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   OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99   

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https://dejure.org/2000,2763
OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99 (https://dejure.org/2000,2763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2000 - 22 U 122/99 (https://dejure.org/2000,2763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 22 U 122/99 (https://dejure.org/2000,2763)
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§ 469 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gesamtwandelung der Computeranlage

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1223
  • CR 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98

    Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83

    Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen.
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Ob eine einheitliche Kaufsache vorliegt, bei der der Mangel eines Bestandteiles zur Wandlung des gesamten Kaufvertrages berechtigt, sofern hinsichtlich aller Kaufgegenstände ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, richtet sich nicht nach dem Parteiwillen, sondern nach der Verkehrsanschauung (vgl. BGHZ 102, 135, 149).
  • LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95

    Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Er ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Käufer von Hard- und Standard-Software eine einheitliche EDV-Anlage erwirbt (Lieferung aus einer Hand), um sich im Falle auftretender Störungen nur an einen Verkäufer wenden zu können und nicht zunächst untersuchen lassen zu müssen, in welchem Teil der Anlage die Ursache liegt (vgl. LG Oldenburg NJW-RR 1996, 1461, 1462).
  • OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96

    Gesamtwandlungsrecht bei Lieferung von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97

    Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
    Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 7 U 166/08

    Mietvertrag über mehrere Sachen: Kündigung des gesamten Vertrages bei

    Schon darin lag ein Nachteil, den die Beklagte zu 1. nach § 469 BGB a.F. nicht hinnehmen musste (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1223, 1224; OLG Hamm MDR 1995, 245).
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