Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2118
OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92 (https://dejure.org/1993,2118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.01.1993 - 13 U 133/92 (https://dejure.org/1993,2118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Januar 1993 - 13 U 133/92 (https://dejure.org/1993,2118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 130, 177; Telekommunikationsordnung §§ 29 ff., 420 ff.
    Rechtsscheinhaftung eines Btx-Teilnehmers bei mißbräuchlicher Benutzung seines Btx-Anschlusses durch Familienangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 164 BGB; § 167 BGB; §§ 170 ff. BGB
    Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen; Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht; Träger der Beweislast; Anschluß-Mißbrauch; Zurechenbarkeit

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Urteile Teil 1 - Kinder im Rechtsalltag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen; Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht; Träger der Beweislast; Anschluß-Mißbrauch; Zurechenbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 164, § 167, §§ 170 ff.

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1400
  • MDR 1993, 419
  • DB 1993, 532
  • CR 1993, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Im Falle einer mißbräuchlichen Benutzung eines Btx-Anschlusses findet aber eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Btx-Programmanbieters ebenso statt, wie einem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt der Schadensnähe des Verursachers Beweiserleichterungen für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zugutekommen können (BGH NJW 1985, 47; Zöller-Stephan, ZPO, Vor § 284 Rdn. 21; § 286 Rdn. 16), denn aufgrund der für den Programmeinstieg erforderlichen Eingabe der Btx-Anschlußziffer und des von der Bundespost nur dem Anschlußinhaber ausgehändigten Kennworts streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, daß eine mißbräuchliche Benutzung des Btx-Anschlusses des Inhabers nur durch ein Zutun des Anschlußinhabers ermöglicht worden sein kann.
  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Nach der Rechtsprechung des BGH gelten die Stellvertretungsvorschriften im Falle des Handelns unter fremdem Namen entsprechend (BGHZ 45, 193).
  • LG Aachen, 24.01.1991 - 6 S 192/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • OLG Koblenz, 21.11.1991 - 5 U 445/91

    Falsche Angaben in der Zeitungsanzeige über Pkw - Wandelung möglich?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • LG Dortmund, 24.04.1991 - 1 S 466/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • LG Wuppertal, 16.05.1990 - 8 S 21/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • LG Koblenz, 17.09.1990 - 3 S 78/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Für eine weitergehende Rechtsscheinshaftung (so LG Koblenz NJW 1991, 1360) ist nach der geltenden, vom Vertragsgrundsatz beherrschten Rechtslage kein Raum; für sie besteht im Bereich der privaten Bildschirmtextprogrammangebote auch kein berechtigtes wirtschaftliches Bedürfnis.
  • LG Frankenthal, 09.10.1991 - 2 S 167/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Sodann kann eine Schadensersatzhaftung des Beklagten auch nicht aus einer fahrlässigen Ermöglichung der Verwendung des Passworts - so wie es etwa das AG Bremen (in: NJW 2006, 518) unter Bezugnahme auf ein Urteil OLG Oldenburg (in: NJW 1993, 1400 betr. Inanspruchnahme von Bildschirmtextleistungen) angenommen hat - hergeleitet werden.
  • AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05

    Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

    Damit haftet der eBay -Nutzer auch dann, wenn er das Verhalten des unter seinem Namen Handelnden entweder kannte und trotz Verhinderungsmöglichkeiten duldete, oder wenn er es hätte erkennen müssen und verhindern können und der Dritte nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Namensträger selbst oder eine von ihm bestimmte Person handele (vgl. etwa OLG Oldenburg, NJW 1993, 1400 zur BTX-Nutzung).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Beim Bildschirmtext liefert die Abgabe einer Willenserklärung unter einer passwortgeschützten Teilnehmeradresse eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Erklärung vom Anschlussinhaber stammt (OLG Köln, Urteil vom 30.04.1993, 19 U 134/92, NJW-RR 1994, 177 = CR 1993, 552; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.01.1993, 13 U 133/92, NJW 1993, 1400 = CR 1993, 558; Redeker, NJW 1984, 2390).
  • OLG Schleswig, 19.07.2010 - 3 W 47/10

    Wirksamkeit von Verfügungen im Online-Banking unter fremder PIN-Nummer

    Selbst wenn die Befugnis des Dritten, Abbuchungen zu veranlassen, im Innenverhältnis begrenzt ist, greifen dann im Außenverhältnis zur Bank die genannten Rechtsscheinsgrundsätze (Gößmann in Schimansky u. a., Bankrechtshandbuch I, 2. A. 2001, § 55 Rn. 26; Hanau, a. a. O. jeweils m. w. N.; vgl. ähnlich bereits für die zurechenbar vom Anschlussinhaber verursachte missbräuchliche Nutzung eines BTX-Anschlusses OLG Oldenburg NJW 1993, 1400; siehe auch LG Berlin, Urt. v. 11.8.2009, 37 O 4/09, bei juris Rn. 15 sowie - jeweils für weitergegebene und missbräuchlich genutzte ebay-Kennung - LG Aachen NJW-RR 2007, 565 und Palandt/Ellenberger, BGB, 69. A. 2010, § 172 Rn. 18).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auch aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung bei Vertragsschlüssen per Bildschirmtext (im Folgenden Btx; s. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 ff.; OLG Köln VersR 1993, 840 ff.; OLG Köln VersR 1998, 725 ff.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Köln, 21.11.1997 - 19 U 128/97

    Entgeltliche Benutzung von Sex-Dialog-Systemen per Bildschirmtext

    Der Beklagte als Anschlußinhaber ist also beweisbelastet für die Tatsache eines nicht veranlaßten Mißbrauchs seines BTX-Anschlusses (vgl. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 f. = CR 1993, 558 f.; vgl. auch das o. a. Senatsurteil).
  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei

    So etwa die Sicherung des Zugangs zum BTX-Netz durch das Erfordernis der Eingabe einer Kennziffer sowie des persönlichen Kennworts eines Benutzers (vgl. OLG Köln, Urteil v. 21.11.1997, NJW-RR 1998, 1277, 1279; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil v. 11.01.1993, NJW 1993, 1400 - dieses allerdings unter Vermengung der rechtlichen Grundlagen von Anscheinsbeweis und Anscheinsvollmacht).
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    So etwa die Sicherung des Zugangs zum BTX-Netz durch das Erfordernis der Eingabe einer Kennziffer sowie des persönlichen Kennworts eines Benutzers (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.11.1997, NJW-RR 1993, S. 1277, 1279; vgl. auch OLG Oldenburg, Urt. v, 11.1.1993, NJW 1993, S. 1400 - dieses allerdings unter Vermengung der rechtlichen Grundlagen von Anscheinsbeweis und Anscheinsvollmacht).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 19 U 91/11

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens eines Vertrages

    Unter unbefugter Nutzung eines Faxanschlusses abgegebene Willenserklärungen sind kraft Rechtsscheins damit dem Anschlussinhaber dann zuzurechnen, wenn der Anschlussinhaber zurechenbare Ursachen für den Rechtsschein gesetzt hat (vgl. zur missbräuchlichen Nutzung eines BTX-Anschlusses OLG Oldenburg, NJW 1993, 1400 ff, zitiert nach juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht