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   LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03   

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https://dejure.org/2003,7595
LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03 (https://dejure.org/2003,7595)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2003 - 324 O 224/03 (https://dejure.org/2003,7595)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2003 - 324 O 224/03 (https://dejure.org/2003,7595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BGB §§ 475, 307, 309
    Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetversandhandel - Rügepflicht für Mängel, Einschränkungen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG; §§ 307 ff., 475 Abs. 1 BGB
    Wenn die "Bitte” zu einer verbindlichen Aufforderung mutiert und abgemahnt wird / "Bitte um sofortige Meldung von Materialfehlern”

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die AGB-Klausel "Ist der bestellte Artikel nicht verfügbar, liefern wir gleichwertigen Artikel!” ist wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rügefrist bei offensichtlichen Mängeln unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rügepflicht bei Online-Kauf-AGB rechtswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    AGB im Internetshop eines Versandhändlers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rügepflicht bei Online-Kauf-AGB rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 190
  • CR 2004, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03
    Denn dabei handelt es sich um eine derartig einfache Berechnung, dass sie die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Kunden nicht übersteigen dürfte und diesem daher ohne weiteres zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1993, 2052, 2054).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03
    Eine Vertragsbedingung i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB liegt danach vor, wenn die Bitte/Empfehlung beim Empfänger den Eindruck hervorrufe, es solle damit der Tatbestand eines vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (vgl. zum Ganzen BGHZ 133, 184ff.).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Das Landgericht (VuR 2004, 27) hat der Klage hinsichtlich der beiden oben zitierten Klauseln sowie einer weiteren Klausel stattgegeben und sie im übrigen abgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Teilweise wird angenommen, auch im Anwendungsbereich des § 475 BGB sei die Vereinbarung von Ausschlussfristen für offensichtliche Mängel möglich (etwa Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 309 Rn. 78 und Staudinger-Coester-Waltjen, a.a.O., § 309 Rn. 79); nach inzwischen aber wohl herrschender Lehre ist dies nicht der Fall (Münch Komm zum BGB-Wurmnest, a.a.O., § 309 Rn. 62; Erman-Roloff, a.a.O., § 309 Rn. 115; Ulmer/Brandner/Hensen-Christensen, a.a.O., § 309 Rn. 89; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, a.a.O., § 309 Nr. 8 b) ee) Rn. 2-9; Graf von Westphalen, ZGS 2005, 173; Woitkewitsch, MDR 2005, 841; Arnold, ZGS 2004, 64; aus der Rspr.: LG Hamburg ZGS 2004, 76, 77 f.).
  • OLG Hamm, 20.06.2014 - 19 U 169/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ankaufsuntersuchung; Beschaffenheitsvereinbarung

    Hierzu gehören auch Rügeobliegenheiten, die wie hier über die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 434 ff. BGB hinausgehen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5.9.2003, Az: 324 O 224/03, ZGS 2004, 76, 77 f.; MüKoBGB, 6. Auflage / S. Lorenz, § 475, Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Klausel "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um

    Generalisierende Grundsätze dazu, wie als Bitte formulierte Klauseln in AGB zu verstehen sind, enthält die Entscheidung der 24. Zivilkammer des LG Hamburg vom 05.09.2003 (u. a. abgedruckt in: CR 2004, 136) im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers im Übrigen nicht.
  • OLG Hamburg, 09.09.2004 - 10 U 41/03
    Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2003, Aktenzeichen 324 O 224/03, wird dieses dahingehend abgeändert, dass die Verurteilung zur Unterlassung der Klausel zu Ziffer 2 entfällt.
  • AG Erfurt, 21.03.2007 - 5 C 3126/05

    Mängelrüge - AGB-Klausel mit 14Tagesfrist unwirksam

    Aus diesem Grunde hält das erkennende Gericht eine solche AGB-Klausel nicht für wirksam, da sie die Rechte der Klägerin als Verbraucher unzumutbar nach den genannten Normen einschränkt (vgl. auch LG Hamburg, CR 2004, S. 136 sowie LG Frankfurt, CR 2006, S. 210).
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