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Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.2019 - C-783/18 P   

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EuGH, 12.12.2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,43185)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,43185)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,43185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    EUIPO/ Wajos

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Absolutes Eintragungshindernis - Marken ohne Unterscheidungskraft - Dreidimensionale Marken, die aus der Form der Ware bestehen - Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    EUIPO/ Wajos

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    EUIPO/ Wajos

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Absolutes Eintragungshindernis - Marken ohne Unterscheidungskraft - Dreidimensionale Marken, die aus der Form der Ware bestehen - Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 110
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.05.2015 - C-445/13

    Voss of Norway / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion zu erfüllen geeignet ist, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift (Urteile vom 20. Oktober 2011, Freixenet/HABM, C-344/10 P und C-345/10 P, EU:C:2011:680, Rn. 45 bis 47, und vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 90 und 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist stets zu prüfen, ob diese Marke es dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne Prüfung und ohne besondere Aufmerksamkeit - von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29 und 31, und vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher brauchte es nicht zusätzlich allgemein und abstrakt alles anzugeben, was der Norm und der Üblichkeit in der betreffenden Branche entspricht, und durfte sich auf die Angabe beschränken, von welcher Branchenüblichkeit die angemeldete Marke erheblich abweichen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 30 bis 33, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 43 und 44, vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 82 bis 87, und vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 42).

  • EuGH, 04.07.2019 - C-99/18

    FTI Touristik/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, auf denen das angefochtene Urteil beruht, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe im Rahmen eines Rechtsmittels wahrnehmen kann (Urteil vom 4. Juli 2019, FTI Touristik/EUIPO, C-99/18 P, EU:C:2019:565, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion zu erfüllen geeignet ist, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift (Urteile vom 20. Oktober 2011, Freixenet/HABM, C-344/10 P und C-345/10 P, EU:C:2011:680, Rn. 45 bis 47, und vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 90 und 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteil vom 13. September 2018, Birkenstock Sales/EUIPO, C-26/17 P, EU:C:2018:714, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-417/16

    August Storck / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Daher brauchte es nicht zusätzlich allgemein und abstrakt alles anzugeben, was der Norm und der Üblichkeit in der betreffenden Branche entspricht, und durfte sich auf die Angabe beschränken, von welcher Branchenüblichkeit die angemeldete Marke erheblich abweichen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 30 bis 33, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 43 und 44, vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 82 bis 87, und vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 42).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Daher brauchte es nicht zusätzlich allgemein und abstrakt alles anzugeben, was der Norm und der Üblichkeit in der betreffenden Branche entspricht, und durfte sich auf die Angabe beschränken, von welcher Branchenüblichkeit die angemeldete Marke erheblich abweichen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 30 bis 33, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 43 und 44, vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 82 bis 87, und vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 42).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Daher brauchte es nicht zusätzlich allgemein und abstrakt alles anzugeben, was der Norm und der Üblichkeit in der betreffenden Branche entspricht, und durfte sich auf die Angabe beschränken, von welcher Branchenüblichkeit die angemeldete Marke erheblich abweichen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, EU:C:2006:422, Rn. 30 bis 33, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, EU:C:2007:577, Rn. 43 und 44, vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 82 bis 87, und vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 42).
  • EuG, 03.10.2018 - T-313/17

    Wajos/ EUIPO (Forme d'un contenant) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. Oktober 2018, Wajos/EUIPO (Form eines Behältnisses) (T-313/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:638), mit dem dieses die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Februar 2017 (Sache R 1526/2016-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form eines Behältnisses als Unionsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) aufgehoben hat.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-783/18
    Es ist stets zu prüfen, ob diese Marke es dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne Prüfung und ohne besondere Aufmerksamkeit - von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29 und 31, und vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Düsseldorf, 12.08.2022 - 38 O 91/21

    Spielzeughändler muss Vertrieb von Minifiguren unterlassen

    Mit dieser Gestaltung hebt sich - wie für die Annahme von Unterscheidungskraft bei dreidimensionalen Marken erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-783/18 P, Wajos GmbH/EUIPO [Rn. 23 ff.]) - die Formmarke der Klägerin erheblich von der Gestaltung anderer im Markt erhältlicher Spielzeugfiguren ab.
  • EuG, 25.11.2020 - T-862/19

    Brasserie St Avold/ EUIPO (Forme d'une bouteille foncée)

    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 39, und vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch entsprechend Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C-218/01, EU:C:2004:88, Rn. 49).

    Es ist stets zu prüfen, ob diese Marke es dem normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne Prüfung und ohne besondere Aufmerksamkeit - von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos (C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 24, 26 und 30), hat der Gerichtshof die Anwendung des Kriteriums der "erheblichen Abweichung von der Norm und der Branchenüblichkeit" ausdrücklich bestätigt.

