Rechtsprechung
EuGH, 04.10.1991 - C-93/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Irland
EWG-Vertrag, Artikel 52
Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Fischerei - Erteilung von Fischereilizenzen durch einen Mitgliedstaat für Schiffe, die in seinen Registern eingetragen sind - Gründung einer Gesellschaft nationalen Rechts als allein für die Staatsangehörigen anderer ... - EU-Kommission
Kommission / Irland
- Wolters Kluwer
Anforderungen für das Erlangen einer Meeresfischereilizenz; Erforderliche Lizenz für die Verwendung eines in Irland registrierten Fischereifahrzeugs für die Meeresfischerei inner- und ausserhalb der ausschließlichen irischen Fischereizone; Zulässigkeit der Bedingung der ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art.169; ; EWG-Vertrag Art. 52
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 52
Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Fischerei - Erteilung von Fischereilizenzen durch einen Mitgliedstaat für Schiffe, die in seinen Registern eingetragen sind - Gründung einer Gesellschaft nationalen Rechts als allein für die Staatsangehörigen anderer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Fischerei - Lizenzen - Niederlassungsrecht.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
- EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.12.1989 - 3/87
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate
Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
13 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) und C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. - EuGH, 14.12.1989 - 216/87
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow
Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
13 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) und C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
- EuGH, 07.03.1996 - C-334/94
Kommission / Frankreich
Sie beruft sich hierfür auf das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-221/89 (Factortame u. a., Slg. 1991, I-3905, Randnr. 30) sowie auf die Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585) und in der Rechtssache C-93/89 (Kommission/Irland, Slg. 1991, I-4569). - EuGH, 27.11.1997 - C-62/96
Kommission / Griechenland
Zu nationalen Vorschriften von der Art der in Rede stehenden griechischen Vorschriften liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofes vor (vgl. vor allem Urteil Factortame u. a., a. a. O., sowie die Urteile vom 4. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-93/89, Kommission/Irland, Slg. 1991, I-4569, und C-246/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-334/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1996, I-1307, und vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-151/96, Kommission/Irland, Slg. 1997, I-3327). - EuGH, 12.06.1997 - C-151/96
Kommission / Irland
Die Kommission nimmt insoweit auf die Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-221/89 (Factortame u. a., Slg. 1991, I-3905), vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-93/89 (Kommission/Irland, Slg. 1991, I-4569), in der Rechtssache C-246/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585) und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Slg. 1996, I-1307) Bezug. - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-280/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Fischerei - Von …
Zu den irischen Vorschriften vgl. Urteile vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 223/86 (Pesca Valentia, Slg. 1988, 83) und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-93/89 (Kommission/Irland, Slg. 1991, I-4569).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.
Fischerei - Lizenzen - Niederlassungsrecht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
- EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.12.1989 - 216/87
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
Die irische Regierung nimmt in ihrer Gegenerwiderung auch auf das Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) Bezug, in dem der Gerichtshof anerkannt hat, daß das mit dem System der nationalen Quoten verfolgte Ziel tatsächlich Bedingungen rechtfertigen kann, durch die sichergestellt werden soll, daß das Schiff eine wirkliche wirtschaftliche Beziehung zu dem Mitgliedstaat aufweist, dessen Flagge es führt.Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, daß diese Bedingungen den Zweck haben müssen, die Quoten der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung und den damit verbundenen Gewerbezweigen zugute kommen zu lassen, und daß die Beziehung, die damit sichergestellt werden soll, nur das Verhältnis zwischen den Fischereitätigkeiten des Schiffes und dieser Bevölkerung sowie diesen Gewerbezweigen betreffen darf (siehe die Randnrn. 25 bis 27 im Urteil Jaderow).
- EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
- Siehe das Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Bond van Adverteerders, Slg. 1988.2085, Randnr. 36).