Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 24.03.1994 - C-80/92   

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https://dejure.org/1994,3570
EuGH, 24.03.1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,3570)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,3570)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,3570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaften durch Rechtsvorschriften über Funksendegeräte und Funkempfangsgeräte; Vereinbarkeit einer nationalen Zulassungsregelung für den Funkverkehr mit Art. 30 des Vertrages über die Europäische ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Rechtsvorschriften über Funksende- und -empfangsgeräte.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.01.1994 - C-381/92

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-80/92
    20 Zudem können nach ständiger Rechtsprechung blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden (Urteil vom 26. Januar 1994 in der Rechtssache C-381/92, Kommission/Irland, Randnr. 7, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-80/92
    24 Artikel 34 bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel und für den Aussenhandel eines Mitgliedstaats schaffen, so daß die inländische Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt (Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize und Le Lion, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 12).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    15 Hierzu ist daran zu erinnern, daß die an nationalen Rechtsvorschriften vorgenommenen Änderungen nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 19) auf die Entscheidung über eine Vertragsverletzungsklage keinen Einfluß haben, wenn sie nicht vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist erfolgt sind.

    Diese Mindestgarantie, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 durch die Richtlinien auferlegt ist, kann keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

    (11) - Vgl. z. B. Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 24).

    Ausserdem ist festzuhalten, daß es bezueglich der Frage, ob eine nationale Regelung dem Grundsatz nach in den Anwendungsbereich von Gemeinschaftsvorschriften fällt, mit denen Grundfreiheiten in Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handel gewährleistet werden, keine Bedeutung zu haben scheint, daß es nicht um eine, wie es im Urteil Dassonville kennzeichnenderweise heisst, "Handelsregelung" geht, oder nicht um eine Maßnahme, die eine "spezifische Beschränkung der Ausfuhrströme" bezweckt oder bewirkt, wie es der Gerichtshof insbesondere bei zu Artikel 34 EG-Vertrag gehörenden Vorschriften gefordert hat (vgl. z. B. Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 24).

    (45) - Vgl. Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 24).

  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

    Insoweit kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht wird, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte über den Umfang ihrer Rechte in einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Bereich im Ungewissen gelassen werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18).
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994 - C-80/92   

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https://dejure.org/1994,21068
Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,21068)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,21068)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - C-80/92 (https://dejure.org/1994,21068)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Rechtsvorschriften über Funksende- und -empfangsgeräte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994 - C-80/92
    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß Artikel 34 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt bestätigt durch das Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize frères, Slg. 1992, I-3669) den Mitgliedstaaten nicht den Erlaß technischer Vorschriften verbietet, die in gleicher Weise für die für den inländischen Markt bestimmten und für die zur Ausfuhr in andere Mitgliedstaaten bestimmten Erzeugnisse gelten.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-307/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994 - C-80/92
    Ich glaube, insoweit genügt es, daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung "die unveränderte Fortgeltung einer nationalen Regelung, die als solche mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, selbst dann, wenn der fragliche Mitgliedstaat im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht handelt, Unklarheiten tatsächlicher Art bestehen [lässt], weil die betroffenen Normadressaten bezueglich der ihnen eröffneten Möglichkeit, sich auf das Gemeinschaftsrecht zu berufen, in einem Zustand der Ungewißheit gelassen werden", wobei diese Ungewißheit "dadurch, daß es sich bei dem, was der Anwendung des nationalen Gesetzes entgegenstehen soll, um rein behördeninterne Verwaltungsanweisungen handelt, nur verstärkt werden [kann]" (Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-307/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-2903).
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