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   EuGH, 11.12.2014 - C-86/14   

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https://dejure.org/2014,42442
EuGH, 11.12.2014 - C-86/14 (https://dejure.org/2014,42442)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2014 - C-86/14 (https://dejure.org/2014,42442)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - C-86/14 (https://dejure.org/2014,42442)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    León Medialdea

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - Paragraf 3 Nr. 1 - Begriff "befristet beschäftigter ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 28.02.2018 - C-46/17

    Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die

    Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, sich zur Auslegung des nationalen Rechts zu äußern; diese Aufgabe kommt allein den zuständigen nationalen Gerichten zu, die festzustellen haben, ob die Bestimmungen der anwendbaren nationalen Regelung die Voraussetzungen von Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung erfüllen (Urteil vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 66, und Beschluss vom 11. Dezember 2014, León Medialdea, C-86/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2447, Rn. 48).
  • EuGH, 25.10.2018 - C-331/17

    Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester dürfen nicht vom Schutz gegen

    Daraus ergibt sich, dass die Rahmenvereinbarung nicht vorschreibt, unter welchen Bedingungen von befristeten Verträgen Gebrauch gemacht werden darf (Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 80, sowie Beschluss vom 11. Dezember 2014, León Medialdea, C-86/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2447, Rn. 47).

    Insbesondere kommt es dem angerufenen Gericht zu, die einschlägigen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts im Rahmen des Möglichen und, wenn ein Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge stattgefunden hat, so auszulegen und anzuwenden, dass eine angemessene Ahndung des Missbrauchs und die Beseitigung der Folgen des Unionsrechtsverstoßes möglich ist (Beschluss vom 11. Dezember 2014, León Medialdea, C-86/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2447, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-96/17

    Vernaza Ayovi - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete

    21 Beschluss vom 11. Dezember 2014, León Medialdea (C-86/14, EU:C:2014:2447, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2015 - C-177/14

    Regojo Dans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    13 - Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass "die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung [über befristete Arbeitsverträge] auf alle Arbeitnehmer anwendbar [sind], die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen" (Urteile Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 28, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 114, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 42, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 40, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 33, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13, C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 68, Beschluss León Medialdea, C-86/14, EU:C:2014:2447, Rn. 39, und Urteil Nisttahuz Poclava, C-117/14, EU:C:2015:60, Rn. 31).
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