Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 21.10.1999 - C-97/98   

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https://dejure.org/1999,1558
EuGH, 21.10.1999 - C-97/98 (https://dejure.org/1999,1558)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.1999 - C-97/98 (https://dejure.org/1999,1558)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - C-97/98 (https://dejure.org/1999,1558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Begriff "Waren" - Recht zum Fischen mit der Spinnangel - Freier Dienstleistungsverkehr

  • Europäischer Gerichtshof

    Jägerskiöld

  • EU-Kommission PDF

    Jägerskiöld

    EG-Vertrag, Artikel 9 ff. [nach Änderung jetzt Artikel 23 ff. EG] und Artikel 59 ff. [nach Änderung jetzt Artikel 49 ff. EG]
    1 Freier Warenverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Fischereirecht oder Spinnangelerlaubnis - Nichteinbeziehung - Anwendung der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission

    Jägerskiöld

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr ; Gebührenpflicht für Fischereirecht und Spinnangelerlaubnis; Recht zum Fischen mit der Spinnangel als Dienstleistung ; Freier Dienstleistungsverkehr; Änderung des Fischereigesetzes als ...

  • Judicialis

    Lag om fiske (Gesetz Nr. 1045/96)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lag om fiske (Gesetz Nr. 1045/96)
    1 Freier Warenverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Fischereirecht oder Spinnangelerlaubnis - Nichteinbeziehung - Anwendung der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Pargas tingsrätt ?bo - Auslegung der Artikel 30, 36 und 37 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG, 30 EG und 31 EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung, die das Recht zum Spinnangeln ohne Zustimmung des Inhabers des Fischereirechts, aber gegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 2511
  • DB 1999, 2513
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Für den Fall, daß es sich um eine Ware im Sinne des Vertrages handeln sollte, führt der Tingsrätt drittens aus, der Umstand, daß das Recht zum Spinnangeln nur in Finnland ausgeübt werden könne, die Anwendung des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) nun nicht ausschließe.

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Tingsrätt trotz der Feststellung, daß der Beklagte sich nicht zu der Frage einer eventuellen Kollision zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht geäußert habe, beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Ist das Fischereirecht oder die Erlaubnis zum Spinnangeln eine Ware gemäß dem Urteil in der Rechtssache 7/68, Kommission/Italien, Slg. 1968, 633? 2. Stellt die Änderung des Fischereigesetzes durch das Gesetz Nr. 1045/96 in Finnland ein Hindernis für den freien Warenverkehr gemäß den Kriterien dar, die in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, festgelegt worden sind? 3. Stellt das Erholungsinteresse der Freizeitfischer einen Rechtfertigungsgrund im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag dar? 4. Geht es in dem hier zu entscheidenden Fall um landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne von Artikel 37 Absatz 4 EG-Vertrag? 5. Hat diese Rechtsvorschrift unmittelbare Rechtswirkung gemäß der Rechtssache 6/64, Costa/Enel (Slg. 1964, 1253)? 6. Ist das Interesse der Landwirte hinreichend berücksichtigt worden? 7. Verstößt somit die Änderung des Fischereigesetzes durch das Gesetz Nr. 1045/96 in Finnland bezüglich des Spinnangelns gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr (oder Dienstleistungsverkehr)? Zur Zulässigkeit.

  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Zweitens stellt der Tingsrätt fest, daß das Fischereirecht, zu dem auch das Recht zum Fischen mit der Spinnangel gehöre, wie sich aus § 5 des Fischereigesetzes ergebe, selbständig übertragen werden könne, so daß dieses Recht normalerweise der Definition genügen müßte, die der Gerichtshof dem Begriff "Waren" im Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 633) gegeben habe.

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Tingsrätt trotz der Feststellung, daß der Beklagte sich nicht zu der Frage einer eventuellen Kollision zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht geäußert habe, beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Ist das Fischereirecht oder die Erlaubnis zum Spinnangeln eine Ware gemäß dem Urteil in der Rechtssache 7/68, Kommission/Italien, Slg. 1968, 633? 2. Stellt die Änderung des Fischereigesetzes durch das Gesetz Nr. 1045/96 in Finnland ein Hindernis für den freien Warenverkehr gemäß den Kriterien dar, die in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, festgelegt worden sind? 3. Stellt das Erholungsinteresse der Freizeitfischer einen Rechtfertigungsgrund im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag dar? 4. Geht es in dem hier zu entscheidenden Fall um landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne von Artikel 37 Absatz 4 EG-Vertrag? 5. Hat diese Rechtsvorschrift unmittelbare Rechtswirkung gemäß der Rechtssache 6/64, Costa/Enel (Slg. 1964, 1253)? 6. Ist das Interesse der Landwirte hinreichend berücksichtigt worden? 7. Verstößt somit die Änderung des Fischereigesetzes durch das Gesetz Nr. 1045/96 in Finnland bezüglich des Spinnangelns gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr (oder Dienstleistungsverkehr)? Zur Zulässigkeit.

