Rechtsprechung
EuGH, 10.07.2001 - C-86/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsverfahren - Eintragung der Sitzverlegung einer Gesellschaft in das Handelsregister - Unzuständigkeit des Gerichtshofes
- Europäischer Gerichtshof
HSB-Wohnbau
- EU-Kommission
HSB-Wohnbau
Artikel 234 EG
Vorabentscheidungverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Amtsgericht, das in seiner Eigenschaft als das Handelsregister führende Behörde handelt und nicht im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidet - ...
- EU-Kommission
HSB-Wohnbau
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren hinsichtlich der Eintragung der Sitzverlegung einer Gesellschaft in das Handelsregister im Rahmen der Zuständigkeit des Gerichtshofes; Eintragung der Verlegung des Firmensitzes nach Spanien unter Wahrung der Identität in das deutsche ...
- Judicialis
EGV Art. 234
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 234
Vorabentscheidungverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Amtsgericht, das in seiner Eigenschaft als das Handelsregister führende Behörde handelt und nicht im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidet - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 43, EGV Art 48, EGV Art 52, EGV Art 58
Gemeinschaftsrecht; Handelsrecht; Sitzverlegung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Heidelberg - Auslegung der Artikel 43 und 48 EG in bezug auf das Recht eines Mitgliedstaats, wonach die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH deutschen Rechts) in einen anderen Mitgliedstaat ...
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 03.03.2000 - HRB 831
- EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
- EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3179
- MDR 2001, 1363
- EuZW 2001, 499
- DB 2001, 1824
- Rpfleger 2002, 16
- NZG 2001, 1027
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.03.1986 - 318/85
Greis Unterweger
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14). - EuGH, 27.09.1988 - 81/87
The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und …
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Da es der Auffassung ist, dass sich die Antwort der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail und General Trust, Slg. 1988, 5483) und vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459), nicht entnehmen lässt, hat es folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: A. Gehört eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität zu den von den Artikeln 43 EG und 48 EG erfassten Rechten? B. Stehen die Artikel 43 EG und 48 EG einer Regelung entgegen, die eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität verbietet? Zur Zuständigkeit des Gerichtshofes. - EuGH, 14.06.2001 - C-178/99
Salzmann
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Da es der Auffassung ist, dass sich die Antwort der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail und General Trust, Slg. 1988, 5483) und vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459), nicht entnehmen lässt, hat es folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: A. Gehört eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität zu den von den Artikeln 43 EG und 48 EG erfassten Rechten? B. Stehen die Artikel 43 EG und 48 EG einer Regelung entgegen, die eine Sitzverlegung einer nach deutschem Recht wirksam errichteten und im deutschen Register eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleinige Gesellschafterin eine spanische Firma ist, nach Spanien unter Wahrung der Identität verbietet? Zur Zuständigkeit des Gerichtshofes. - EuGH, 12.11.1998 - C-134/97
Victoria Film
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14). - EuGH, 19.10.1995 - C-111/94
Job Centre
Auszug aus EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre I, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 14).
- OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 6 Wx 4/04
Eintragung einer Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU
Der EuGH hat demnach bestätigt, dass gesellschaftsrechtliche Bestimmungen des Wegzugstaates, nach denen ein grenzüberschreitender Sitzwechsel zum Verlust der Eigenschaft als Gesellschaft des Wegzugstaates führt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind (…vgl. dazu: BayObLG, NJW-RR 2004 a.a.O.;… OLG Hamm NJW 2001 a.a.O.;… OLG Düsseldorf, NJW 2001, a.a.O..;… Lutter/Hommelhoff a.a.O. Rn. 22; Behrens, IPRax 2000, 384, 389; Lutter, BB 2003, 7, 10; Zimmer, NJW 2003, 3585, 3592; Triebel/von Hase, BB 2003, 2409 f, 2414; Drygala, EWiR 2003, 1029 f; Leible, ZGR 2004, 531, 536; Horn, NJW 2004, 893, 897; kritisch: Probst/Kleinert, MDR 2003, 1265, 1267; Bayer, BB 2003, 2357, 2363; Eidenmüller, JZ 2004, 24, 29; anderer Ansicht: AG Heidelberg, NZG 2000, 927, 929 in dem aus formellen Gründen unzulässigen Vorlagebeschluss - EuGH, NZG 2001, 1027 f; Wertebruch, NZG 2003, 618, 620). - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
Roda Golf & Beach Resort - Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, …
60 - Beschluss vom 10. Juli 2001, HSB-Wohnbau (C-86/00, Slg. 2001, I-5353). - OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften mit Hinweis auf Unwirksamkeit auch …
Die Folge sei, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber trotz rechtlicher Selbständigkeit des Darlehensvertrages Einwendungen aus dem finanzierten Rechtsgeschäft entgegensetzen kann (vgl. BGH 1996, 3414 und 3416; BGH Urteil vom 2.7.2001 - II ZR 304/00 in MDR 2001, 1363).
- EuGH, 24.03.2011 - C-344/09
Bengtsson - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "nationales Gericht" - …
Dieser Ausschuss ist daher die erste Stelle, die über den Antrag auf Verringerung der nichtionisierenden Strahlung, die von den in der Nähe der Wohnung von Herrn Bengtsson befindlichen Basisstationen ausgingen, zu befinden hat (vgl. entsprechend insbesondere Beschlüsse vom 10. Juli 2001, HSB-Wohnbau, C-86/00, Slg. 2001, I-5353, Randnr. 15, vom 22. Januar 2002, Holto, C-447/00, Slg. 2002, I-735, Randnr. 21, sowie vom 12. Januar 2010, Amiraike Berlin, C-497/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-96/04
Familiensache : Standesamt Stadt Niebüll
3 - Vgl. Beschlüsse in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5353, Randnr. 11, in der Rechtssache C-447/00, Holto, Slg. 2002, I-735, Randnr. 17, in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14. - EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
Holto
Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2001 - C-182/00
Lutz u.a.
8: - Beschluss vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00 (Slg. 2001, I-0000).
Rechtsprechung
EuGH, 14.06.2001 - C-86/00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich durch Nichtzulassung des Inverkehrbringens von Arbeiten aus Edelmetall; Regelung über zulässige Feingehalte
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 03.03.2000 - HRB 831
- EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
- EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.09.1994 - C-293/93
Strafverfahren gegen Houtwipper
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe [Cassis de Dijon], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11).
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe [Cassis de Dijon], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11). - EuGH, 13.11.2006 - C-318/06
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das beziehe sich insbesondere auf die Feingehalte, die im Anhang I des Vorschlages für eine Richtlinie des Rates über Arbeiten aus Edelmetallen 93/C 318/06 (…ABl. 1993, C 318, S. 5), geändert durch den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arbeiten aus Edelmetallen 94/C 209/04 (…ABl. 1994, C 209, S. 4) aufgezählt seien. - EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
Strafverfahren gegen Bonfait
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).