Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 25.11.1999 - C-96/98   

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https://dejure.org/1999,1569
EuGH, 25.11.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Besondere Schutzgebiete im Sumpfgebiet des Poitou (Marais ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung des Artikels 4 der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) - Marais poitevin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18).

    28 bis 32, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Randnr. 40).

    Außerdem erlegt Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Beeinträchtigung der Lebensräume in den für die Erhaltung der Wildvogelfauna geeignetsten Gebieten zu vermeiden, auch wenn die betreffenden Gebiete rechtswidrig nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 22, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).

    Folglich kann hinsichtlich der nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärten Gebiete ein Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nur dann vorliegen, wenn die betreffenden Gebiete zu den zahlen- und flächenmäßig für die Erhaltung geschützter Arten geeignetsten Gebieten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 4 gehören (vgl. Urteil vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 39) und wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung der Gebiete eingetreten ist.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Zu den übrigen Maßnahmen, mit denen nach Ansicht der französischen Regierung ein ausreichender Schutzstatus für die besonderen Schutzgebiete geschaffen werden sollte, ist festzustellen, daß Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu verpflichtet, ein besonderes Schutzgebiet mit einem rechtlichen Schutzstatus auszustatten, der geeignet ist, u. a. das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten sowie die Vermehrung, die Mauser und die Überwinterung der nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sicherzustellen (in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnrn.

    Außerdem erlegt Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Beeinträchtigung der Lebensräume in den für die Erhaltung der Wildvogelfauna geeignetsten Gebieten zu vermeiden, auch wenn die betreffenden Gebiete rechtswidrig nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 22, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).

    20 bis 22, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache Kommission/Spanien, Randnr. 35) ergeben hätten.

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Randnr. 40).
  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Die Umwidmung stelle daher eine Verletzung der Verpflichtungen dar, die sich seinerzeit aus Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie in der Auslegung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-993, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    Dabei ist zunächst daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission obliegt, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteil vom 25. November 1999 in der Rechtssache C-96/98, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8531, Randnr. 36).
  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

    Mit dieser Rechtsprechung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 Slg. 1993, I 4221 Rn. 26, vom 11. Juli 1996 - C 44/95 Slg. 1996, I 3805 Rn. 26, vom 19. Mai 1998 C 3/96 Slg. 1998, I 3031 Rn. 59, vom 18. März 1999 - C 166/97 Slg. 1999, I 1719 Rn. 21; vom 25. November 1999 - C 96/98 Slg. 1999, I 8531 Rn. 22, vom 7. Dezember 2000 - C 374/98 Slg. 2000, I 10799 Rn. 55 und vom 13. Februar 2003 - C 378/01 - n.v. Rn. 15).

    Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von Vertragsverletzungsverfahren dazu angehalten, die zur Sicherung der für die Arterhaltung unerlässlichen Lebensräume notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 C 355/90 a.a.O.; vom 19. Mai 1998 C 3/96 a.a.O., vom 18. März 1999 C 166/97 a.a.O., vom 25. November 1999 C 96/98 a.a.O., vom 7. Dezember 2000 C 374/98 a.a.O., vom 26. November 2002 C 202/01 n.v., vom 6. März 2003 C 240/00 n.v. und vom 20. März 2003 C 378/01 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 L 2153/99

    Abwägung; Abwägungsgebot; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Teilgenehmigung;

    Eine "unmissverständliche" und "unbedingte Pflicht" ergibt sich aus der Richtlinie selbst, wenn sich die Ausweisung als besonderes Vogelschutzgebiet aufdrängt (EuGH, Urt. v. 19.5.1998 - Rs.C - 3/96, NuR 1998, 538; Urt. v. 18.3.1999 - C 166/97 -, NuR 1999, 501; Urt. v. 25.11.1999 - Rs C - 96/98, NuR 2000, 206; BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, DVBl 1998, 900; OVG Münster, Beschl. v. 11.5.1999 - 20 B 1464/98.AK -, NuR 2000, 165; Apfelbacher/Adenauer/Iven NuR 1999, 63, 71; Iven UPR 1998, 361, 363; Fischer/Hüftle UPR 1996, 66, 71, Schink UPR 1999, 417, 421, die Möglichkeit faktischer Vogelschutzgebiete im Grundsatz verneinend: Koch, Europäisches Habitatschutzrecht, Baden-Baden 2000, S. 67).