  • EuG, 07.07.2021 - T-668/19

    Ardagh Metal Beverage Holdings/ EUIPO (Combinaison de sons à l'ouverture d'une

    Eine dreidimensionale Marke, die im Erscheinungsbild der Ware selbst oder ihrer Verpackung besteht, wird nämlich vom Durchschnittsverbraucher nicht notwendig in der gleichen Weise wahrgenommen wie eine Wort-, Bild - oder Hörmarke, die aus einem Zeichen besteht, das vom Erscheinungsbild oder der Form der mit der Marke bezeichneten Waren unabhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.07.2021 - T-488/20

    Guerlain/ EUIPO - Markenschutz: Ein Lippenstift wie ein Schiffsrumpf

    Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass der ästhetische Aspekt einer Marke in Form der Verpackung einer Ware - hier ihres Behältnisses - neben anderen Gesichtspunkten berücksichtigt werden kann, um einen Unterschied gegenüber der Norm und der Branchenüblichkeit zu ermitteln, sofern dieser ästhetische Aspekt so verstanden wird, dass er auf die objektive und ungewöhnliche visuelle Wirkung verweist, die durch die spezifische Gestaltung der Marke entsteht (Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 32).
  • EuG, 05.07.2023 - T-10/22

    Wajos/ EUIPO (Forme d´un contenant)

    Mit Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos (C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073), wies der Gerichtshof das Rechtsmittel gegen das Urteil vom 3. Oktober 2018, Form eines Behältnisses (T-313/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:638), zurück.

    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos (C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073) erließ die Zweite Beschwerdekammer die angefochtene Entscheidung.

  • EuG, 07.12.2022 - T-487/21

    Neoperl/ EUIPO (Représentation d´un insert sanitaire cylindrique) - Unionsmarke -

    Unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der in Rede stehenden Anmeldung, nämlich dem 1. September 2016, der für die Bestimmung des für die Prüfung des Vorliegens absoluter Eintragungshindernisse anwendbaren materiellen Rechts ausschlaggebend ist, sind auf den vorliegenden Sachverhalt die materiell-rechtlichen Vorschriften der Verordnung Nr. 207/2009, gegebenenfalls in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung Nr. 207/2009 und der Verordnung Nr. 2868/95 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (ABl. 2015, L 341, S. 21), anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 2, und vom 8. Mai 2019, VI.TO./EUIPO - Bottega [Form einer vergoldeten Flasche], T-324/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:297, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.09.2020 - T-796/16

    CEDC International/ EUIPO - Underberg (Forme d'un brin d'herbe dans une

    Es ist festzustellen, dass aufgrund des Zeitpunkts der Anmeldung der Marke im vorliegenden Fall ist dies der 1. April 1996 , der für die Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts maßgeblich ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2015, Popp und Zech/HABM, C-17/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:728, Rn. 2; Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 2), und in Anbetracht des Zeitpunkts des Erlasses der angefochtenen Entscheidung im vorliegenden Fall ist dies der 29. August 2016 , der für die Bestimmung des anwendbaren Verfahrensrechts maßgeblich ist, auf den vorliegenden Rechtsstreit zum einen die materiellen Vorschriften der Verordnung Nr. 40/94 und zum anderen die Verfahrensvorschriften der Verordnung Nr. 207/2009 anwendbar sind.
  • EuG, 08.11.2023 - T-114/23

    Papier-Mettler/ EUIPO (Forme d´un sac) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Es ist stets zu prüfen, ob diese Marke es dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besondere Aufmerksamkeit - von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2023 - T-113/23

    Papier-Mettler/ EUIPO (Forme d´un sac) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Es ist stets zu prüfen, ob diese Marke es dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besondere Aufmerksamkeit - von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.12.2020 - T-118/20

    Voco/ EUIPO (Forme d'un emballage) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion zu erfüllen geeignet ist, besitzt unter diesen Umständen auch Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. Mai 2015, Voss of Norway/HABM, C-445/13 P, EU:C:2015:303" Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Dezember 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1073" Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuGH, 29.07.2019 - C-783/18 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24441
EuGH, 29.07.2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,24441)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,24441)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - C-783/18 P (https://dejure.org/2019,24441)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    EUIPO/ Wajos

    Rechtsmittel - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits - Zurückweisung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.02.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-783/18
    Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der Streithelfer von der angefochtenen Handlung unmittelbar betroffen ist und ob sein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits erwiesen ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:135, Rn. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-783/18
    Daher ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen Antragstellern, die ein unmittelbares Interesse an der Entscheidung über eine spezifische Handlung, deren Nichtigkeit beantragt wird, glaubhaft machen, und solchen Antragstellern, die nur ein mittelbares Interesse am Ausgang des Rechtsstreits glaubhaft machen, zu treffen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 9. Januar 2003, Henkel/HABM, C-456/01 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2003:678, Rn. 9).
  • EuG, 03.10.2018 - T-313/17

    Wajos/ EUIPO (Forme d'un contenant) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-783/18
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. Oktober 2018, Wajos/EUIPO (Form eines Behältnisses) (T-313/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:638), mit dem dieses die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Februar 2017 (Sache R 1526/2016-1; im Folgenden: streitige Entscheidung) aufgehoben hat.
  • EuGH, 30.04.2020 - C-806/19

    Kommission/ HSBC Holdings u.a.

    Dans ce contexte, une distinction doit être établie entre les demandeurs en intervention justifiant d'un intérêt direct au sort réservé aux conclusions présentées par les parties dans le cadre du litige dans lequel ils souhaitent intervenir et ceux qui ne justifient que d'un intérêt indirect à la solution du litige en raison de similarités entre leur situation et celle de l'une des parties (ordonnances du président de la Cour du 29 juillet 2019, EUIPO/Wajos, C-783/18 P, non publiée, EU:C:2019:657, point 11, ainsi que du 10 septembre 2019, Conseil/K. Chrysostomides & Co. e.a., C-597/18 P, non publiée, EU:C:2019:740, point 13 et jurisprudence citée).
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