  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Was die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr angeht, genügt der Hinweis, daß diese Bestimmungen nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (siehe u. a. Urteile vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL Nr. 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-108/98, RI.SAN., Slg. 1999, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    59 bis 61, und vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 13) ist es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muß, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen.
  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Wie aus der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (ABl. L 178, S. 5) hervorgeht, deren ihr als Anhang beigefügte Nomenklatur für den Kapitalverkehr auch nach Inkrafttreten der Artikel 73b ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 ff. EG) weitergilt (siehe in diesem Sinne Urteil vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21), fallen u. a. unter die Bestimmungen des Vertrages über den freien Kapitalverkehr Geschäfte mit Aktien, Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren, die wie das Fischereirecht oder die an seine Stelle tretenden Fischereierlaubnisse Geldwert haben und Gegenstand von Handelsgeschäften sein können.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Ebenso stellen Tätigkeiten im Lotteriewesen, wie aus dem Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) hervorgeht, keine Tätigkeiten dar, die "Waren" betreffen, auch wenn sie mit der Verteilung von Werbematerial und Lotterielosen verbunden sind, sondern sind als "Dienstleistungen" im Sinne des Vertrages zu betrachten.
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Zum andern können die Rechte am geistigen Eigentum nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch den von Dienstleistungen berühren (siehe u. a. Urteil vom 20. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-92/92 und C-326/92, Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-108/98

    RI.SAN.

    Auszug aus EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
    Was die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr angeht, genügt der Hinweis, daß diese Bestimmungen nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (siehe u. a. Urteile vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL Nr. 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-108/98, RI.SAN., Slg. 1999, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachverhalt sei, da sich in dem Rechtsstreit zwei deutsche Unternehmen gegenüberstünden, dadurch gekennzeichnet, dass seine Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinauswiesen, so dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/29 im Ausgangsrechtsstreit keine Anwendung fänden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    Soweit die spanische Regierung zunächst auf das Urteil Jägerskiöld verweist, um geltend zu machen, dass der dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegende Rechtsstreit keinen Gemeinschaftsbezug aufweise, genügt die Feststellung, dass jenes Urteil die Auslegung der Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit betraf, die, wie der Gerichtshof in dessen Randnr. 42 ausdrücklich ausgeführt hat, nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

  • EuGH, 31.03.2022 - C-96/21

    Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen: Der

    Die Tatsache, dass ein Recht oder Erlaubnisse in Dokumenten festgehalten werden, die als solche Gegenstand des Handels sein können, ist keine ausreichende Grundlage dafür, sie nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr, sondern in den der Bestimmungen über den freien Warenverkehr fallen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, EU:C:1999:515, Rn. 35 und 36).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Bestimmungen des Vertrags, die die Verkehrsfreiheiten gewährleisten, nicht auf einen Sachverhalt anwendbar, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, EU:C:1999:515, Rn. 42, und vom 11. Juli 2002, Carpenter, C-60/00, EU:C:2002:434, Rn. 28).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr und die zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften keine Anwendung auf Sachverhalte finden können, die keinerlei Anknüpfungspunkt zu irgendeinem der vom Gemeinschaftsrecht erfassten Sachverhalte aufweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-97/98, Jägerskiöld, Slg. 1999, I-7319, Randnrn.
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Zwar sind Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr nicht auf Betätigungen anwendbar, von deren Merkmalen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (vgl. zuletzt Urteile vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-108/98, RI.SAN., Slg. 1999, I-0000, Randnr. 23, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-97/98, Jägerskiöld, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

    Sie verweist dabei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Jägerskiöld(5).

    Sie beruft sich dabei auf das Urteil Jägerskiöld(13), in dem es in Randnr. 45 heißt, dass "die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr keine Anwendung auf einen Sachverhalt wie denjenigen des Ausgangsverfahrens finden, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen".

    5 - Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld (C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    13 - Urteil Jägerskiöld (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 45).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit zumindest ein grenzüberschreitendes Element bei der betreffenden Dienstleistung voraus (vgl. etwa Urteil vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-97/98 - Slg. 1999, I-7319 Rn. 42 m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-410/19

    The Software Incubator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    10 The Software Incubator verweist insbesondere auf die Urteile vom 10. Dezember 1968, Kommission/Italien (7/68, EU:C:1968:51), vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld (C-97/98, EU:C:1999:515), und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland (C-65/05, EU:C:2006:673).

    17 Computer Associates verweist insbesondere auf die Urteile vom 30. April 1974, Sacchi (155/73, EU:C:1974:40), und vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld (C-97/98, EU:C:1999:515).

    86 Vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999 (C-97/98, EU:C:1999:515, Rn. 30 bis 39).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    23 Was die erste Rüge der Kommission angeht, ist darauf hinzuweisen, dass unter "Waren" Erzeugnisse zu verstehen sind, die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können (Urteile vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68, Kommission/Italien, Slg. 1968, 634, 642, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-97/98, Jägerskiöld, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Die Beschwerdeführer sind deshalb als Empfänger einer Dienstleistung anzusehen, die darin besteht, dass ihnen gegen Entgelt in einem bestimmten Gebiet befristet die Nutzung eines Jagdrechts eingeräumt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 36).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2002 - 2 U 240/01

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Einstweiliger Rechtsschutz vor den ordentlichen

  • BFH, 10.10.2005 - XI B 27/05

    Keine Diskriminierung europäischer Steuerberater gegenüber europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01

    Anomar u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-339/15

    Vanderborght

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09

    Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-101/01

    Lindqvist

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-446/05

    Doulamis - Nationale Regelung, die Erbringern von Leistungen der Zahnbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-192/99

    Kaur

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1999 - C-97/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21200
Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1999 - C-97/98 (https://dejure.org/1999,21200)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - C-97/98 (https://dejure.org/1999,21200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jägerskiöld

  • EU-Kommission PDF

    Peter Jägerskiöld gegen Torolf Gustafsson.

    Freier Warenverkehr - Begriff "Waren" - Recht zum Fischen mit der Spinnangel - Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
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