später insbesondere im Licht des Urteils Placanica u. a. herausstellte, einer rechtlichen Grundlage entbehrten - anhängig waren, die seine Teilnahme an dieser Ausschreibung in der Praxis ausschlossen, weil ihm seine Konzession wegen dieser Strafverfahren sofort wieder entzogen worden wäre.

    Somit können auch nach der neuen im Dekret Bersani vorgesehenen Ausschreibung aus den gleichen Gründen wie den im Urteil Placanica u. a. genannten keine Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen verhängt werden, die wie Herr Costa und Herr Cifone an einen Wirtschaftsteilnehmer wie Stanley gebunden sind, der von früheren Ausschreibungen unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war.

    Zwar obliegt die Auslegung nationaler Vorschriften im Rahmen des durch Art. 267 AEUV geschaffenen Systems der Zusammenarbeit den nationalen Gerichten und nicht dem Gerichtshof (Urteil Placanica u. a., Randnr. 36).

    Soweit ein solcher Wirtschaftsteilnehmer von der im Urteil Placanica u. a. beanstandeten vorherigen Ausschreibung unionsrechtswidrig ausgeschlossen war, ist davon auszugehen, dass dieser Ausschluss durch die neue Ausschreibung nicht wirksam behoben wurde.

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    In diesem Kontext ist daran zu erinnern, dass die öffentlichen Stellen, die Konzessionen auf dem Gebiet der Glücksspiele vergeben, die Grundregeln der Verträge, insbesondere die Art. 43 EG und 49 EG, sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, Slg. 2010, I-4695, Randnr. 39, sowie vom 9. September 2010, Engelmann, C-64/08, Slg. 2010, I-8219, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    40 und 41, sowie Engelmann, Randnr. 50).

    Die Vergabe solcher Konzessionen muss daher auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen gesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Engelmann, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    40 und 41, sowie Engelmann, Randnr. 50).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Die Ersuchen stehen in einem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen, der demjenigen ähnlich ist, in dem die Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289), vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891), sowie vom 13. September 2007, Kommission/Italien (C-260/04, Slg. 2007, I-7083), ergangen sind.

    Auch wenn das Transparenzgebot, das gilt, wenn die betreffende Konzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist, nicht unbedingt eine Ausschreibung vorschreibt, verpflichtet es doch die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Konzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, Sporting Exchange, Randnrn.

    Hinsichtlich einer etwaigen Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung können nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftliche Gründe wie das Ziel, den Wirtschaftsteilnehmern, die bei der Ausschreibung von 1999 eine Konzession erhielten, Kontinuität, finanzielle Stabilität und angemessene Renditen aus den getätigten Investitionen zu gewährleisten, nicht als zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnten, anerkannt werden (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, Slg. 2010, I-2055, Randnrn.

    Im Übrigen ergibt sich aus den in Randnr. 54 des vorliegenden Urteils angeführten Bestimmungen und Grundsätzen, dass die konzessionserteilende Stelle bei der Vergabe von Konzessionen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden an ein Transparenzgebot gebunden ist, das u. a. dazu verpflichtet, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Konzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, Sporting Exchange, Randnrn.

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    In diesem Kontext ist daran zu erinnern, dass die öffentlichen Stellen, die Konzessionen auf dem Gebiet der Glücksspiele vergeben, die Grundregeln der Verträge, insbesondere die Art. 43 EG und 49 EG, sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, Slg. 2010, I-4695, Randnr. 39, sowie vom 9. September 2010, Engelmann, C-64/08, Slg. 2010, I-8219, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn das Transparenzgebot, das gilt, wenn die betreffende Konzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist, nicht unbedingt eine Ausschreibung vorschreibt, verpflichtet es doch die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Konzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, Sporting Exchange, Randnrn.

    Im Übrigen ergibt sich aus den in Randnr. 54 des vorliegenden Urteils angeführten Bestimmungen und Grundsätzen, dass die konzessionserteilende Stelle bei der Vergabe von Konzessionen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden an ein Transparenzgebot gebunden ist, das u. a. dazu verpflichtet, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Konzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, Sporting Exchange, Randnrn.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Die Ersuchen stehen in einem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen, der demjenigen ähnlich ist, in dem die Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289), vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891), sowie vom 13. September 2007, Kommission/Italien (C-260/04, Slg. 2007, I-7083), ergangen sind.

