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   EuGH, 03.06.2021 - C-931/19   

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https://dejure.org/2021,15040
EuGH, 03.06.2021 - C-931/19 (https://dejure.org/2021,15040)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2021 - C-931/19 (https://dejure.org/2021,15040)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - C-931/19 (https://dejure.org/2021,15040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Titanium

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 43 und 45 - Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2008/8/EG geänderten Fassung - Art. 44, 45 und 47 - Dienstleistungen - Steuerlicher Anknüpfungspunkt - Begriff der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Steuerwesen â€" Mehrwertsteuer â€" Richtlinie 2006/112/EG â€" Art. 43 und 45 â€" Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2008/8/EG geänderten Fassung â€" Art. 44, 45 und 47 â€" Dienstleistungen â€" Steuerlicher ...

  • Betriebs-Berater

    Mehrwertsteuer - Steuerlicher Anknüpfungspunkt - Begriff der festen Niederlassung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine feste Niederlassung ohne eigenes Personal - ohne feste Niederlassung im Inland keine Steuerschuldnerschaft des ausländischen Vermieters bei steuerpflichtiger Grundstücksvermietung (entgegen Abschn. 13b.11 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 UStAE)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 43 und 45 - Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2008/8/EG geänderten Fassung - Art. 44, 45 und 47 - Dienstleistungen - Steuerlicher Anknüpfungspunkt - Begriff der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 43 und 45 - Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2008/8/EG geänderten Fassung - Art. 44, 45 und 47 - Dienstleistungen - Steuerlicher Anknüpfungspunkt - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Titanium: Neue umsatzsteuerliche Regeln für im Ausland ansässige Vermieter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begriff der festen Niederlassung bei Vermietung einer Immobilie

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Art. 11 MwStVO; § 3a UStG; Abschn. 3a.1. Abs. 3 UStAE
    Eine durch fremde Dritte bewirtschaftete Liegenschaft begründet keine feste Niederlassung

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerschuld bei ausländischem Vermieter

In Nachschlagewerken

Sonstiges (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-931/19
    Es stellt ferner fest, aus den Urteilen vom 17. Juli 1997, ARO Lease (C-190/95, EU:C:1997:374), und vom 7. Mai 1998, Lease Plan (C-390/96, EU:C:1998:206), ergebe sich, dass der Begriff "feste Niederlassung" im Konkreten eigenes Personal des Dienstleisters voraussetze, und dass der Rückgriff auf das Personal eines anderen, beauftragten Unternehmens nicht für die Subsumtion unter diesen Begriff ausreiche.

    Insbesondere ist bei einer Struktur, bei der es an eigenem Personal fehlt, keine Subsumtion unter den Begriff "feste Niederlassung" möglich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997, ARO Lease, C-190/95, EU:C:1997:374, Rn. 19).

  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-931/19
    Daher setzt er einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur voraus, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (Urteil vom 28. Juni 2007, Planzer Luxembourg, C-73/06, EU:C:2007:397, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-390/96

    Lease Plan

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-931/19
    Es stellt ferner fest, aus den Urteilen vom 17. Juli 1997, ARO Lease (C-190/95, EU:C:1997:374), und vom 7. Mai 1998, Lease Plan (C-390/96, EU:C:1998:206), ergebe sich, dass der Begriff "feste Niederlassung" im Konkreten eigenes Personal des Dienstleisters voraussetze, und dass der Rückgriff auf das Personal eines anderen, beauftragten Unternehmens nicht für die Subsumtion unter diesen Begriff ausreiche.
  • EuGH, 29.04.2021 - C-383/19

    Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-931/19
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 29. April 2021, Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny, C-383/19, EU:C:2021:337, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-603/19

    Úrad speciálnej prokuratúry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-931/19
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 1. Oktober 2020, Úrad speciálnej prokuratúry, C-603/19, EU:C:2020:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7103/19

    Leistungsortbestimmung im Zusammenhang mit § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG - Mit der

    Das Gericht sieht keinen Anlass, das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- über den Vorlagebeschluss des österreichischen Bundesfinanzgerichts -BFG- vom 20.12.2019 - RV/7103840/2015 (juris, beim EuGH anhängig unter dem Az. C-931/19 - Titanium; siehe dazu unter III. 2. d) bb)) auszusetzen.

    Wie sich aus der Aufstellung 2 ergibt, erstattete die örtliche Hausverwaltung der Klägerin monatliche Berichte und ließ sich Instandhaltungs- und Wartungsaufträge von der Klägerin genehmigen, so dass diese einen hinreichenden Zugriff auf dieses Personal hatte (offen gelassen von BFH, Urteil vom 19.11.2014 - V R 41/13, BStBl. II 2020, 129; Beschluss vom 09.05.2017 - XI B 13/17, BFH/NV 2017, 1198; vgl. zu dieser Frage auch den Vorlagebeschluss des BFG vom 20.12.2019 - RV/7103840/2015, juris, beim EuGH anhängig unter dem Az. C-931/19 - Titanium; dazu die Anmerkung von Prätzler in jurisPR-SteuerR 16/2020 Anm. 3).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-533/22

    Adient - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    2 Die anderen vier sind: Urteile vom 7. Mai 2020, Dong Yang Electronics (C-547/18, EU:C:2020:350), vom 3. Juni 2021, Titanium (C-931/19, EU:C:2021:446), vom 7. April 2022, Berlin Chemie A. Menarini (C-333/20, EU:C:2022:291), und vom 29. Juni 2023, Cabot Plastics Belgium (C-232/22, EU:C:2023:530).

    41 Andere Ansicht - aber ohne nähere Begründung - möglicherweise Urteil vom 3. Juni 2021, Titanium (C-931/19, EU:C:2021:446, Rn. 42).

  • BFH, 16.03.2023 - V R 17/21

    Grundstücksbezug sonstiger Leistungen

    Zwar stellt nach dem EuGH-Urteil Titanium vom 03.06.2021 - C-931/19 (EU:C:2021:446), das das FG in seinem Urteil noch nicht berücksichtigen konnte, eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung i.S. des Art. 44 MwStSystRL dar, wenn der Eigentümer der Immobilie --wie vom FG im Streitfall festgestellt-- nicht über eigenes Personal für den Leistungsempfang im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt (vgl. EuGH-Urteil Titanium, EU:C:2021:446, Rz 41).
  • EuGH, 29.06.2023 - C-232/22

    Cabot Plastics Belgium

    Da der Gerichtshof festgestellt habe, dass eine Struktur, bei der es an eigenem Personal fehle, nicht als "feste Niederlassung" eingestuft werden könne (Urteil vom 3. Juni 2021, Titanium, C-931/19, EU:C:2021:446), sei insbesondere zu klären, ob unter solchen Umständen das Personal des Erbringers der betreffenden Dienstleistungen, das gemäß einer zwischen diesen Parteien geschlossenen Vereinbarung nach den Vorgaben des Dienstleistungsempfängers handle, als dessen "eigenes" Personal angesehen werden könne.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2022 - 7 V 7115/22

    Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung - Ansässigkeit im Inland als

    Dies ist selbst bei einer Tochtergesellschaft nicht ohne weiteres zu unterstellen (Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 07.04.2022 - C-333/20 - Berlin Chemie A. Menarini, MwStR 2022, 426, Rn. 41 ff.; vgl. im Übrigen EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - C-931/19 - Titanium, DStR 2021, 1423 zur Frage einer sog. aktiven Niederlassung).
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