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   OLG Köln, 30.04.1993 - 19 U 134/92   

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https://dejure.org/1993,3467
OLG Köln, 30.04.1993 - 19 U 134/92 (https://dejure.org/1993,3467)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.1993 - 19 U 134/92 (https://dejure.org/1993,3467)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 1993 - 19 U 134/92 (https://dejure.org/1993,3467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anschlußinhaber; Beweispflicht; Tatsache; Mißbrauch eines BTX-Anschlusses; BTX-Mißbrauch; Behauptung; Anschlußinhaber; Freischaltung; Zugangsverwährung; Dritte; Familienmitglied; Benutzung des Anschlussen; Anscheinsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 164, § 167, §§ 170 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 177
  • VersR 1993, 840
  • CR 1993, 552
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.01.1989 - 1 Ws 354/88

    Sittenwidrigkeit eines Vertrags über das Führen telefonischer Sexgespräche gegen

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.1993 - 19 U 134/92
    Das ist etwas anderes als der Telefonsex, den die Beklagten unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1989, 2551) als Beispiel für Sittenwidrigkeit ins Feld führen.
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Beim Bildschirmtext liefert die Abgabe einer Willenserklärung unter einer passwortgeschützten Teilnehmeradresse eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Erklärung vom Anschlussinhaber stammt (OLG Köln, Urteil vom 30.04.1993, 19 U 134/92, NJW-RR 1994, 177 = CR 1993, 552; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.01.1993, 13 U 133/92, NJW 1993, 1400 = CR 1993, 558; Redeker, NJW 1984, 2390).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auch aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung bei Vertragsschlüssen per Bildschirmtext (im Folgenden Btx; s. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 ff.; OLG Köln VersR 1993, 840 ff.; OLG Köln VersR 1998, 725 ff.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • AG Bonn, 16.08.2007 - 3 C 65/07

    Haftung eines Anschlussinhabers für Anrufe bei einem Mehrwertdienst

    Denn der Kläger haftet für Telefongespräche eines Familienmitgliedes nach den Regeln der Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1994, Seite 177).
  • OLG Köln, 21.11.1997 - 19 U 128/97

    Entgeltliche Benutzung von Sex-Dialog-Systemen per Bildschirmtext

    Die Klägerin stellt mit ihren Dialog-Systemen eine elektronische Plattform zur Verfügung, auf die der Benutzer mit anderen Personen sexualbezogen "kommunizieren" kann (vgl. den Senatsbeschluß vom 30. April 1993 - 19 U 134/94 -, abgedruckt in VersR 1993, 840, 841).
  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei

    Auch hier wäre die Sachlage lediglich anders zu beurteilen, wenn die Beklagte als vorgebliche Vertragspartnerin aufgrund weiterer Umstände als der bloßen Tatsache des Zugangs zum Telefonapparat, wie etwa der Kenntnis von einem Kennwort (vgl. etwa OLG Köln, Urteil v. 30.04.1993, NJW-RR 1994, 177, 178; LG Bonn, Urteil v. 19.12.2003, 2 O 472/03, CR 2004, 218), folgern könnte, die Nutzung geschehe mit Billigung des Anschlussinhabers.
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    Auch hier wäre die Sachlage lediglich anders zu beurteilen, wenn die Klägerin als vorgebliche Vertragspartnerin aufgrund weiterer Umstände als der bloßen Tatsache des Zugangs zum Telefonapparat, wie etwa der Kenntnis von einem Kennwort (vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 30.4.1993, NJW-RR 1994, S. 177, 178; LG Bonn, Urt. v. 19.12.2003, 2 O 472/03, CR 2004, S. 218) folgern könnte, die Nutzung geschehe mit Billigung des Anschlussinhabers.
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