Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1991 - C-93/89   

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https://dejure.org/1991,3934
EuGH, 04.10.1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,3934)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,3934)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,3934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Fischerei - Erteilung von Fischereilizenzen durch einen Mitgliedstaat für Schiffe, die in seinen Registern eingetragen sind - Gründung einer Gesellschaft nationalen Rechts als allein für die Staatsangehörigen anderer ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für das Erlangen einer Meeresfischereilizenz; Erforderliche Lizenz für die Verwendung eines in Irland registrierten Fischereifahrzeugs für die Meeresfischerei inner- und ausserhalb der ausschließlichen irischen Fischereizone; Zulässigkeit der Bedingung der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art.169; ; EWG-Vertrag Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Fischerei - Erteilung von Fischereilizenzen durch einen Mitgliedstaat für Schiffe, die in seinen Registern eingetragen sind - Gründung einer Gesellschaft nationalen Rechts als allein für die Staatsangehörigen anderer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
    13 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) und C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • EuGH, 14.12.1989 - 216/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-93/89
    13 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) und C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89   

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https://dejure.org/1991,17509
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,17509)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,17509)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - C-93/89 (https://dejure.org/1991,17509)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Fischerei - Lizenzen - Niederlassungsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1989 - 216/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
    Die irische Regierung nimmt in ihrer Gegenerwiderung auch auf das Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) Bezug, in dem der Gerichtshof anerkannt hat, daß das mit dem System der nationalen Quoten verfolgte Ziel tatsächlich Bedingungen rechtfertigen kann, durch die sichergestellt werden soll, daß das Schiff eine wirkliche wirtschaftliche Beziehung zu dem Mitgliedstaat aufweist, dessen Flagge es führt.

    Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, daß diese Bedingungen den Zweck haben müssen, die Quoten der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung und den damit verbundenen Gewerbezweigen zugute kommen zu lassen, und daß die Beziehung, die damit sichergestellt werden soll, nur das Verhältnis zwischen den Fischereitätigkeiten des Schiffes und dieser Bevölkerung sowie diesen Gewerbezweigen betreffen darf (siehe die Randnrn. 25 bis 27 im Urteil Jaderow).

  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89
    - Siehe das Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Bond van Adverteerders, Slg. 1988.2085, Randnr. 36).
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