Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996

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   EuGH, 17.04.1997 - C-90/95 P   

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EuGH, 17.04.1997 - C-90/95 P (https://dejure.org/1997,1985)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.1997 - C-90/95 P (https://dejure.org/1997,1985)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 1997 - C-90/95 P (https://dejure.org/1997,1985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    De Compte / Parlament

    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Urteilsgründe, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstossen - Voraussetzungen - Einhaltung einer angemessenen Frist - Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erwerb eines berechtigten Vertrauens ...

  • EU-Kommission

    De Compte / Parlament

  • Judicialis

    EG-Satzung Artikel 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Satzung Art. kel 49
    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Urteilsgründe, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstossen - Voraussetzungen - Einhaltung einer angemessenen Frist - Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erwerb eines berechtigten Vertrauens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; Berechtigtes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 26.01.1995 - T-90/91

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Rücknahme einer

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    1 Herr de Compte hat mit Schriftsatz, der am 24. März 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 1995 in den Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament, Slg. ÖD 1995, II-1; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt wegen Aufhebung dieses Urteils mit Ausnahme der darin ausgesprochenen Verurteilung des Parlaments, an den Rechtsmittelführer 200 000 BFR als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen.

    20 Am 19. Dezember 1991 erhob der Rechtsmittelführer in der Rechtssache T-90/91 beim Gericht Klage auf Aufhebung der Entscheidung vom 18. April 1991 über die Rücknahme der Entscheidung vom 24. Januar 1991, mit der das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt worden war, sowie der Entscheidung vom 23. September 1991, mit der seine Beschwerde vom 4. Juni 1991 zurückgewiesen worden war.

    21 Am 4. September 1992 erhob der Rechtsmittelführer in der Rechtssache T-62/92 beim Gericht Klage auf Aufhebung der Entscheidung vom 20. Januar 1992, mit der festgestellt worden war, daß er nicht an einer Berufskrankheit leide, und der Entscheidung vom 4. Juni 1992, mit der seine Beschwerde vom 8. April 1992 zurückgewiesen worden war.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 1995 in den Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament) wird mit Ausnahme der darin ausgesprochenen Verurteilung des Europäischen Parlaments, an den Rechtsmittelführer 200 000 BFR als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen, aufgehoben.

    In der Rechtssache T-90/91 wird die Entscheidung vom 18. April 1991 aufgehoben.

    In der Rechtssache T-62/92 wird die Entscheidung vom 20. Januar 1992 aufgehoben.

  • EuGH, 20.06.1985 - 141/84

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    1 Herr de Compte hat mit Schriftsatz, der am 24. März 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 1995 in den Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament, Slg. ÖD 1995, II-1; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt wegen Aufhebung dieses Urteils mit Ausnahme der darin ausgesprochenen Verurteilung des Parlaments, an den Rechtsmittelführer 200 000 BFR als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen.

    Diese Entscheidung wurde jedoch durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 141/84 (De Compte/Parlament, Slg. 1985, 1951) aufgehoben, weil das Verfahren aufgrund der Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit des Rechtsmittelführers mit einem Mangel behaftet war.

    6 Durch Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89 (De Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781) wies das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers gegen die gegen ihn verhängte Disziplinarstrafe der Rückstufung als unbegründet ab.

    Das gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel wurde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-326/91 P (De Compte/Parlament, Slg. 1994, I-2091) zurückgewiesen.

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    6 Durch Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89 (De Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781) wies das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers gegen die gegen ihn verhängte Disziplinarstrafe der Rückstufung als unbegründet ab.

    14 In ihrem verfügenden Teil sah die Entscheidung vom 18. April 1991 vor, daß die damit zurückgenommene Entscheidung "durch eine weitere Entscheidung ersetzt [wird], die unter Berücksichtigung des Urteils erlassen wird, das in der Rechtssache T-26/89, De Compte/Parlament, ergehen wird"; der Rechtsmittelführer hatte mit seiner Klage in dieser Rechtssache die Entscheidung vom 18. Januar 1988 über die Rückstufung angefochten.

  • EuGH, 20.06.1991 - C-248/89

    Cargill / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    12 bis 17, vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-248/89, Cargill/Kommission, Slg. 1991, I-2987, Randnr. 20, und vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-365/89, Cargill, Slg. 1991, I-3045, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    34 Drittens sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Rücknahme rechtswidriger Rechtsakte zumindest innerhalb eines angemessenen Zeitraums grundsätzlich zulässig; dieser Zeitraum bestimme sich nach dem Datum des Erlasses des Rechtsakts, und der Gerichtshof habe bereits bei mehr als sechs Monate nach ihrem Erlaß zurückgenommenen Entscheidungen anerkannt, daß die Rücknahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt sei (Urteil vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3/57, 4/57, 5/57, 6/57 und 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, Slg. 1957, 85).
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    35 Die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit unterliegt im allgemeinen strengen Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 38).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    10 bis 12, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    37 In der vorliegenden Rechtssache deutet nichts darauf hin, daß der Rechtsmittelführer die Entscheidung vom 24. Januar 1991 durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt hätte (vgl. sinngemäß Urteile vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist zwar jedem Gemeinschaftsorgan, das feststellt, daß ein von ihm erlassener Rechtsakt rechtswidrig ist, das Recht zuzuerkennen, diesen Rechtsakt innerhalb eines angemessenen Zeitraums rückwirkend zurückzunehmen, doch kann dieses Recht durch das Erfordernis eingeschränkt werden, das berechtigte Vertrauen des Adressaten des Rechtsakts in dessen Rechtmässigkeit zu beachten (Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnrn.
  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
    37 In der vorliegenden Rechtssache deutet nichts darauf hin, daß der Rechtsmittelführer die Entscheidung vom 24. Januar 1991 durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt hätte (vgl. sinngemäß Urteile vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513).
  • EuG, 30.11.1993 - T-15/93

    Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete -

  • EuGH, 20.06.1991 - C-365/89

    Cargill / Produktschap voor Margarine, Vetten en Oliën

  • EuGH, 11.05.1983 - 311/81

    Klöckner / Kommission

  • EuGH, 02.06.1994 - C-326/91

    de Compte / Parlament

  • EuGH, 21.01.1987 - 76/84

    Rienzi / Kommission

  • EuGH, 06.02.1986 - 162/84

    Vlachou / Rechnungshof

  • EuGH, 11.12.1980 - 1252/79

    Lucchini / Kommission

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05

    Die im Treibhausgas-Emissionsgesetz auferlegten Pflichten und getroffenen

    In der Rechtssache C-90/95 P (Urteil vom 17. April 1997 - de Compte/Europäisches Parlament -, Slg. 1997, I-1999) ging es um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage

    Dazu ist zu bemerken, dass das Gericht gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts bei Streitsachen vermögensrechtlicher Art zur unbeschränkten Nachprüfung befugt ist, in deren Rahmen es gegebenenfalls auch die beklagte Partei von Amts wegen zur Zahlung einer Entschädigung für den durch ihren Amtsfehler entstandenen Schaden verurteilen und unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache den Schaden nach billigem Ermessen schätzen kann (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission, 24/79, Slg. 1980, 1743, Randnr. 14, vom 27. Oktober 1987, Houyoux und Guery/Kommission, 176/86 und 177/86, Slg. 1987, 4333, Randnr. 16, vom 17. April 1997, de Compte/Parlament, C-90/95 P, Slg. 1997, I-1999, Randnr. 45, sowie EIB/Hautem, Randnr. 95).
  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

    Daher geht aus den Urteilen, in denen der Vertrauensschutz bejaht wurde, hervor, dass der Gerichtshof und das Gericht sich auf die bloße Erwähnung des Fehlens eines zwingenden öffentlichen Interesses - wie die Erwähnung in der angefochtenen Entscheidung - beschränkt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 1997, de Compte/Parlament, C-90/95 P, EU:C:1997:198, Rn. 39) oder ein solches Interesse überhaupt nicht angesprochen haben, da diese Voraussetzung von den Parteien nicht in Abrede gestellt worden war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1987, RSV/Kommission, 223/85, EU:C:1987:502, Rn. 13 bis 17, und vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, EU:T:2001:145, Rn. 188 bis 191).

    Zweitens wird bei der von der Klägerin vertretenen Auffassung der Zeitpunkt des Erwerbs des berechtigten Vertrauens, der dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von präzisen Zusicherungen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 1997, de Compte/Parlament, C-90/95 P, EU:C:1997:198, Rn. 38), mit dem Gegenstand vermengt, auf den sich das erworbene berechtigte Vertrauen bezieht und der sich je nach dem Wortlaut der erteilten präzisen Zusicherungen auf vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Vorgänge erstrecken kann.

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   Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Entscheidung, mit der eine Berufskrankheit anerkannt wird - Rücknahme eines Verwaltungsakts - Berechtigtes Vertrauen - Angemessene Frist - Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.06.1985 - 141/84

    De Compte / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (1) - Verbundene Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament, Slg. ÖD 1995, II-1).

    (3) - Rechtssache 141/84 (De Compte/Parlament, Slg. 1985, 1951).

    (4) - Rechtssache T-26/89 (De Compte/Parlament, Slg. ÖD 1991, II-781).

    (5) - Rechtssache C-326/91 P (De Compte/Parlament, Slg. 1994, I-2091).

  • EuG, 26.01.1995 - T-90/91

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Rücknahme einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    Der Rechtsmittelführer focht diese Entscheidung sowie die Zurückweisung seiner Beschwerde vor dem Gericht an (Rechtssache T-90/91).

    Der Rechtsmittelführer focht auch diese Entscheidung zusammen mit der Zurückweisung der Beschwerde vor dem Gericht an (Rechtssache T-62/92).

    21 Der fünfte Rechtsmittelgrund betrifft den Teil des Urteils des Gerichts, der sich nur auf die Rechtssache T-62/92 bezieht.

    (1) - Verbundene Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament, Slg. ÖD 1995, II-1).

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (9) - Vgl. für alle: Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10) und vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85 (Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.01.1987 - 76/84

    Rienzi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (7) - Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 (Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnrn. 10 und 11).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (9) - Vgl. für alle: Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10) und vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85 (Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-185/90

    Kommission / Gill

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (8) - Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-185/90 P (Kommission/Gill, Slg. 1991, I-4779, Randnr. 24) sowie Urteil Rienzi (a. a. O., Randnr. 9).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-326/91

    de Compte / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95
    (5) - Rechtssache C-326/91 P (De Compte/Parlament, Slg. 1994, I-2091).
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