    Jedenfalls dürfen nach ständiger Rechtsprechung die durch innerstaatliche Rechtsvorschriften auferlegten Beschränkungen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels erforderlich ist (Urteil Gambelli u. a., Randnr. 72).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig formuliert sind, so dass zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen dem Ermessen der konzessionserteilenden Stelle Grenzen gesetzt werden und diese tatsächlich überprüfen kann, ob die Gebote der Bieter die für das Verfahren geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 111, sowie vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Hinsichtlich einer etwaigen Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung können nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftliche Gründe wie das Ziel, den Wirtschaftsteilnehmern, die bei der Ausschreibung von 1999 eine Konzession erhielten, Kontinuität, finanzielle Stabilität und angemessene Renditen aus den getätigten Investitionen zu gewährleisten, nicht als zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnten, anerkannt werden (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, Slg. 2010, I-2055, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet im Übrigen, dass Rechtsvorschriften vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können, klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig formuliert sind, so dass zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen dem Ermessen der konzessionserteilenden Stelle Grenzen gesetzt werden und diese tatsächlich überprüfen kann, ob die Gebote der Bieter die für das Verfahren geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 111, sowie vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
    Die Ersuchen stehen in einem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen, der demjenigen ähnlich ist, in dem die Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289), vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891), sowie vom 13. September 2007, Kommission/Italien (C-260/04, Slg. 2007, I-7083), ergangen sind.
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Da es in Vorlagefrage 1 b) und c) darum geht, ob die Voraussetzungen des nationalen Rechts für die Erteilung einer Erlaubnis unionsrechtswidrig waren, kann die Entscheidungserheblichkeit dieser Frage für das beim vorlegenden Gericht anhängige Verfahren nicht in Zweifel gezogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 43).

    Zu den Konsequenzen einer solchen Unionsrechtswidrigkeit ist daran zu erinnern, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. Urteile Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133, Rn. 69, Stoß u. a., C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504, Rn. 115, sowie Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 43).

    Es verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig formuliert sind, so dass zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen dem Ermessen der konzessionserteilenden Stelle Grenzen gesetzt werden und diese tatsächlich überprüfen kann, ob die Gebote der Bieter die für das betreffende Verfahren geltenden Kriterien erfüllen (Urteil Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Abweichendes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach einem Wirtschaftsteilnehmer nicht vorgeworfen werden kann, auf eine Bewerbung um eine Konzession angesichts fehlender Rechtssicherheit verzichtet zu haben (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-72/10 und C-77/10 [ECLI:EU:C:2012:80], Costa und Cifone -).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Die unionsgerichtliche Rechtsprechung, nach der gegen den Betroffenen keine strafrechtlichen Sanktionen wegen des Fehlens einer unionsrechtswidrig vorenthaltenen oder verweigerten Erlaubnis verhängt werden dürfen (EuGH, Urteile vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04, Placanica u.a. - Slg. 2007 I-1932 sowie vom 16. Februar 2002 - Rs. C-72/10 und C-77/10, Costa und Cifone - EuZW 2012 275 ), schließt eine ordnungsrechtliche präventive Untersagung bis zur Klärung der - monopolunabhängigen - Erlaubnisfähigkeit ebenfalls nicht aus.
  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheiten stehen einer Bestrafung dann vielmehr entgegen (vgl. EuGH, Urteile vom 6. März 2007 - C-338/04 u.a., Rs. Placanica u.a., Slg. 2007, I-1891, 1932 Rn. 68 f., 71; vom 8. September 2010 - C-316/07 u.a., Rs. Stoß u.a., Slg. 2010, I-8069, 8099 Rn. 115; vom 15. September 2011 - C-347/09, Rs. Dickinger u.a., Slg. 2011, I-8185, 8223 Rn. 43; vom 16. Februar 2012 - C-72/10 u.a., Rs. Costa u.a., ZfWG 2012, 105 Rn. 43, 83; vom 4. Februar 2016 - C-336/14, Rs. Ince, ZfWG 2016, 115 Rn. 94; Fink/Rübenstahl, European Law Reporter 2007, 275, 282 f.; Streinz/Michl in Streinz/Liesching/Hambach, Glücksund Gewinnspielrecht in den Medien, AEUV Art. 34 ff. Rn. 137 ff.; Meier, Europäische Rechtsprechung und deutsches Glücksspielrecht, S. 23).

    Auch ein Abstandsgebot, das diesen Zielen dient, kann zulässig sein (EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-72/10 u.a., Rs. Costa u.a., ZfWG 2012, 105 Rn. 58, 65).

    Dieses verpflichtet die erlaubniserteilende Behörde, potenziellen Bewerbern auch aus einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Erlaubnis begehrt wird, einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit zu sichern, um diesen die Nachprüfung daraufhin zu ermöglichen, ob das Genehmigungsverfahren unparteiisch und unter Gleichbehandlung der Bewerber durchgeführt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-72/10 u.a., Rs. Costa u.a., ZfWG 2012, 105 Rn. 55, 58, 73).

    Jedenfalls der fachkundige Bieter soll den Weg der Entscheidungsfindung durchschauen und gegen ihn möglicherweise diskriminierende Entscheidungen gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten können (EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012, C-72/10 u.a., Costa u.a., ZfWG 2012, 105 Rn. 73).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

    Insbesondere auf das Urteil Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80) hin wurde der Glücksspielsektor durch das Decreto-legge Nr. 16 vom 2. März 2012 über Sofortmaßnahmen im Bereich der Steuervereinfachung, zur Verbesserung der Effizienz und der Stärkung der Kontrollfunktionen (GURI Nr. 52 vom 2. März 2012, S. 1), mit Änderungen umgewandelt in das Gesetz Nr. 44 vom 26. April 2012 (GURI Nr. 99 vom 28. April 2012, Supplemento ordinario Nr. 85, S. 1 ff., konsolidierter Text, S. 23 ff. im Folgenden: Decreto-legge Nr. 16), reformiert.

    EU:C:2012:80.

    Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einem Inhalt, der mit jedem anderen aus dem Urteil [Costa und Cifone, EU:C:2012:80] folgenden Grundsatz sowie mit den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Glücksspiels vereinbar ist;.

    Da sich die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens von den vorhergehenden Ausschreibungen der Jahre 1999 und 2006 für ausgeschlossen hielten, beantragen sie die Nichtigerklärung der neuen Ausschreibung, begründeten dies mit dem diskriminierenden Charakter und mit dem Widerspruch zu den Urteilen Placanica u. a. (EU:C:2007:133) sowie Costa und Cifone (EU:C:2012:80) und begehrten die Durchführung einer neuen Ausschreibung.

    Sind die Art. 49 ff. AEUV und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil Costa und Cifone (EU:C:2012:80) aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie einer Ausschreibung von Konzessionen entgegenstehen, deren Laufzeit kürzer ist als bei früher erteilten Konzessionen, wenn die Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt worden ist, die Folgen des rechtswidrigen Ausschlusses bestimmter Wirtschaftsteilnehmer von Ausschreibungsverfahren zu beheben?.

    Sind die Art. 49 ff. AEUV und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil Costa und Cifone (EU:C:2012:80) aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie das Erfordernis einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, als angemessenen Rechtfertigungsgrund für die Verkürzung der Laufzeit der ausgeschriebenen Konzessionen gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen ausschließen?.

    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil Costa und Cifone (EU:C:2012:80) zwar auch die Vereinbarkeit der italienischen Regelung mit dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Rechtssicherheit geprüft hat, dass eine solche Prüfung im vorliegenden Fall nicht mehr notwendig ist, da die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmungen nach Angaben des vorlegenden Gerichts hinreichend klar sind und ihnen nicht mehr vorgeworfen werden kann, nicht klar, genau und eindeutig formuliert zu sein.

    Beide Lösungen sind grundsätzlich geeignet, den rechtswidrigen Ausschluss bestimmter Wirtschaftsteilnehmer, jedenfalls für die Zukunft, zu beheben, indem sie es diesen ermöglichen, ihre Tätigkeit auf dem Markt unter den gleichen Voraussetzungen wie die bestehenden Betreiber auszuüben (Urteil Costa und Cifone, EU:C:2012:80, Rn. 52).

    Es ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Aufgabe des innerstaatlichen Rechts, Verfahrensmodalitäten vorzusehen, die den Schutz der den Wirtschaftsteilnehmern aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als für entsprechende Sachverhalte innerstaatlicher Art (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile Placanica u. a., EU:C:2007:133, Rn. 63, sowie Costa und Cifone, EU:C:2012:80, Rn. 51).

