Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 06.03.2008 - C-98/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6823
EuGH, 06.03.2008 - C-98/07 (https://dejure.org/2008,6823)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - C-98/07 (https://dejure.org/2008,6823)
EuGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - C-98/07 (https://dejure.org/2008,6823)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordania Finans und BG Factoring

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung ...

  • EU-Kommission PDF

    Nordania Finans und BG Factoring

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung ...

  • EU-Kommission

    Nordania Finans und BG Factoring

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 19 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (RL 77/388/EWG) vom 17.05.1977 im Hinblick auf die Behandlung des Fahrzeugerwerbs durch ein Leasingunternehmen mit dem Ziel der Vermietung und anschließendem Verkauf nach Ablauf der Leasingverträge; ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 19 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Investitionsgüter für Zwecke der Pro-rata-Regelung des Vorsteuerabzugs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrzeuge eines Leasingunternehmens sind bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Vorsteuerabzug grds. zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Nordania Finans und BG Factoring

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 21. Februar 2007 - Nordania Finans A/S und BG Factoring A/S / Skatteministeriet

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 77/388/EWG Art 19 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 2
    EG; Leasing; Mehrwertsteuer; Veräußerung; Vermietung; Verwendung; Zweck

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark) - Auslegung des Art. 19 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 739
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, Slg. 2007, I-1315, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Ferner folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 2004, Harbs, C-321/02, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28, und vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Ferner folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 2004, Harbs, C-321/02, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28, und vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Diese Schlussfolgerung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Zweite Richtlinie 67/228/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (ABl. 1967, Nr. 71, S. 1303, im Folgenden: Zweite Richtlinie) die Auffassung vertreten hat, dass sich der Begriff "Investitionsgüter" in Art. 17 Abs. 1 dritter Gedankenstrich dieser Richtlinie auf Güter bezieht, die - für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt - durch ihre Langlebigkeit und ihren Wert gekennzeichnet sind und deren Anschaffungskosten daher in der Regel nicht als laufende Kosten verbucht, sondern über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (Urteil vom 1. Februar 1977, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, 51/76, Slg. 1977, 113, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.10.1992 - C-162/91

    Tenuta in Bosco / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteile vom 15. Oktober 1992, Tenuta il Bosco, C-162/91, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, vom 16. Januar 2003, Maierhofer, C-315/00, Slg. 2003, I-563, Randnr. 27, und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteile vom 15. Oktober 1992, Tenuta il Bosco, C-162/91, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, vom 16. Januar 2003, Maierhofer, C-315/00, Slg. 2003, I-563, Randnr. 27, und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-306/94

    Régie dauphinoise

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Die Berechnung des Vorsteuerabzugs würde verfälscht, wenn sämtliche Erträge aus Finanzgeschäften des Steuerpflichtigen, die einen Zusammenhang mit einer steuerbaren Tätigkeit aufweisen, in den fraglichen Nenner einbezogen werden müssten, auch wenn die Erzielung dieser Erträge keine oder eine jedenfalls nur sehr begrenzte Verwendung von Gegenständen oder Dienstleistungen erfordert, für die Mehrwertsteuer zu entrichten ist (Urteil vom 11. Juli 1996, Régie dauphinoise, C-306/94, Slg. 1996, I-3695, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-315/00

    Maierhofer

    Auszug aus EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteile vom 15. Oktober 1992, Tenuta il Bosco, C-162/91, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, vom 16. Januar 2003, Maierhofer, C-315/00, Slg. 2003, I-563, Randnr. 27, und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 34).
  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Der Begriff "Hilfsumsatz" in § 43 Nr. 3 UStDV ist deshalb im Interesse einer unionsweit einheitlichen Auslegung (vgl. EuGH-Urteile Nordania Finans und BG Factoring vom 6. März 2008 C-98/07, EU:C:2008:144, HFR 2008, 530, Rz 34 f.; NCC Construction Danmark vom 29. Oktober 2009 C-174/08, EU:C:2009:669, HFR 2010, 85, Rz 24 ff.) richtlinienkonform entsprechend der Definition in Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Art. 174 Abs. 2 Buchst. b und c MwStSystRL) auszulegen.

