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   BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96   

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https://dejure.org/1998,585
BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96 (https://dejure.org/1998,585)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - X ZR 70/96 (https://dejure.org/1998,585)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - X ZR 70/96 (https://dejure.org/1998,585)
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Unkooperativer Softwarebesteller

§ 651 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Vertrag über Individualsoftware ist Werklieferungsvertrag über "nicht vertretbare Sachen": Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts (Hinweis: anders nun nach § 651 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 326 BGB, kein Verzug, wenn Besteller notwendige Mitwirkungshandlungen unterläßt;

§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), höfliche Aufforderung als Mahnung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Inhaltliche Anforderungen an die Mahnung; kein Verzug mangels Verschulden bei notwendiger verweigerter Mitwirkung des Gläubigers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzugsbegründende Mahnung - Eindeutige und bestimmte Aufforderung des Leistungsverlangens

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Unkooperativer Softwarebesteller -, verzugsbegründende Mahnung, Anforderungen an den Inhalt

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2132
  • ZIP 1998, 1401
  • MDR 1998, 1021
  • WM 1998, 1294
  • WM 1999, 1294
  • BB 1998, 1283
  • DB 1998, 1459
  • K&R 1998, 301
  • JR 1999, 158
  • CR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92

    Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Die Lieferung einer ausreichenden Dokumentation ist nicht nur selbstverständlicher Inhalt eines auf die Lieferung von Software gerichteten Geschäftes (vgl. BGH, Urt. V. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461 = MDR 1993, 121 - für den Kauf von Software; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, NJw 1993, 1639 = MDR 1993, 980); dem Geschäftspartner der Beklagten wird in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der unwidersprochen gebliebenen Behauptung der Klägerin ein entsprechender Anspruch vielmehr ausdrücklich eingeräumt.
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 105/93

    Eintritt des Verzuges bei Unterlassen der Mitwirkung des Gläubigers;

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Dieser kommt nicht in Betracht, wenn das Werk deshalb nicht rechtzeitig hergestellt werden kann, weil der Besteller eine für die Vollendung der Arbeiten notwendige Mitwirkungshandlung nicht erbringt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 23.1.1996 - X ZR 105/93, MDR 1996, 567 = NJW 1996, 1745; s.a. Urt. v. 2.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 989).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93

    Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Dieser kommt nicht in Betracht, wenn das Werk deshalb nicht rechtzeitig hergestellt werden kann, weil der Besteller eine für die Vollendung der Arbeiten notwendige Mitwirkungshandlung nicht erbringt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 23.1.1996 - X ZR 105/93, MDR 1996, 567 = NJW 1996, 1745; s.a. Urt. v. 2.11.1995 - X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 989).
  • BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85

    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Nach dem so bestimmten Vertragsgegenstand wird die Vereinbarung zwischen den Parteien maßgeblich durch von der Beklagten zu erbringende Leistungen bei der Anpassung von Hard- und Software geprägt; eine solche Vereinbarung hat die Erstellung eines individuellen Werks zum Gegenstand und wird daher in der Rechtsprechung des Senats als Werkvertrag angesehen (vgl. dazu Urt. v. 24.6.1986 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255, 1257).
  • OLG Naumburg, 19.05.1993 - 2 U 539/92

    Regelbedarf des nichtehelichen Kindes; Anwendungszeitpunkte; Verjährungsregel;

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Die Lieferung einer ausreichenden Dokumentation ist nicht nur selbstverständlicher Inhalt eines auf die Lieferung von Software gerichteten Geschäftes (vgl. BGH, Urt. V. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461 = MDR 1993, 121 - für den Kauf von Software; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, NJw 1993, 1639 = MDR 1993, 980); dem Geschäftspartner der Beklagten wird in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der unwidersprochen gebliebenen Behauptung der Klägerin ein entsprechender Anspruch vielmehr ausdrücklich eingeräumt.
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Die Lieferung einer ausreichenden Dokumentation ist nicht nur selbstverständlicher Inhalt eines auf die Lieferung von Software gerichteten Geschäftes (vgl. BGH, Urt. V. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461 = MDR 1993, 121 - für den Kauf von Software; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, NJw 1993, 1639 = MDR 1993, 980); dem Geschäftspartner der Beklagten wird in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der unwidersprochen gebliebenen Behauptung der Klägerin ein entsprechender Anspruch vielmehr ausdrücklich eingeräumt.
  • OLG Hamburg, 15.02.1978 - 5 U 143/77
    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96
    Für eine den Anforderungen des § 284 BGB entsprechende Mahnung genügt nach Sinn und Zweck der Vorschrift vielmehr jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, daß er die geschuldete Leistung verlangt, wobei diese Folgen auch durch eine - wie hier - in höflicher Form abgefaßte Aufforderung ausgelöst werden (so im Erg. auch OLG Hamburg, MDR 1978, 577; Palandt/Heinrichs, § 284 BGB Rdn. 17).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    a) Als verzugsbegründende Mahnung genügt zwar jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt; auf die Rechtsfolgen eines Verzugs muss - anders als im Fall des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB - nicht hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 10. März 1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133; Palandt/Heinrichs, aaO, § 286 Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    d) Verzugszinsen aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB können die Kläger von dem Beklagten Ziffer 2 aus einem Betrag von 10.701,66 Euro und aus den korrespondierenden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.317,57 Euro seit dem 16.11.2017 verlangen, nachdem die Zahlungsfrist aus dem vorgenannten Rechtsanwaltsschreiben vom 27.10.2017 am 15.11.2017 verstrichen war und in diesem ausdrücklich rechtliche Folgen für den Fall der Nichtzahlung angekündigt wurden, also zugleich eine Mahnung erfolgte (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1998, X ZR 70-96, NJW 1998, 2132, 2133).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Für eine Mahnung genügt es, dass der Gläubiger zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH 10. März 1998 - X ZR 70/96 - zu II 2 der Gründe, NJW 1998, 2132; 6. Mai 1981 - IVa ZR 170/80 - zu III der Gründe, BGHZ 80, 269) .
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