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   EuGH, 13.01.2011 - C-92/10 P   

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https://dejure.org/2011,3639
EuGH, 13.01.2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94
    Die Bezeichnung "BestBuy” ist wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig / Werbeslogan

  • Europäischer Gerichtshof

    Media-Saturn-Holding / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • EU-Kommission PDF

    Media-Saturn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • EU-Kommission

    Media-Saturn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY“

  • kanzlei.biz

    "BestBuy' nur Hinweis auf Preis-Leistungs-Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Media-Saturn-Holding GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2009 in der Rechtssache T-476/08, Media-Saturn-Holding GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 17. Februar 2010

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn / HAMB - BEST BUY (T"476/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 255
  • GRUR-RR 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Die Rechtsmittelführerin trägt vor, das Gericht habe Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 falsch angewandt, indem es bei der Prüfung der Unterscheidungskraft des Wortelements des fraglichen Zeichens von vornherein von einem Zeichen BEST BUY ausgegangen sei und für das Verständnis der angemeldeten Marke auf das Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) (T-122/01, Slg. 2003, II-2235), verwiesen habe, das ein anderes Zeichen als das von der Rechtsmittelführerin angemeldete betroffen habe, nämlich das folgende Zeichen:.

    Unter diesen Umständen kann die Rechtsmittelführerin dem Gericht nicht vorwerfen, dass es sich hinsichtlich des Wortbestandteils des in Rede stehenden Zeichens auf seine Feststellungen im Urteil Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) zu dem Wortzeichen BEST BUY gestützt hat.

    Wie aus Randnr. 26 dieses Urteils eindeutig hervorgeht, hat das Gericht die im Urteil Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) gezogenen Schlussfolgerungen für auch in der vorliegenden Rechtssache anwendbar gehalten, nicht aber die spezielle Beurteilung des Sachverhalts, der diesem Urteil zugrunde lag.

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Nach ständiger Rechtsprechung darf sich die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer zusammengesetzten Marke wie der hier in Rede stehenden nicht auf eine Untersuchung jedes ihrer isoliert betrachteten Wort- oder Bestandteile beschränken, sondern muss jedenfalls auf die Gesamtwahrnehmung der Marke durch die maßgebenden Verkehrskreise gestützt sein, nicht aber auf die Vermutung, dass Bestandteile, die isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, auch im Fall ihrer Kombination nicht unterscheidungskräftig sein können (Urteil vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass jeder dieser Bestandteile für sich betrachtet keine Unterscheidungskraft hat, schließt es nämlich nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (Urteil Eurohypo/HABM, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Aus dem Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM (C-398/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gehe hervor, dass es für die Unterscheidungskraft der Marke unerheblich sei, ob sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst werde, sofern sie von den angesprochenen Verkehrskreisen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen werde.

    Diese Folgerung ist nicht mit dem vom Gerichtshof vor Kurzem bestätigten Grundsatz unvereinbar, dass es dann, wenn die betreffenden Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, für deren Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird (Urteil Audi/HABM, Randnr. 45).

  • EuG, 15.12.2009 - T-476/08

    Media-Saturn / HABM (BEST BUY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Media-Saturn-Holding GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn/HABM (BEST BUY) (T-476/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. August 2008 (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, durch die ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung des Bildzeichens BEST BUY als Gemeinschaftsmarke zurückzuweisen, ihrerseits zurückgewiesen worden war.
  • EuGH, 25.02.2010 - C-408/08

    Lancôme / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch die Befugnisse des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 25. Februar 2010, Lancôme/HABM, C-408/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Die Würdigung dieser Tatsachen ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Die Befugnisse des Gerichtshofs sind jedoch im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 62, und vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 62; Beschluss vom 16. September 2010, Rajani/HABM, C-559/08 P, Randnr. 66, und Urteil vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, Randnr. 39).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Calvin Klein Trademark Trust/HABM, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern sie nicht verfälscht worden sind, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (vgl. u. a. Urteil vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Derartige Beurteilungen gehören jedoch zum Bereich der Tatsachenwürdigung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Dezember 2010, Goncharov/HABM, C 156/10 P, Randnr. 40, und Urteil Media-Saturn-Holding/HABM, Randnr. 28).

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