    e) Deshalb kann nach der Rechtsprechung des EuGH eine wirtschaftliche Tätigkeit auch nicht als "Hilfsumsatz" i.S. von Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG eingestuft werden, wenn sie die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit des Unternehmens darstellt (EuGH-Urteil Régie dauphinoise vom 11. Juli 1996 C-306/94, EU:C:1996:290, HFR 1996, 772, Rz 22; NCC Construction Danmark, EU:C:2009:669, HFR 2010, 85, Rz 30 und 31; s. auch EuGH-Urteil Nordania Finans und BG Factoring, EU:C:2008:144, HFR 2008, 530, Rz 22, 24 und 26, zu Investitionsgütern, die im Rahmen der laufenden Tätigkeit des Unternehmers --dort steuerpflichtig-- genutzt werden).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, und vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17, und vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-2805, Randnr. 34).
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Das ergibt sich auch daraus, dass der Begriff der Selbständigkeit ein solcher des Gemeinschaftsrechts ist (Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG) und solche Begriffe in der Regel einheitlich auszulegen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 6. März 2008 Rs. C-98/07 --Nordania Finans und BG Factoring--, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17, m.w.N.).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176

    Wie der Gerichtshof im Zusammenhang mit einer Bestimmung ausgeführt hat, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Investitionsgüter für eine Übergangszeit vom Vorsteuerabzug auszunehmen, umfasst der Begriff "Investitionsgüter" Güter, die - für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt - durch ihre Langlebigkeit und ihren Wert gekennzeichnet sind und deren Anschaffungskosten daher in der Regel nicht als laufende Kosten verbucht, sondern über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1977, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, 51/76, Slg. 1977, 113, Randnr. 12, sowie vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 6 Satz 2 - Begriff

    Bei dessen Auslegung sind daher der Wortlaut, der Zusammenhang und die Ziele von Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 12.12.2012 - XI R 36/10

    Warenmuster und Geschenke von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3

    Bei dessen Auslegung sind daher der Wortlaut, der Zusammenhang und die Ziele von Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. März 2008 C-98/07 --Nordania Finans und BG Factoring--, Slg. 2008, I-1281, UR 2008, 625, Rz 17, m.w.N.).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der sich aus Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, beinhaltet, dass der Steuerpflichtige die Mehrwertsteuer auf Gegenstände oder Dienstleistungen, die er für die Ausübung seiner besteuerten Tätigkeit erworben hat, vollständig als Vorsteuer geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-608/10

    Südzucker - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Falsche Angabe des Ausführers

    Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Definition, die nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, autonom auszulegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG

    50 - Urteil vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring (C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 20, unter Übernahme der Schlussanträge des Generalanwalts Bot).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1

  • EuGH, 09.07.2020 - C-716/18

    AJFP Caras-Severin und DGRFP Timisoara

  • EuGH, 01.03.2012 - C-166/11

    González Alonso - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert -

  • EuGH, 02.12.2010 - C-199/09

    Schenker - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-116/11

    Bank Handlowy und Adamiak - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2019 - C-523/18

    Engie Cartagena - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Vorschriften für den

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30195
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07 (https://dejure.org/2007,30195)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - C-98/07 (https://dejure.org/2007,30195)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - C-98/07 (https://dejure.org/2007,30195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordania Finans und BG Factoring

    Mehrwertsteuer - Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs - Verkauf von Fahrzeugen eines Leasingunternehmens bei Laufzeitende der Mietverträge - Begriff "Investitionsgüter ..., die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden"

  • EU-Kommission PDF

    Nordania Finans und BG Factoring

    Mehrwertsteuer - Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs - Verkauf von Fahrzeugen eines Leasingunternehmens bei Laufzeitende der Mietverträge - Begriff "Investitionsgüter ", die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden"

  • EU-Kommission

    Nordania Finans und BG Factoring

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    10 - Vgl. u. a. Urteil vom 15. Juli 2004, Harbs (C-321/02, Slg. 2004, I-7101, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    11 - Urteil vom 22. Juni 1993, Sofitam (C-333/91, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    7 - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Dezember 2005, Centralan Property (C-63/04, Slg. 2005, I-11087, Randnr. 55).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    6 - Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin Kaupunki (C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 25).
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    4 - 51/76 (Slg. 1977, 113).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-174/06

    CO.GE.P - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Steuerbefreite Umsätze -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
    Vgl. dazu auch das kürzlich ergangene Urteil vom 25. Oktober 2007, CO.GE.P (C-174/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).
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