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   OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98   

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https://dejure.org/1998,2337
OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1998 - 22 U 62/98 (https://dejure.org/1998,2337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BGB § 459
    Anforderung an die Fehlerbeschreibung bei Mängelrüge durch einen Laien

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Substantiierung der Mängelrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Fehlerbeschreibung bei Mängelrüge durch einen Laien; Rechtliche Qualifizierung des Vertrags über die Lieferung einer funktionierenden CAD-Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459
    Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 563
  • MDR 1999, 286
  • CR 1999, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
    Eine Zusicherung i. S. d. § 459 Abs. 2 BGB setzt voraus, daß der Verkäufer - sei es ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent - in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH NJW 1991, 1880 ).
  • OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97

    Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
    Soweit der Klägerin neben der Lieferung der Hard- und Software auch eine - gemäß IV, 4 der Geschäftsbedingungen gesondert zu vergütende - Installationspflicht oblag (vgl. IV der Geschäftsbedingungen - Software - der Klägerin), trat diese in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und ließ die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
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