    Eine solche Maßnahme erschwert auch rechtswidrig von der letzten Ausschreibung ausgeschlossenen Wirtschaftsteilnehmern übermäßig die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte, so dass sie nicht dem Effektivitätsgrundsatz genügt (vgl. Urteil Costa und Cifone, EU:C:2012:80, Rn. 53).

    Daher stellt eine mitgliedstaatliche Regelung wie jene des Ausgangsverfahrens, die die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vom Erhalt einer Konzession abhängig macht und mehrere Tatbestände des Konzessionsentzugs vorsieht, eine Beschränkung der durch die Art. 49 AEUV und 56 AEUV garantierten Freiheiten dar (vgl. Urteil Costa und Cifone, EU:C:2012:80, Rn. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    Ferner bezögen sich diese Vertragsbestimmungen entgegen den vom Gerichtshof im Urteil Costa und Cifone(47) festgelegten Grundsätzen auch auf Rechtsverstöße, die nicht rechtskräftig seien.

    Im Urteil Costa und Cifone hat der Gerichtshof Hinweise gegeben, was den Erfordernissen der Transparenz in diesem Kontext genügt.

    Im Urteil Costa und Cifone waren die betreffenden Vertragsbestimmungen als solche über die Entziehung der Konzession formuliert, führten praktisch jedoch dazu, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer von einer Teilnahme am Vergabeverfahren insgesamt ausgeschlossen wurden (weil die Entziehung praktisch noch am Tag der Vergabe der Konzession Anwendung gefunden hätte).

    Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, sind die Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Costa und Cifone jedenfalls nicht unmittelbar einschlägig.

    15 Vgl. u. a. Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 73 und 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    47 Urteil vom 16. Februar 2012 (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 81).

    49 Urteil vom 16. Februar 2012 (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 78 und 79).

    50 Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 70).

    52 Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 81).

    Vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 68 und 81).

    59 Diese Voraussetzungen stehen im Einklang mit den Feststellungen des Gerichtshofs in Rn. 81 des Urteils Costa und Cifone (Urteil vom 16. Februar 2012, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80), wonach "eine Rechtsvorschrift, die einen Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern - sei es auch nur vorübergehend - vom Markt zulässt, ... nur dann als angemessen betrachtet werden [könnte], wenn ein wirksames gerichtliches Verfahren und, falls sich der Ausschluss später als ungerechtfertigt erweisen sollte, Ersatz für den entstandenen Schaden vorgesehen sind".

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Im vorliegenden Fall gehören die angeführten Ziele der in den Ausgangsverfahren fraglichen österreichischen Regelung, d. h. die Spieler zu schützen, indem das Angebot von Glücksspielen begrenzt wird, und Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspielen zu bekämpfen, indem diese im Rahmen einer kontrollierten Expansion reguliert werden, zu den Zielen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen von Grundfreiheiten auf dem Gebiet des Glücksspiels rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    Wie der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, stellt eine mitgliedstaatliche Regelung wie die des Ausgangsverfahrens, die die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vom Erhalt einer Konzession abhängig macht und mehrere Gründe für den Widerruf der Konzession vorsieht, eine Beschränkung der in den Art. 49 und 56 AEUV garantierten Freiheiten dar (Urteile vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 70, und vom 22. Januar 2015, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-463/13, EU:C:2015:25, Rn. 46).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die konzessionserteilende Stelle bei der Vergabe einer Konzession wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, das Transparenzgebot beachten, das u. a. dazu verpflichtet, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Konzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig formuliert sind, so dass zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen dem Ermessen der konzessionserteilenden Stelle Grenzen gesetzt werden und diese tatsächlich überprüfen kann, ob die Gebote der Bieter die für das Verfahren geltenden Kriterien erfüllen (Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was als Erstes den Widerrufsgrund der Eröffnung des Hauptverfahrens (Art. 30 Abs. 2 Buchst. h des Musterkonzessionsvertrags) angeht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass in dem besonderen Bereich der Glücksspiele der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers wegen der Begehung einer Straftat, die mit dem Gegenstand der Tätigkeit, für die die Konzession erteilt wurde, in Zusammenhang steht, grundsätzlich als eine Maßnahme angesehen werden kann, die durch das Ziel der Bekämpfung der Kriminalität gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es muss daher klar, genau und eindeutig bestimmt sein, unter welchen Umständen die Sanktion zur Anwendung kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 77 und 78).

