Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.2002 - C-81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8397
EuGH, 24.10.2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,8397)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,8397)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,8397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b. A.) - Angabe einer Marke auf der Etikettierung - Grenzen - Artikel 11 und 40 der Verordnung Nr. 2392/89

  • Europäischer Gerichtshof

    Borie Manoux

  • EU-Kommission PDF

    Borie Manoux

    Verordnung Nr. 2392/89 des Rates, Artikel 40
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - Verwendung einer Marke, die eine geografische Angabe enthält - Grenzen

  • EU-Kommission

    Borie Manoux

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation; Regelung über Bezeichnung und Aufmachung der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete; Angabe einer Marke auf der Etikettierung; Verwendung einer Marke mit einer geographischen Angabe, die für die Vermarktung von Wein bestimmt ist

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2392/89 Art. 11; ; Verordnung Nr. 2392/89 Art. 40

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation - Auslegung des Artikels 40 der Verordnung (EWG) Nr. 2392/89 des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste - Vorliegen oder Nichtvorliegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus EuGH, 24.10.2002 - C-81/01
    Um davon ausgehen zu können, dass die Verwendung einer Marke geeignet ist, Verwechslungen oder eine Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, hervorzurufen, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand der Auffassungen oder Gewohnheiten der betroffenen Verbraucher festzustellen, dass tatsächlich die Gefahr einer Beeinflussung ihres wirtschaftlichen Verhaltens besteht (u. a. Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-303/97, Sektkellerei Kessler, Slg. 1999, I-513, Randnr. 33).

    Dabei hat es die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten und hinreichend aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zu berücksichtigen (u. a. Urteil Sektkellerei Kessler, Randnr. 36).

  • EuGH, 29.06.1995 - C-456/93

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs / Langguth

    Auszug aus EuGH, 24.10.2002 - C-81/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit Artikel 40 der Verordnung Nr. 2392/89 hauptsächlich bezweckt wird, die Verwendung von Marken, die in Täuschungsabsicht geschieht, zu untersagen (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93, Langguth, Slg. 1995, I-1737, Randnr. 29).
  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus EuGH, 24.10.2002 - C-81/01
    Wie der Gerichtshof in Bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/79 des Rates vom 5. Februar 1979 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 54, S. 99), die durch die Verordnung Nr. 2392/89 aufgehoben und ersetzt wurde, festgestellt hat, müssen beim Vertrieb von Wein alle Praktiken ausgeschaltet werden, die geeignet sind, einen falschen Anschein zu erwecken (Urteil vom 25. Februar 1981 in der Rechtssache 56/80, Weigand, Slg. 1981, 583, Randnr. 18).
  • EuGH, 05.07.1995 - C-46/94

    Strafverfahren gegen Voisine

    Auszug aus EuGH, 24.10.2002 - C-81/01
    Vorab ist daran zu erinnern, dass die Artikel 11 und 12 der Verordnung Nr. 2392/89 den Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers erkennen lassen, mit dieser Verordnung einen detaillierten und vollständigen Kodex für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine zu erlassen (Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-46/94, Voisine, Slg. 1995, I-1859, Randnr. 22).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 3 C 16.05

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Dahingehende Zweifel, die nach dem vorherigen Recht bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 86/97, Lorch Premium - GRUR 2000, 727 = ZLR 2000, 591; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - Rs. C-81/01, Borie Manoux - Slg. I-9259, 9281), sind damit ausgeräumt worden.
  • VG Trier, 02.09.2003 - 2 K 471/03

    Etikettierung einer Weinschorle

    Zur Klärung der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr besteht, ist auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten und hinreichend aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers in Deutschland abzustellen, da sich in Bezug auf verschiedene Staaten unterschiedliche Beurteilungen ergeben können (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - C-81/01 - und Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 14. März 2002 in dieser Rechtssache m.w.N.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20396
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,20396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,20396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - C-81/01 (https://dejure.org/2002,20396)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    20: - Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923.21: - Siehe u. a. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31), vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27) und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-30/99 (Kommission/Irland, Slg. 2001, I-4619).

