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   LG Düsseldorf, 14.04.1993 - 12 O 540/92   

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https://dejure.org/1993,8217
LG Düsseldorf, 14.04.1993 - 12 O 540/92 (https://dejure.org/1993,8217)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1993 - 12 O 540/92 (https://dejure.org/1993,8217)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1993 - 12 O 540/92 (https://dejure.org/1993,8217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht für die Hersteller und Importeure von Fotokopiergeräten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1202
  • ZUM 1993, 436
  • afp 1993, 795
  • CR 1994, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.10.1990 - 29 U 2061/90

    Bestimmung eines Gerätes zur Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.1993 - 12 O 540/92
    Insoweit genügt es, daß neben der technischen Möglichkeit des Vervielfältigens die entsprechende Zweckbestimmung gegeben ist (OLG München ZUM 1991, 257 bestätigt in BGH ZR 34/91).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Nachdem die Klägerin in einem Verfahren obsiegt hatte (LG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1202 = CR 1994, 224), veröffentlichte sie im Bundesanzeiger vom 29. Mai 1993 einen Tarif, nach dem lediglich für Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas die gesetzlich festgelegte Vergütung in Höhe von mindestens 75 DM (Anlage zu § 54d UrhG), für andere nach dem 1. Januar 1993 in Verkehr gebrachte Geräte dagegen eine Vergütung in Höhe von 46, 80 DM gefordert wurde; für zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 31. Dezember 1992 in Verkehr gebrachte Geräte sollte die Vergütung lediglich 18, 75 DM betragen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96

    Vergütungspflicht für Faxgeräte

    In der Fachzeitschrift "I." erschien am 29. November 1990 ein Artikel, in dem über die Absicht der Klägerin berichtet wurde, ab 01.07.1990 eine Geräteabgabe für alle Fernkopierer zu verlangen (Anlage zum Klägerschriftsatz vom 03.11.1995, Bl. 63 d. Der vereinbarte Musterprozess führte zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 1993 (12 O 45/92; Bl. 18-27 d.A. NJW-RR 1994, 1202), wonach Telefaxgeräte der Vergütungspflicht nach § 54 Abs. 2 UrhG (damaliger Fassung) unterliegen sollten.

    Der Senat schließt sich insoweit der bisher zu dieser Frage ergangenen einhelligen Rechtsprechung an (LG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1202; LG Stuttgart, Urteil vom 13.06.1995, Bl. 29 ff. d.A.; OLG Köln, Urteil vom 04.10.1996; vgl. auch Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem WahrnG, CR 1993, 749), die - soweit erkennbar- auch in der Literatur bisher nicht auf Widerspruch gestoßen ist (zustimmend Mestmäcker/Schulze, aaO., § 54 a Rdn. 1; Nippe, CR 1995, 65 ff.).

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