    Dieses Ergebnis wird nicht durch Rn. 81 des Urteils vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80), in Frage gestellt, wonach ein Ausschluss vom Markt durch Widerruf der Konzession nur dann als dem Ziel der Bekämpfung der Kriminalität angemessen betrachtet werden kann, wenn er auf einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer hinreichend schweren Straftat beruht.

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Bestimmungen wird das vorlegende Gericht aber auch zu berücksichtigen haben, dass der Widerruf der Konzession eines Wirtschaftsteilnehmers nicht als verhältnismäßig angesehen werden kann, wenn die nationale Regelung kein wirksames gerichtliches Verfahren und keinen Ersatz für den entstandenen Schaden, falls sich der Widerruf später als ungerechtfertigt erweisen sollte, vorsieht (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 81).

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Die unionsrechtliche Anforderung, dass auf zwingende Erfordernisse des Gemeinwohls gestützte Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs systematisch und kohärent verfolgt werden müssten, gelte nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch außerhalb des Bereichs staatlicher Monopolregulierungen (so EuGH, Urt. v. 16.2.2012, C-72/10 und C-77/10, Rn. 63 f.).

    Innerhalb dieses Schutzsystems müssen die Mitgliedstaaten ihr legitimes Regelungsziel aber kohärent und systematisch verfolgen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.2.2012, C-72/10 u.a., Rn. 63; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 10.12, juris Rn. 30 ff, jeweils m.w.N.).

    Die Antragstellerin verweist insoweit auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13. September 2007 (C-260/04, juris Rn. 35) und vom 16. Februar 2012 (C-72/10 und C-77/10, ZfWG 2012, 105, juris Rn. 55).

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2012 (C-72/10 und C-77/10, ZfWG 2012, 105, juris) ist ebenfalls nicht geeignet, Zweifel an der Unionsrechtswidrigkeit der Auswahlregelung zu begründen.

    Es bezieht sich ebenfalls auf die Einhaltung eines Mindestabstandes zu bereits vorhandenen Kommissionären, wodurch die von den bereits etablierten Betreibern erworbenen Geschäftspositionen zum Nachteil der neuen Konzessionäre geschützt würden und wobei die Mindestabstandsregelung ausschließlich für neue Kommissionäre, nicht jedoch für bereits etablierte Kommissionäre gelte (EuGH, Urt. v. 16.2.2012, C-72/10 und C-77/10, ZfWG 2012, 105, juris Rn. 58).

    Weder die Mindestabstandsregelung noch das Alterskriterium dienen im Übrigen dem Schutz der Geschäftspositionen der bestehenden Betreiber (so aber im Fall des EuGH, Urt. v. 16.2.2012, C-72/10 und C-77/10, ZfWG 2012, 105, juris Rn. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-375/14

    Laezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungs- und

    Im Rahmen einer Neuordnung der Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Glücksspiels, einschließlich jener im Bereich der Wetten auf sportliche Ereignisse, auch Pferderennen, und andere Ereignisse, sollen die Bestimmungen des vorliegenden Absatzes diese Neuordnung durch eine erste Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen für die Annahme der in Rede stehenden Wetten ablaufen, erleichtern, wobei der Notwendigkeit einer Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften über die Auswahl der Personen, die im Auftrag des Staates Wetten auf sportliche Ereignisse, auch Pferderennen, und andere Ereignisse annehmen, an die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2012 in den Rechtssachen [Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80)] aufgestellten Grundsätze Rechnung zu tragen ist.

    c) als Preisbestandteil wird ein Auftragspreis von 11 000 Euro pro Niederlassung festgesetzt;d) Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einem Inhalt, der mit jedem anderen aus dem Urteil [Costa und Cifone, EU:C:2012:80] folgenden Grundsatz sowie mit den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Glücksspiels vereinbar ist;.

    Sind die Art. 49 ff. AEUV und 56 ff. AEUV, wie sie u. a. im Licht der im Urteil Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80) enthaltenen Grundsätze ergänzt worden sind, dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, die die Pflicht vorsieht, die im Eigentum stehenden materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, die die Infrastruktur der Spielverwaltung und -annahme bilden, bei Einstellung der Tätigkeit aufgrund des Ablaufs der Konzessionsfrist oder aufgrund von Entzugs- oder Widerrufsentscheidungen einem anderen unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen?.

