Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2020 - C-786/18   

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https://dejure.org/2020,14311
EuGH, 11.06.2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,14311)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,14311)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,14311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ratiopharm

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Binnenmarkt - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Werbung - Art. 96 - Abgabe von Gratismustern verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur an die zur Verschreibung berechtigten Personen - ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Arzneimittelwerberecht: ratiopharm/Novartis Consumer Health

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Pharmazeutische Unternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abgeben

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pharmaindustrie darf Apothekern nicht Gratisproben von verschreibungspflichtigen Medikamenten überlassen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abgeben - Gratismuster nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulässig

  • lto.de (Pressebericht, 11.06.2020)

    Arzneimittelkodex: Gratisproben für Apotheker nur bei rezeptfreier Arznei zulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht, 11.06.2020)

    Gratismuster von Rx-Arzneimitteln sind für Apotheken tabu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzeimittel an Apotheker abgeben

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gratisproben, Pharmaunternehmen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wann sind Gratisproben für Apotheker zulässig?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Gratisproben für Apotheker nur bei rezeptfreier Arznei zulässig

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Dürfen Gratismuster rezeptpflichtiger Medikamente an Apotheken abgegeben werden?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine rezeptpflichtigen Gratis-Medikamente für Apotheker

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ratiopharm

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Binnenmarkt - Humanarzneimittel - Werbung - Kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern an die zur Verschreibung der Arzneimittel berechtigten Personen - Ausschluss der Apotheker von der kostenlosen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ratiopharm

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2019
  • GRUR 2020, 764
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-786/18
    Diese Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist auch im Zusammenhang mit den Vorschriften der Titel VIII und VIIIa der Richtlinie 2001/83 relevant, die insbesondere Werbetätigkeiten betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 109).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-347/17

    A u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-786/18
    Unter diesen Umständen und insbesondere in Anbetracht dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in einer der Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den übrigen Sprachfassungen beanspruchen kann (Urteil vom 12. September 2019, A u. a., C-347/17, EU:C:2019:720, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83 unter Heranziehung auch der anderen in Rn. 28 des vorliegenden Urteils angeführten Kriterien einheitlich auszulegen.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-786/18
    Zum anderen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass mit dieser Richtlinie eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung erfolgt ist, wobei die Fälle, in denen die Mitgliedstaaten befugt sind, Bestimmungen zu erlassen, die von den in der Richtlinie getroffenen Regelungen abweichen, ausdrücklich aufgeführt sind (Urteil vom 8. November 2007, Gintec, C-374/05, EU:C:2007:654, Rn. 39).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-249/09

    Novo Nordisk

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-786/18
    Was die Ziele angeht, die mit der Richtlinie 2001/83, die gemäß ihrem Titel "Humanarzneimittel" betrifft, verfolgt werden, besteht der Hauptzweck der Richtlinie gemäß ihrem zweiten Erwägungsgrund im wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit (Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk, C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-427/15

    NEW WAVE CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-786/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 235/16

    Apothekenmuster II

    Dagegen stehen diese Bestimmungen der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-786/18, GRUR 2020, 764 = WRP 2020, 1004 - ratiopharm).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 11. Juni 2020 (C-786/18, GRUR 2020, 764 = WRP 2020, 1004 - ratiopharm) wie folgt entschieden:.

    c) Aus der in Art. 70 Abs. 1, Art. 71 Abs. 1 und Art. 72 der Richtlinie 2001/83/EG getroffenen Unterscheidung zwischen den der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegenden und der Verschreibungspflicht nicht unterliegenden Arzneimitteln, die auch im Zusammenhang mit den Vorschriften der Titel VIII und VIIIa dieser Richtlinie und damit auch für die systematische Auslegung von Art. 96 Abs. 1 und 2 der Richtlinie maßgeblich sind, ergibt sich, dass Gratismuster von der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegenden Arzneimitteln nur an zur Verschreibung dieser Arzneimittel berechtigte Personen abgegeben werden dürfen; dies hat zur Folge, dass eine Abgabe an Apotheker nicht zulässig ist (EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 34 bis 46 und Rn. 52 f. - ratiopharm).

    d) Dagegen steht Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegen (vgl. EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 47 bis 51 und Rn. 53 - ratiopharm).

    Diese Bestimmung ist auf die Kategorie der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel nicht anwendbar (vgl. EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 41 bis 46 - ratiopharm).

    Die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker ist nicht ausdrücklich erlaubt, sondern nur nicht verboten (vgl. EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 50 f. - ratiopharm).

    (1) Die Zulässigkeit der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker richtet sich nach den diesen Fall betreffenden einschränkenden Bedingungen der Richtlinie 2001/83/EG und dem Erfordernis der Wahrung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele (EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 51 - ratiopharm).

    Namentlich ergibt sich aus Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG in Verbindung mit den Erwägungsgründen 46 und 51 dieser Richtlinie der unionsrechtliche Maßstab für die Zulässigkeit einer solchen Abgabe an Apotheker (vgl. EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 50 - ratiopharm).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union geht ebenfalls davon aus, dass die Abgabe eines Gratismusters eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels an einen Apotheker, wie sie im Streitfall in Rede steht, als ein Vorteil im Sinne von Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG angesehen werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 50 - ratiopharm).