    24: - Urteil Gut Springenheide und Tusky, angeführt in Fußnote 21.25: - Angeführt in Fußnote 10.26: - Angeführt in Fußnote 13.27: - Verordnung des Rates vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (ABl. L 231, S. 9).

    37: - Siehe insbesondere Urteile Gut Springenheide und Tusky (angeführt in Fußnote 21, Randnr. 31) und Estée Lauder (angeführt in Fußnote 21, Randnr. 27).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    Dieses Kriterium beruht nach dem Urteil Estée Lauder auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(22).

    20: - Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923.21: - Siehe u. a. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31), vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27) und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-30/99 (Kommission/Irland, Slg. 2001, I-4619).

  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    10: - Rechtssache 56/80, Slg. 1981, 583.11: - Rechtssache C-456/93, Slg. 1995, I-1737.12: - Rechtssache C-46/94, Slg. 1995, I-1859.13: - Rechtssache C-303/97, Slg. 1999, I-513.14: - Angeführt in Fußnote 10. In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit entsprechenden Bestimmungen der Artikel 8, 18 und 43 der Verordnung Nr. 355/79 für Recht erkannt, dass die Begriffe "verwechselbare Angaben", "Verwechslung" und "Irreführung" in dem Sinne zu verstehen sind, dass sie sich nicht nur auf Bezeichnungen beziehen, die mit den Bezeichnungen bestimmter Lagen verwechselt werden können, sondern auch auf alle Bezeichnungen, die geeignet sind, dem Publikum vorzutäuschen, es handele sich um den Namen oder den Teil des Namens eines in Wahrheit nicht existierenden Weinbauortes oder die Bezeichnung einer in Wahrheit nicht existierenden Lage.
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    10: - Rechtssache 56/80, Slg. 1981, 583.11: - Rechtssache C-456/93, Slg. 1995, I-1737.12: - Rechtssache C-46/94, Slg. 1995, I-1859.13: - Rechtssache C-303/97, Slg. 1999, I-513.14: - Angeführt in Fußnote 10. In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit entsprechenden Bestimmungen der Artikel 8, 18 und 43 der Verordnung Nr. 355/79 für Recht erkannt, dass die Begriffe "verwechselbare Angaben", "Verwechslung" und "Irreführung" in dem Sinne zu verstehen sind, dass sie sich nicht nur auf Bezeichnungen beziehen, die mit den Bezeichnungen bestimmter Lagen verwechselt werden können, sondern auch auf alle Bezeichnungen, die geeignet sind, dem Publikum vorzutäuschen, es handele sich um den Namen oder den Teil des Namens eines in Wahrheit nicht existierenden Weinbauortes oder die Bezeichnung einer in Wahrheit nicht existierenden Lage.
  • EuGH, 26.11.1996 - C-313/94

    Graffione / Ditta Fransa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    22: - Angeführt in Fußnote 21.23: - Urteil vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94 (Slg. 1996, I-6039).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    20: - Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923.21: - Siehe u. a. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31), vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27) und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-30/99 (Kommission/Irland, Slg. 2001, I-4619).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-30/99

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    20: - Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923.21: - Siehe u. a. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31), vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27) und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-30/99 (Kommission/Irland, Slg. 2001, I-4619).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01
    28: - Angeführt in Fußnote 11.29: - Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Slg. 1997, I-6191).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-285/06

    Schneider - Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 - Verordnung (EG) Nr. 753/2002 -

    Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 14. März 2002, Borie Manoux (C-81/01, Slg. 2002, I-9259, Nr. 29), in denen bezüglich der Verwendung eines Kennzeichens für Weine, das nicht durch Gemeinschaftsrecht geregelt ist, festgestellt wurde, "dass jede Bezeichnung in der Etikettierung von Qualitätsweinen b. A. einer ausdrücklichen Grundlage in der Verordnung Nr. 2392/89 bedarf".

    27 - Urteil Sektkellerei Kessler (oben in Fn. 19 angeführt, Randnrn. 32 f.); Urteil vom 24. Oktober 2002, Borie Manoux (C-81/01, Slg. 2002, I-9259, Randnrn.

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