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   LG München I, 21.09.1999 - 9 HK O 12244/99   

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https://dejure.org/1999,10715
LG München I, 21.09.1999 - 9 HK O 12244/99 (https://dejure.org/1999,10715)
LG München I, Entscheidung vom 21.09.1999 - 9 HK O 12244/99 (https://dejure.org/1999,10715)
LG München I, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 HK O 12244/99 (https://dejure.org/1999,10715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Streitigkeiten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr durch Domain "intershopping.com"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 466
  • K&R 2000, 360
  • CR 2000, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG München I, 21.09.1999 - 9 HKO 12244/99
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH, GRUR Int. 1998, 875, 876 - "Canon").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus LG München I, 21.09.1999 - 9 HKO 12244/99
    Für die Prägung der jeweiligen Zeichen ist von Bedeutung, daß gerade der Anfang eines Begriffs dessen Gesamteindruck wesentlich mitbestimmt (BGH GRUR 1996, 200, 201 -"Innovadiciophlont").
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus LG München I, 21.09.1999 - 9 HKO 12244/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Übereinstimmungen quantitativ überwiegen und außerdem den Wortanfang bilden (BGH GRUR 1993, 118, 120 - "Corvaton/Corvasal").
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • LG Düsseldorf, 09.05.2001 - 34 O 16/01

    Reichweite des Namensrechts einer Gemeinde bei Gebrauch des Gemeindenamens in

    LG München RIW 2000, 466; Münchener Kommentar zur ZPO.
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 312/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzung deutscher Markenrechte

    Von Art. 5 Abs. 3 EuGVÜ werden auch die quasideliktischen Tatbestände des Kennzeichen- und Wettbewerbsrechts erfaßt (OLG Karlsruhe MMR, 607 - bad-wildbad.com; LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 979, 980 -epson.de; BGH NJW 1988, 1466, 1467 -AGIA; LG München I, CR 2000, 464, 465 -intershopping.com).
  • LG Köln, 01.09.2004 - 28 O 238/04
    Bei Verbreitung von verletzenden Äußerungen im Internet ist die unerlaubte Handlung überall dort begangen, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist (KG NJW 97, 3321; LG Düsseldorf NJW-RR 98, 980; LG München I RIW 2000, 466; Wenzel-Burkhardt, aaO., Kap. 12, Rn. 123; Zöller-Vollkommer, aaO., § 32 Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 08.03.2001 - 1 O 94/01

    Anwaltsvermittlungsservice

    Es ist bereits genügend, wenn die Zusammensetzung der Zeichenbestandteile im deutschen Sprachgebrauch ungewöhnlich ist (Fezer, a.a.O., § 8 Rn. 48; LG Müchne CR 2000, 464 - 466-).
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