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   EuGH, 21.03.1997 - C-95/97   

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https://dejure.org/1997,2579
EuGH, 21.03.1997 - C-95/97 (https://dejure.org/1997,2579)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1997 - C-95/97 (https://dejure.org/1997,2579)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1997 - C-95/97 (https://dejure.org/1997,2579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Région wallonne / Kommission

    EGKS-Vertrag, Artikel 33; EG-Vertrag, Artikel 173; EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 47 Absatz 2; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 47 Absatz 2; Beschlüsse 88/591, 93/350... und 94/149 des Rates
    Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Klage der Mitgliedstaaten - Begriff - Beim Gerichtshof von einer Regionalbehörde eines Gliedstaats erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofes - ...

  • EU-Kommission

    Région wallonne / Kommission

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Klage der Mitgliedstaaten - Begriff - Beim Gerichtshof von einer Regionalbehörde eines Gliedstaats erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofes - ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(96)4289 final der Kommission über staatliche Beihilfen zugunsten des Unternehmens Forges de Clabecq - Beihilfen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission vom 27. November 1991 zur Einführung ...

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Insoweit geht aus der allgemeinen Systematik der Verträge eindeutig hervor, daß der Begriff des Mitgliedstaats im Sinne der institutionellen Bestimmungen und insbesondere derjenigen über die gerichtlichen Klagen nur die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erfaßt und nicht auf die Regierungen von Regionen oder autonomen Gemeinschaften erstreckt werden kann, welchen Umfang die ihnen zuerkannten Befugnisse auch haben mögen (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Wallonische Region/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache C-180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6).

    Da sie nach dem nationalen belgischen Recht Rechtspersönlichkeit besitzt, ist sie aber als juristische Person im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages anzusehen (Beschlüsse Wallonische Region/Kommission, Randnr. 11, und Regione Toscana/Kommission, Randnr. 11; siehe auch die Schlußanträge von Generalanwalt Lenz zu dem bereits in Randnr. 25 genannten Urteil Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, Slg. 1988, 1573, 1581, 1582).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-452/98

    ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen

    27: - Siehe insbesondere Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97 (Wallonische Region/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6) und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache C-180/97 (Region Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6).

    32: - Siehe insbesondere Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13) oder auch den Beschluss Wallonische Region/Kommission, Randnr. 7.

    33: - Beschluss Wallonische Region/Kommission, Randnr. 7.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    Die dritte Klage wurde von der Wallonischen Region vor dem Gerichtshof erhoben, der sich für unzuständig erklärte und die Sache mit Beschluss vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97 (Wallonische Region/Kommission, Slg. 1997, I-1787) an das Gericht verwies.

    Das Gericht erklärte daraufhin die Klage mit Beschluss vom 29. September 1997 in der Rechtssache T-70/97 (Wallonische Region/Kommission, Slg. 1997, II-1513) für unzulässig.

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