Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2014 - C-87/13   

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https://dejure.org/2014,40425
EuGH, 18.12.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,40425)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,40425)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,40425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuer - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein vom Eigentümer bewohntes Denkmal - Nichtabzugsfähigkeit, nur weil das im Wohnstaat geschützte Denkmal ...

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerabzug von Aufwendungen für inländische Denkmalgebäude zum Schutz des mitgliedstaatlichen kulturgeschichtlichen Erbes; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuer - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein vom Eigentümer bewohntes Denkmal - Nichtabzugsfähigkeit, nur weil das im Wohnstaat geschützte Denkmal ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 49 ; AEUV Art. 63 ; AEUV Art. 267
    Einkommensteuerabzug von Aufwendungen für inländische Denkmalgebäude zum Schutz des mitgliedstaatlichen kulturgeschichtlichen Erbes; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, EG Art 43
    Bewegliches Vermögen; Denkmal; Gebietsansässiger; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Schloss

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    X

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, EG Art 43
    Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Kapitalverkehrs, Denkmal

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Art. 49 und 63 AEUV - Steuerrecht - Einkommensteuer - In Belgien ansässiger niederländischer Staatsangehöriger, der aber auf seinen Antrag hin in den Niederlanden als Gebietsansässiger besteuert wird - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.05.2012 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-87/13
    Eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Sinne des Vertrags könnte jedoch nur dann vorliegen, wenn ungeachtet ihres Wohnsitzes in verschiedenen Mitgliedstaaten nachgewiesen wäre, dass sich beide Gruppen von Steuerpflichtigen in Bezug auf den Zweck und den Inhalt der fraglichen nationalen Vorschriften in einer vergleichbaren Lage befinden (vgl. Urteil Kommission/Estland, C-39/10, EU:C:2012:282, Rn. 51).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-87/13
    Nach ständiger Rechtsprechung steht Art. 49 AEUV jeder nationalen Regelung entgegen, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, aber geeignet ist, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. u. a. Urteil Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-87/13
    In den Anwendungsbereich von Art. 49 AEUV fällt nämlich jeder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, der eine Beteiligung an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft hält, die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es ihm ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. Urteil N, C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 27).
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15

    EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des

    Im Übrigen ist in den Fällen, in denen sowohl die Kapitalverkehrsfreiheit als auch die Niederlassungsfreiheit berührt sein könnten, zu berücksichtigen, dass unter den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit (und nicht in den der Kapitalverkehrsfreiheit) jeder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, fällt, der eine Beteiligung an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft hält, die ihm, wie im Streitfall die 50 %-ige Beteiligung des Klägers an der GmbH, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es ihm ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2014 C-87/13, EU:C:2014:2459, "X", IStR 2015, 70, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 09.02.2017 - C-283/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die einschlägige Freiheit für einen Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, der eine Beteiligung an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft hält, die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es ihm ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen, die Niederlassungsfreiheit (Urteil vom 18. Dezember 2014, X, C-87/13, EU:C:2014:2459, Rn. 21).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f i.V.m. § 7i EStG für ein zum deutschen

    Das Einspruchsverfahren ruhte bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen Az. C-87/13 mit Urteil vom 18. Dezember 2014, HFR 2015, 205.

    Ergänzend zu seiner bisherigen Begründung verwies der Kläger auf das EuGH-Urteil in HFR 2015, 205.

    Im Hinblick auf den damit vom Gesetzgeber verfolgten Zweck kann die Abstimmung -entgegen der Auffassung des Klägers- nicht im Rahmen einer über den Wortlaut der Norm hinausgehenden europarechtskonformen Rechtsfortbildung (zum möglicherweise vorliegenden Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vgl. Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2014 C-87/13, ECLI:EU:C:2014:2459 zu einer ähnlichen niederländischen Regelung) durch eine nachträgliche Begutachtung ersetzt werden.

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

    Es liege aber grundsätzlich keine diskriminierende Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden vor, sofern --wie im dortigen Entscheidungsfall-- die steuerliche Begünstigung der Erhaltung und dem Schutz des kulturgeschichtlichen Erbes des vorteilsgewährenden Mitgliedstaats diene und daher keine objektiv vergleichbare Situation zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden gegeben sei (EuGH-Urteil X vom 18.12.2014 - C-87/13, EU:C:2014:2459, Rz 23 ff., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2015, 205).

