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   EuGH, 24.10.2013 - C-77/12 P   

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https://dejure.org/2013,28485
EuGH, 24.10.2013 - C-77/12 P (https://dejure.org/2013,28485)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - C-77/12 P (https://dejure.org/2013,28485)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - C-77/12 P (https://dejure.org/2013,28485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen - Nichtigkeitsklage - Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlungen - Handlungen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen - Frühere ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Post / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen - Nichtigkeitsklage - Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlungen - Handlungen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen - Frühere ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Post / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen - Nichtigkeitsklage - Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlungen - Handlungen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen - Frühere ...

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen für die Deutsche Post AG; Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nach vollständigem Abschluss einer früheren Eröffnungsentscheidung in gleicher Sache; Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Beihilfeentscheidung der Kommission; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen; Nichtigkeitsklage; Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlungen; Handlungen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen; Frühere ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen für die Deutsche Post AG; Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nach vollständigem Abschluss einer früheren Eröffnungsentscheidung in gleicher Sache; Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Beihilfeentscheidung der Kommission; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu staatlichen Beihilfen - Deutsche Post erzielt Etappensieg

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Deutsche Post / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T"421/07), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. September 2007, das Verfahren nach ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 08.12.2011 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Deutsche Post AG (im Folgenden: DP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007 mit dem Titel "Staatliche Beihilfe C 36/07 (ex NN 25/07) - Staatliche Beihilfe an die Deutsche Post AG - Aufforderung zur Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 [EG]" (ABl. C 245, S. 21, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    77 und 79 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass diese Schlussfolgerung durch das Urteil Deutsche Post/Kommission nicht in Frage gestellt werde.

    Diese abschließende Wirkung sei auch durch das Urteil Deutsche Post/Kommission nicht entfallen.

    Zu den Wirkungen der Negativentscheidung von 2002 trägt die Kommission vor, diese Entscheidung sei im Urteil Deutsche Post/Kommission für nichtig erklärt worden, das durch das Urteil Kommission/Deutsche Post bestätigt worden sei.

    Im Übrigen trifft es zwar zu, dass die Negativentscheidung von 2002 im Urteil Deutsche Post/Kommission für nichtig erklärt wurde, was zur Folge hatte, dass der Entscheidung rückwirkend der rechtliche Bestand genommen wurde, doch hatte DP die Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung mit einer am 22. November 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschrift erhoben.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07), wird aufgehoben.

  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Das von der Kommission gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel wurde mit Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post (C-399/08 P, Slg. 2010, I-7831), zurückgewiesen.

    Zu den Wirkungen der Negativentscheidung von 2002 trägt die Kommission vor, diese Entscheidung sei im Urteil Deutsche Post/Kommission für nichtig erklärt worden, das durch das Urteil Kommission/Deutsche Post bestätigt worden sei.

  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Beihilfeempfängern deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 59).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-61/96

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist aber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift abzustellen (vgl. Urteile vom 27. November 1984, Bensider u. a./Kommission, 50/84, Slg. 1984, 3991, Randnr. 8, und vom 18. April 2002, Spanien/Rat, C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01, Slg. 2002, I-3439, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.11.1984 - 50/84

    Bensider / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist aber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift abzustellen (vgl. Urteile vom 27. November 1984, Bensider u. a./Kommission, 50/84, Slg. 1984, 3991, Randnr. 8, und vom 18. April 2002, Spanien/Rat, C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01, Slg. 2002, I-3439, Randnr. 23).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Nichtigkeitsklage, die, wie im vorliegenden Fall, von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Handlung eines Organs erhoben wird, nur dann gegeben, wenn die verbindlichen Rechtswirkungen dieser Handlung die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, Slg. 2011, I-9639, Randnrn.
  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

    Auszug aus EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
    Mit Urteil vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission (T-266/02, Slg. 2008, II-1233), hat das Gericht die Negativentscheidung von 2002 für nichtig erklärt.
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Eine solche Entscheidung könnte vor einem nationalen Gericht geltend gemacht werden, das aufgerufen ist, alle Konsequenzen aus dem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 52).
  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der

    Im Rechtsmittelverfahren stellte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695), fest, dass die Kommission das mit der Eröffnungsentscheidung von 1999 eröffnete Verfahren dadurch vollständig abschlossen hatte, dass sie in Art. 1 des verfügenden Teils der endgültigen Entscheidung von 2002 die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und in Art. 2 dieses verfügenden Teils der Bundesrepublik Deutschland die Rückforderung dieser Beihilfe aufgegeben hatte.

