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   EuGH, 25.04.2013 - C-89/12   

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https://dejure.org/2013,7683
EuGH, 25.04.2013 - C-89/12 (https://dejure.org/2013,7683)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - C-89/12 (https://dejure.org/2013,7683)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - C-89/12 (https://dejure.org/2013,7683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung - Verordnung (EG) Nr. 876/2002

  • Europäischer Gerichtshof

    Bark

    Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung - Verordnung (EG) Nr. 876/2002

  • EU-Kommission

    Bark

    Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung - Verordnung (EG) Nr. 876/2002“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Beschäftigungsbedingungen im Gemeinsamen Unternehmen Galileo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristete Beschäftigung im Gemeinsamen Unternehmen Galileo; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Hof van Cassatie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bark

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hof van Cassatie van België - Auslegung des Art. 11 Abs. 2 der Satzung des gemeinsamen Unternehmens Galileo im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates vom 21. Mai 2002 zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo (ABl. L 138, ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.11.1998 - C-149/97

    Institute of the Motor Industry

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-89/12
    Eine solche Vorgehensweise wäre mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts unvereinbar (vgl. Urteile vom 12. November 1998, 1nstitute of the Motor Industry, C-149/97, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 16, und vom 3. April 2008, Endendijk, C-187/07, Slg. 2008, I-2115, Randnr. 23).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-89/12
    Eine solche Vorgehensweise wäre mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts unvereinbar (vgl. Urteile vom 12. November 1998, 1nstitute of the Motor Industry, C-149/97, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 16, und vom 3. April 2008, Endendijk, C-187/07, Slg. 2008, I-2115, Randnr. 23).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-89/12
    Weichen die einzelnen Sprachfassungen eines unionsrechtlichen Textes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift außerdem nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, Randnr. 45).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-257/14

    Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen

    Da eine Vorschrift des Unionsrechts aber einheitlich ausgelegt werden muss, ist die betreffende Vorschrift bei Abweichungen zwischen ihren Sprachfassungen nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, sowie Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • EuGH, 09.04.2014 - C-616/11

    Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteile Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40, und Kommission/Finnland, C-309/11, EU:C:2013:610, Rn. 49).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen,

    Da eine Vorschrift des Unionsrechts aber einheitlich ausgelegt werden muss, ist die betreffende Vorschrift bei Abweichungen zwischen ihren Sprachfassungen nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, und Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-503/13

    Boston Scientific Medizintechnik - Vorlage - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für

    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Bark (C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-41/14

    Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts erfordert es aber, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontextes und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, sowie Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12

    4finance - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen

    Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 25. April 2013, Bark (C-89/12, Randnr. 36).
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