    Besteht dagegen diese Gefahr nicht, sondern hat die Beklagte - wie von ihr geltend gemacht - die streitgegenständlichen Packungen nur zur Erprobung durch den Apotheker selbst geliefert, nachdem das Vorgängerprodukt aufgrund des Geruchs und einer schlechten Verteilbarkeit des Gels von Apothekern bemängelt worden ist, könnte dies dafür sprechen, dass (allein) das gemäß Erwägungsgrund 51 der Richtlinie 2001/83/EG als sachlich gerechtfertigt anzusehende Interesse der Apotheker betroffen sein könnte, sich mit neuen Arzneimitteln vertraut zu machen und Erfahrungen bei deren Anwendung sammeln zu können (vgl. dazu EuGH, GRUR 2020, 764 Rn. 49 - ratiopharm; BGH, GRUR 2019, 97 Rn. 28 bis 31 - Apothekenmuster I).

  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Die Wortlautinterpretation ist nicht Grenze, sondern Ausgangspunkt der Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2017 - IV ZR 551/15 [unter II 1 c bb]; s.a. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-786/18, ratiopharm GmbH/Novartis Consumer Health GmbH [Rn. 28 ff.]) und bei der Gesetzesauslegung ist zu berücksichtigen, ob eine strikt am Wortlaut orientierte Gesetzesanwendung zu sachgerechten Ergebnissen führt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09 [unter II 3 b]).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-649/18

    Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht

    Zwar sind mit der Einnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel grundsätzlich keine Gefahren verbunden, die denen der Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, ratiopharm, C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 161/15

    Abgabe von kostenlosen Arzneimittelmustern an Apotheker

    Der EuGH hat am 11.6.2020 entschieden, Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie sei dahin auszulegen, dass diese Bestimmung der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegensteht (EuGH GRUR 2020, 764 - ratiopharm).

    Denn gemäß Erwägungsgrund 51 der Richtlinie 2001/83/EG besteht ein anerkennenswertes Interesse der Apotheker, sich mit neuen Arzneimitteln vertraut zu machen und Erfahrungen bei deren Anwendung zu sammeln (RU, Rn 34; EuGH GRUR 2020, 764 Rn 49 - ratiopharm; BGH GRUR 2019, 97Rn 28 bis 31 - Apothekenmuster I).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die

    Ebenso dient Art. 88 Abs. 2 der Richtlinie in Verbindung mit ihrem 45. Erwägungsgrund, wonach die Öffentlichkeitswerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen und Beschränkungen erlaubt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 109, und vom 11. Juni 2020, ratiopharm, C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 40), dem wesentlichen Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, da solche Werbung sich, wie es im 45. Erwägungsgrund heißt, auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnte, wenn sie übertrieben und unvernünftig ist.
  • EuGH, 17.11.2022 - C-224/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

    So geht aus den Erwägungsgründen 4, 5 und 14 der Richtlinie 2001/83 hervor, dass diese die Hemmnisse für den Handel mit Arzneimitteln innerhalb der Union beseitigen soll, um das Ziel des freien Verkehrs mit Arzneimitteln zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, ratiopharm, C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 31 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für

    22 Vgl. Urteil vom11. Juni 2020, ratiopharm (C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 40).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-420/19

    Heavyinstall

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 11. Juni 2020, ratiopharm, C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

    Erstens in Bezug auf die Anwendung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2001/83. Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, ratiopharm (C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 41).
  • OLG München, 20.07.2023 - 29 U 680/22

    Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsabnahme

    Es gilt der Grundsatz, dass die in einer der Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden darf oder Vorrang vor den übrigen Sprachfassungen beanspruchen kann (std. Rspr. EuGH GRUR 2020, 764 Rn. 30 mwN - ratiopharm/Novartis).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,848
Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,848)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,848)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - C-786/18 (https://dejure.org/2020,848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ratiopharm

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Binnenmarkt - Humanarzneimittel - Werbung - Kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern an die zur Verschreibung der Arzneimittel berechtigten Personen - Ausschluss der Apotheker von der kostenlosen ...

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-249/09

    Novo Nordisk

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    13 Zur Struktur dieses Titels vgl. Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk (C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 22), sowie Nr. 30 der Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in dieser Rechtssache (C-249/09, EU:C:2010:616).

    22 Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk (C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk (C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 38 und 39).

    Vgl. schließlich Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk (C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 38).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-62/09

    Staatliche Behörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    25 Vgl. z. B. 45. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/83. Zur Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 29).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    31 Vgl. Urteil vom 8. November 2007, Gintec (C-374/05, EU:C:2007:654" Rn. 20, 33 und 39).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-293/16

    Sharda Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Inverkehrbringen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    7 Vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Sharda Europe (C-293/16, EU:C:2017:430, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-647/17

    Srf konsulterna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    6 Vgl. u. a. Urteile vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. März 2019, Srf konsulterna (C-647/17, EU:C:2019:195, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    6 Vgl. u. a. Urteile vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. März 2019, Srf konsulterna (C-647/17, EU:C:2019:195, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-427/15

    NEW WAVE CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    3 Vgl. aus einer umfangreichen Rechtsprechung Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18" Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2010 - C-249/09

    Novo Nordisk - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - In einer medizinischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18
    13 Zur Struktur dieses Titels vgl. Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk (C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 22), sowie Nr. 30 der Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in dieser Rechtssache (C-249/09, EU:C:2010:616).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2020 - 38 O 212/19

    Wettbewerbsrecht: Geschenkbox für Apothekenmitarbeiter

    Der Wortlaut von Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie #####/####/EG gestattet die Abgabe von Gratisproben nur an zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigte Personen - also nicht an Apotheker - und dieses Ergebnis wird von dem Regelungszusammenhang und dem von der Regelung verfolgten Zweck getragen (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts vom 30. Januar 2020 in der Rechtssache C-786/18, ratiopharm GmbH ./. O GmbH, PharmR 2020, 146).
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