    Mit Beschluss vom 23. Juli 2013 ist nach Anhörung der Parteien das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zu der das Verfahren in der Rechtssache C-77/12 P beendenden Entscheidung des Gerichtshofs über das Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), ausgesetzt worden, die am 24. Oktober 2013 ergangen ist.

    Obwohl der Gerichtshof dieses Vorbringen in seinem Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695), bereits zurückgewiesen hat, hat die Kommission in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass sie ihre Einrede der Unzulässigkeit aufrechterhalten möchte.

    Nach gefestigter Rechtsprechung stellen Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen dar, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein können (Urteile vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 37 und 38, und vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 51).

    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Beihilfeempfängern deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 22. Mai 2015, Autoneum Germany/Kommission, T-295/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:350, Rn. 17).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    28 Davor führte es in Rn. 27 des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme u. a. auf das Urteil vom 24. Oktober 2013 , Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 52 und 53), aus, dass ein Beschluss über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens in Bezug auf eine in Durchführung befindliche und als "neue Beihilfe" eingestufte Maßnahme insbesondere hinsichtlich deren Aussetzung eigenständige Rechtswirkungen erzeuge.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    20 - Vgl. Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 52 und 53).

    22- Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 52).

    23- Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte -

    Vorab ist erstens darauf hinzuweisen, dass zum einen nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift abzustellen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung) und zum anderen die Verfahrensbestimmungen der Art. 115 und 116 der Verfahrensordnung entsprechend anzuwenden sind, da die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Bestimmungen enthalten, die den Eintritt einer Partei anstelle einer anderen in den Rechtsstreit ausdrücklich regeln.

    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Beihilfeempfängern deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutsche Post/Kommission, Rn. 52 und 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Rn. 33 und 34, und vom 25. März 2009, Alcoa Trasformazioni/Kommission, T-332/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 35 und 36).

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

    Mit Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695), hob der Gerichtshof das Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), auf, weil das Gericht dadurch einen Rechtsfehler begangen habe, dass es den Beschluss von 2007 als nicht anfechtbare Handlung eingestuft habe, und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.
  • EuGH, 14.12.2023 - C-693/21

    EDP España/ Naturgy Energy Group und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Dieser Beschluss entfaltet zudem eigenständige Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der geprüften Maßnahme (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, EU:C:2013:695, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

    99 - Die Entscheidung muss insoweit verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können; vgl. u. a. Urteil Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, EU:C:2013:695, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.09.2014 - T-301/14

    Michelin Reifenwerke / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Beihilfeempfängern deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (Urteile vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg, EU:C:2001:528, Rn. 59, und vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, EU:C:2013:695, Rn. 52).

    Der angefochtene Beschluss ist daher so aufzufassen, dass er keine bloße vorbereitende Maßnahme darstellt, sondern insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der geprüften Maßnahmen eigenständige Rechtswirkungen erzeugte (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2001:528, Rn. 62 und 63, sowie Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2013:695, Rn. 53).

  • EuG, 04.09.2014 - T-296/14

    Erbslöh / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Beihilfeempfängern deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (Urteile vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg, EU:C:2001:528, Rn. 59, und vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, EU:C:2013:695, Rn. 52).

    Der angefochtene Beschluss ist daher so aufzufassen, dass er keine bloße vorbereitende Maßnahme darstellt, sondern insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der geprüften Maßnahmen eigenständige Rechtswirkungen erzeugte (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2001:528, Rn. 62 und 63, sowie Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2013:695, Rn. 53).

  • EuG, 04.09.2014 - T-298/14

    Erbslöh Aluminium / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 04.09.2014 - T-287/14

    Schaeffler Technologies / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

  • EuG, 15.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Urteilsberichtigung

  • EuG, 04.09.2014 - T-295/14

    Autoneum Germany / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 04.09.2014 - T-300/14

    Fricopan Back / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 04.09.2014 - T-294/14

    Klemme / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale

  • EuG, 04.09.2014 - T-297/14

    Walter Klein / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 04.09.2014 - T-288/14

    Energiewerke Nord / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 04.09.2014 - T-286/14

    Röchling Oertl Kunststofftechnik / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-790/21

    Covestro Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-792/21

    AZ / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutschland -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-795/21

    WEPA Hygieneprodukte und WEPA Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-794/21

    Deutschland/ Infineon Technologies Dresden u.a. - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 01.09.2021 - T-377/20

    KN/ EWSA

  • EuG, 30.11.2021 - T-744/20

    Airoldi Metalli/ Kommission - Dumping - Einfuhren von

  • EuG, 18.09.2015 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Briefzustellung - Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-531/12

    Commune de Millau en SEMEA/Commissie - Schiedsklausel - Subventionsvertrag für

  • EuG, 05.03.2021 - T-885/19

    Aquind u.a./ Kommission

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