    Der EuGH hat in der genannten Entscheidung allerdings erwogen, dass etwas anderes gelten könne, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringe, dass das Gebäudedenkmal trotz seiner Lage im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats dennoch zum kulturgeschichtlichen Erbe des vorteilsgewährenden Staats gehöre und aufgrund dieses Umstands --wenn es nicht außerhalb des Hoheitsgebiets läge-- Gegenstand des Schutzes des dortigen Denkmalschutzgesetzes sein könnte (EuGH-Urteil X, EU:C:2014:2459, Rz 33, HFR 2015, 205).

  • FG Düsseldorf, 04.04.2019 - 9 K 2480/17

    Geltendmachung von Herstellungskosten von Baumaßnahmen bei einem im Inland

    Das Urteil des EuGH vom 18.12.2014 (C-87/13) könne für § 7i EStG nicht gelten, da diese Vorschrift nur Gebäude erfasse, die in Deutschland belegen seien.

    Der Senat stützt diese Ansicht maßgeblich auf das Urteil des EuGH vom 18.12.2014 (C-87/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2015, 205) zu einer dem § 7i EStG vergleichbaren niederländischen Bestimmung.

  • EuGH, 22.02.2018 - C-398/16

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit

    Ob die grenzübergreifende und die interne Situation vergleichbar sind, ist unter Berücksichtigung des Zwecks und des Inhalts der fraglichen nationalen Vorschriften zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, X, C-87/13, EU:C:2014:2459, Rn. 27).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13   

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https://dejure.org/2014,23708
Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter Abzug für Erhaltungsaufwendungen bei einem selbstgenutzten inländischen Denkmal - Niederländischer Staatsangehöriger, der in einem denkmalgeschützten Gebäude in Belgien wohnt, in den Niederlanden ...

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Aufwendungen zur Erhaltung eines geschützten Denkmals im Wohnsitzstaat bei antragsgemäßer Besteuerung in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter Abzug für Erhaltungsaufwendungen bei einem selbstgenutzten inländischen Denkmal - Niederländischer Staatsangehöriger, der in einem denkmalgeschützten Gebäude in Belgien wohnt, in den Niederlanden ...

  • rechtsportal.de

    EG Art. 43; EG Art. 56 Abs. 1; AEUV Art. 267
    Besteuerung von Aufwendungen zur Erhaltung eines geschützten Denkmals im Wohnsitzstaat bei antragsgemäßer Besteuerung in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    13 - Urteil Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48 bis 50).

    14 - Urteil Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 47).

    17 - Vgl. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 39), Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48) und Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 30).

    20 - Vgl. Urteile Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 44) und Kommission/Österreich (C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 33).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    3 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 20); vgl. ähnlich auch Urteil N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 28); vgl. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteil Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    5 - Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 24 und 25).

    19 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 28).

  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    3 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 20); vgl. ähnlich auch Urteil N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 28); vgl. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteil Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    4 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Stanton und L'Étoile 1905 (143/87, EU:C:1988:378, Rn. 13), Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94), Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 43) und Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 58).

    12 - Vgl. u. a. Urteile Talotta (C-383/05, EU:C:2007:181, Rn. 19), Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 60) und Gielen (C-440/08, EU:C:2010:148, Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

    Insofern bestehen gewisse Parallelen zur anhängigen Rechtssache C-87/13, in der ich zuletzt Schlussanträge vorgelegt habe(2).

    Die vorliegende Rechtssache war zunächst mit der Rechtssache C-87/13 zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Zu den verbundenen Rechtssachen haben Q, X (Partei des Ausgangsrechtsstreits der Rechtssache C-87/13), die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Königreich der Niederlande, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Europäische Kommission im Juli 2013 schriftlich Stellung genommen.

    Gleichwohl kann den Mitgliedstaaten die Definition des Förderungsziels nach dem Unionsrecht nicht völlig freistehen, wie ich bereits im Rahmen der Rechtssache C-87/13 ausgeführt habe(19).

    Im Rahmen der Rechtssache C-87/13 habe ich deshalb bereits dargelegt, dass die Erhaltung des nationalen kulturellen Erbes ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen kann(22).

    2 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164).

    10 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nr. 31).

    19 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nr. 43).

    22 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nrn. 35 bis 46).

  • FG Köln, 17.05.2017 - 2 K 773/16

    Vorlage zur aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • FG Köln, 08.07.2016 - 2 K 2995/12

    Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • FG Köln, 31.08.2016 - 2 K 721/13

    Weitere EuGH-Vorlage zu § 50d Abs. 3 EStG

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) -

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Staatssecretaris van Financiën (C-87/13, EU:C:2014:2164).
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