    2 - Das vorliegende Verfahren fügt sich in einen rechtlichen und tatsächlichen Kontext ein, der insbesondere von den Urteilen Zenatti (C-67/98, EU:C:1999:514); Gambelli u. a. (C-243/01, EU:C:2003:597), Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133), Kommission/Italien (C-260/04, EU:C:2007:508), Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80), und Biasci u. a. (C-660/11 und C-8/12, EU:C:2013:550) umschrieben wird, sowie insbesondere von dem jüngst ergangenen Urteil Stanley International Betting und Stanleybet Malta (C-463/13, EU:C:2015:25).

    7 - C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80.

    16 - C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80.

    24 - Vgl. insbesondere Urteile Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), Biasci u. a. (C-660/11 und C-8/12, EU:C:2013:550, Rn. 21) und Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 69 et 70).

    28 - Urteil Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

  • EuGH, 22.06.2017 - C-49/16

    Die ungarische Regelung über die Erlaubnis von Online-Glücksspielen ist nicht mit

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • EuGH, 28.01.2016 - C-375/14

    Eine nationale Regelung über Glücksspiele kann gegen den Grundsatz der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

  • BVerwG, 28.10.2017 - 8 C 18.16

    Online-Sportwetten; Online-Pokerspiele; Online-Casinospiele; Bestimmtheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 8 U 102/22

    Aus Unionsgründen konzessionsloses Wettbüro haftet nicht für verlorene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 665/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 16.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • VG Köln, 23.10.2019 - 24 K 16251/17
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - 1 N 78.19

    Spielhallenerlaubnis; Versagung; Abstandsregelung (500 Meter); Kollisionsfall;

  • EuGH, 14.07.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Rein interner

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

  • EuGH, 08.09.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2023 - 3 M 50/23

    Untersagung von unerlaubten Glücksspiel - hier: virtuelles Automatenspiel

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17

    Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • EuGH, 26.02.2020 - C-788/18

    Stanleyparma und Stanleybet Malta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 35.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14

    Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-186/11

    Stanleybet International u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Übertragung des

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.100

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht:, Mindestabstand von einer

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.98

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 6 S 2234/13

    Erledigte sportwettenrechtliche Untersagungsverfügung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • EuGH, 19.12.2019 - C-465/18

    Comune di Bernareggio

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 3027/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung hinsichtlich des

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 351/12

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2019 - 4 B 546/19

    Duldung des Betriebs einer Spielhalle; Negative Feststellungsklage; Aussetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-49/16

    Unibet International - Dienstleistungsfreiheit - Art. 56 AEUV -

  • OVG Saarland, 08.06.2015 - 1 B 14/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 1 S 11.23

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 - Wettvermittlungsstelle - Sportwetten - Duldung

  • OVG Saarland, 05.09.2018 - 1 B 205/18

    "Gebäudekomplex" im Sinne des GlüStVtr SL 2012 § 21 Abs 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische

  • EuG, 22.06.2022 - T-797/19

    Das Gericht bestätigt den Entzug der Zulassung der AAB Bank als Kreditinstitut

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-475/20

    Admiral Gaming Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • VG Düsseldorf, 13.02.2020 - 3 K 18773/17
  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046

    Erlaubnis einer Primärlotterie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13

    Vollständige Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei ausreichenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2836/19

    Mindestabstand als Voraussetzung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • VG München, 18.02.2020 - M 16 K 20.441

    Erfolglose Klage gegen Befristung einer glücksspielrechtlichen

  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

  • VG Sigmaringen, 13.05.2013 - 8 K 2001/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten

  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • VGH Hessen, 28.11.2014 - 8 B 1903/14
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10

    Costa - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von

  • VG München, 18.02.2020 - M 16 K 17.3583

    Befristete glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 1 S 10.23

    Kein Vertrauenschutz beim Fortbestand von geduldeten

  • VG Saarlouis, 13.07.2015 - 6 L 581/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

  • VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

  • EuG, 22.04.2015 - T-290/12

    Polen / Kommission

  • EuGH, 06.04.2010 - C-72/10

    Costa

  • VG Hamburg, 13.10.2022 - 14 K 698/20

    Erfolglose Klage gegen die Beschränkung der Anzahl der Wettvermittlungsgeräte je

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-176/11

    HIT und HIT LARIX - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Regelung eines

  • VG Arnsberg, 18.09.2019 - 1 K 9939/17
  • VG Magdeburg, 22.09.2023 - 6 A 196/21

    Informationszugang in Bezug auf die Vorberatungen der Bundesländer zur Erstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht