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OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 6 U 204/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
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MarkenG § 24 Abs. 2
Verletzung einer Marke durch isolierten Vertrieb von Software-Datenträgern
Papierfundstellen
- CR 2000, 285
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung …
Bringt ein Markeninhaber Software - Datenträger zusammen mit anderen Produktbestandteilen (Lizenzunterlagen, Handbuch, Verkaufsunterlagen, Verpackung) in Verkehr, so liegt im isolierten Vertrieb des Programms ohne die sonstigen Bestandteile eine Markenrechtsverletzung, denn der isolierte Vertrieb des Datenträgers verletzt die Integrität des Gesamtprodukts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.2.2000, 6 U 204/99 - bei juris). - OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10
Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die …
Aus diesem Umstand ergab sich für den Kläger als Enderwerber nicht die Berechtigung, die Herkunftsfunktion der Marke dadurch zu beeinträchtigen, dass er die Originalverpackungen öffnete, die fremdsprachigen CD-Rom entfernte und die (geöffneten) leeren Verpackungshüllen - allein wegen der darauf enthaltenen Freischaltungsnummer - zusammen mit dem deutschsprachigen Programm an seine eigenen Kunden vertrieb (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Februar 2000 - 6 U 204/99 -, CR 2000, 285 und juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. November 2009 - 6 U 160/08 -, in juris). - LG Mannheim, 02.02.2010 - 2 O 102/09
Einstweilige Verfügung wegen Markenrechtsverletzung: Offensichtliche …
Das trifft nur zu, wenn sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Zweifelsfragen nicht aufkommen können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2000 - 6 U 204/99 -, CR 2000, 285). - LG Düsseldorf, 07.04.2000 - 2a O 111/00
Einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung einer Verbreitung von …
Es wird folgendes klargestellt: Das vorstehende Verbot zu Ziffer I. 2 und die vorstehenden Gebote zu Ziffern II. 2 und III. l beziehen sich nicht auf CD-ROMs des Programms "Microsoft Windows 98 Second Edition OEM" mit einem nicht von der Antragstellerin stammenden "Product-Key" Aufkleber (gemäß Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.02.2000 - 6 U 204/99).
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