    Um Zweck und Erfolg der Unterschutzstellung nicht zu gefährden, sind die betroffenen Behörden verpflichtet, die Schutzbestimmungen der Richtlinie in einer Weise zu beachten, als wäre das Gebiet schon unter Schutz gestellt, um auf diese Weise die Verletzung ihrer Pflicht zur Unterschutzstellung zu vermeiden (zuletzt EuGH Urt. vom 18.3.1999, aaO, Ziffer 38; Urt. vom 25.11.1999, aaO, Ziffer 41 und 42; Gellermann NdsVBl 2000, 157, 161).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-117/00

    Kommission / Irland

    Ebenso wie Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet Artikel 6 Absatz 2 der Habitatrichtlinie die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Verschlechterung der Habitate in den gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Vogelschutzrichtlinie eingerichteten Schutzgebieten zu vermeiden (vgl. Urteil vom 25. November 1999 in der Rechtssache C-96/98, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8531, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    12: - Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, und vom 25. November 1999 in der Rechtssache C-96/98, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8531, Randnr. 19).

    13: - Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der Kommission, ihm die erforderlichen Beweismittel für das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung vorzulegen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. statt aller Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 121/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 107, Randnr. 42, und Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 36).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

    Mit dieser Rechtsprechung befindet sich das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 -, Slg. 1993, I - 4221 Rn. 26, vom 11. Juli 1996 - C 44/95 -, Slg. 1996, I - 3805 Rn. 26, vom 19. Mai 1998 - C 3/96 -, Slg. 1998, I - 3031 Rn. 59, vom 18. März 1999 - C 166/97 -, Slg. 1999, I - 1719 Rn. 21, vom 25. November 1999 - C 96/98 -, Slg. 1999, I - 8531 Rn. 22, vom 7. Dezember 2000 - C 374/98 -, Slg. 2000, I - 10799 Rn. 55 und vom 13. Februar 2003 - C 378/01 - n. v. Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-281/16

    Vereniging Hoekschewaards Landschap - Umweltrecht - Richtlinie 92/43/EWG -

    11 Urteil vom 25. November 1999, Kommission/Frankreich (Poitou) (C-96/98, EU:C:1999:580, Rn. 54).

    17 Urteil vom 25. November 1999, Kommission/Frankreich (Poitou) (C-96/98, EU:C:1999:580, Rn. 52 bis 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-117/00

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 19.10.2017 - C-281/16

    Vereniging Hoekschewaards Landschap - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2001 - 1 K 14/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2002 - 1 L 162/01

    Unbegründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels ausreichender

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-374/00

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-396/99

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-461/14

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßstab für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-191/05

    Kommission / Portugal - Erhaltung der wild lebenden Vögel - besonderes

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-376/00

    Kommission / Italien

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20652
Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,20652)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,20652)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,20652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98
    Im Urteil Kommission/Niederlande hat der Gerichtshof festgestellt: "Hat ... ein Mitgliedstaat Gegenden zu besonderen Schutzgebieten erklärt, deren Zahl und Gesamtfläche offensichtlich unter der Zahl und Gesamtfläche der Gegenden liegen, die für die Erhaltung der betreffenden Arten als die geeignetsten angesehen werden, so kann festgestellt werden, daß dieser Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtung aus Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie verstossen hat"; die Kommission ist danach nicht verpflichtet, "spezifische Verstösse gegen diese Vorschrift für das jeweilige Gebiet fest[zu]stellen"(6).

    (16) - Urteil des Gerichtshofes vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 17).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98
    Da das Gebiet meines Erachtens vor seiner Gemeinnützigerklärung und dem daran anschließenden Bau eines Teilstücks der A 83 ausgewiesen worden war, wäre die Französische Republik zur Umwidmung nur berechtigt gewesen, wenn die vom Gerichtshof im Urteil Leybucht Deich aufgestellten Voraussetzungen erfuellt gewesen wären.

    (20) - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-883, Randnr. 20; im folgenden: Urteil Leybucht Deich).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98
    Im übrigen seien die Pflichten der Mitgliedstaaten bezueglich der Kriterien für die Begrenzung von BSG erst nach dem zu dieser Klage führenden Geschehen durch den Gerichtshof im Urteil RSPB festgelegt worden(15).

    (13) - Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-44/95 (Slg. 1996, I-3805, im folgenden: Urteil RSPB).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98
    22 Was den qualitativen Gehalt von Artikel 4 Absatz 4 anbetrifft, so ergibt sich meines Erachtens aus dem Urteil Santoña-Marschen des Gerichtshofes ebenfalls klar, daß diese Vorschrift sowohl im Zusammenhang mit Artikel 4 Absätze 1 und 2 als auch mit der neunten Begründungserwägung gesehen werden muß.

    (9) - Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221; im folgenden: Urteil Santoña-Marschen).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-96/98
    (6) - Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96 (Slg. 1998, I-3031, Randnrn.
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