Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.1993 - C-92/91   

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https://dejure.org/1993,3101
EuGH, 27.10.1993 - C-92/91 (https://dejure.org/1993,3101)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - C-92/91 (https://dejure.org/1993,3101)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - C-92/91 (https://dejure.org/1993,3101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Taillandier

    Richtlinie 88/301 der Kommission, Artikel 1 zweiter Gedankenstrich
    1. Wettbewerb; Öffentliche Unternehmen; Begriff; In die öffentliche Verwaltung eingegliederte Stellen; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Taillandier

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Richtlinie über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekomuinikations-Endgeräte mit französischem Recht; Verfahren der Beantragung einer Zulassung bei der nationalen Gesellschaft für Telekommunikation; Strafdrohung für Anbieter nicht genehmigter ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulassung des Vertriebs von Telekommunikations-Endgeräten

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; RiLi 83/201 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; RiLi 83/201 Art. 6
    1. Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen - Begriff - In die öffentliche Verwaltung eingegliederte Stellen - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 88/301/EWG der Kommission - Unabhängigkeit der mit der Regelung betrauten Stelle - Strafsanktionen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 165
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.06.1987 - 118/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.10.1993 - C-92/91
    Wäre dies nicht der Fall, so würde die Wirksamkeit der Bestimmungen der fraglichen Richtlinie sowie die Einheitlichkeit ihrer Anwendung in allen Mitgliedstaaten beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Darüber hinaus kann der Umstand, dass der Betrieb des öffentlichen Telekommunikationsnetzes einer in die öffentliche Verwaltung eingegliederten Stelle übertragen worden ist, diese Stelle nicht von der Qualifikation als öffentliches Unternehmen ausnehmen (Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-69/91, Decoster, Slg. 1993, I-5335, Randnr. 15, und in der Rechtssache C-92/91, Taillandier, Slg. 1993, I-5383, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96

    Albany

    (223) - Urteile vom 17. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-271/90, C-281/90, C-289/90 (Spanien u. a./Kommission, "Telekommunikationdienste", Slg. 1992, I-5833, Randnr. 22), vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-69/91 (Decoster, Slg. 1993, I-5335) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-92/91 (Taillandier, Slg. 1993, I-5383.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-92/91 (Taillandier, Slg. 1993, I-5383, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95

    Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). -

    (36) - Urteil Kommission/Italien, bereits zitiert in Fußnote 34, Randnr. 7. Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-92/91 (Taillandier, Slg. 1993, I-5383, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-205/14

    Kommission / Portugal

    37 - Der Gerichtshof hat zwar Art. 6 der Richtlinie 88/301/EWG der Kommission vom 16. Mai 1988 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte (ABl. L 131 S. 73), wonach die Zulassung von Telekommunikations-Endgeräten von einer Stelle vorgenommen wird, die von den im Bereich der Telekommunikation Waren oder Dienstleistungen anbietenden öffentlichen oder privaten Unternehmen "unabhängig" ist, dahin ausgelegt, dass er verbietet, dass die Erteilung einer solchen Zulassung einer Direktion des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen überlassen wird, da dieses insbesondere auch mit dem Betrieb des öffentlichen Netzes betraut ist (Urteil Taillandier, C-92/91, EU:C:1993:854, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-91/94

    Strafverfahren gegen Thierry Tranchant und Téléphone Store SARL, zivilrechtlich

    ( 2 ) Urteile vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941), vom 27. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-46/90 und C-93/91 (Lagauche u. a., Slg. 1993, I-5267), vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-69/91 (Decoster, Slg. 1993, I-5335) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-92/91 (Taillandier, Slg. 1993, I-5383).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-314/93

    Strafverfahren gegen François Rouffeteau und Robert Badia.

    (3) ° Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-92/91 (Taillandier, Slg. 1993, I-5383).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-289/91

    Klaus Kuhn gegen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. - Bezeichnung und

    (13) ° Der Gerichtshof nimmt in den Rechtssachen C-46/90 (Lagauche), C-69/91 (Decoster), C-92/91 (Taillandier) und C-93/91 (Evrard) Stellung zu einer Frage, die bis zu einem gewissen Grade der hier gestellten entspricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1992 - C-69/91

    Strafverfahren gegen Francine Decoster, verheiratete Gillon. - Richtlinie

    Die vorliegende Rechtssache gehört ° ebenso wie die Rechtssache C-92/91, Taillandier, in der ich die Schlussanträge heute vortrage ° zu einer ganzen Reihe von Vorabentscheidungsersuchen(1), die alle den gleichen Tatbestand betreffen: Die Vermarktung (in manchen Fällen auch den blossen Besitz) von Telekommunikations-Endgeräten (zumeist Telefongeräten, schnurlosen Telefongeräten und Fernkopierern) ohne vorherige Zulassung oder Genehmigung durch die zuständigen nationalen Behörden(2).
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   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1992 - C-92/91   

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https://dejure.org/1992,20251
Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1992 - C-92/91 (https://dejure.org/1992,20251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.06.1992 - C-92/91 (https://dejure.org/1992,20251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - C-92/91 (https://dejure.org/1992,20251)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Annick Taillandier, verheiratete Neny.

    Richtlinie 88/301/EWG der Kommission - Unabhängigkeit der mit der Regelung betrauten Stelle - Strafsanktionen

Verfahrensgang

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